Prüfung von Verträgen und Beratung
Die Prüfung bestehender Geschäftsbedingungen und Individualverträge wird motiviert vom prophylaktischen Sorgfaltsdenken gewissenhafter Vertragsverwender.
Ein Fehler im Vertrag kann die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag gefährden oder gar in der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der spürbaren Interessensbeeinträchtigung von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern ufern.
Lassen Sie Ihren Vertrag auf Fallstrick und Lücken von einem Rechtsanwalt prüfen. Wenn Ihr Vertrag „veraltet“ ist, bringen wir ihn für Sie auf den aktuellen Stand. Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken in Ihrem Vertrag zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen der Haftungsfreistellung oder Begrenzung zu „entschärfen“.
Anwälte für Vertragsgestaltung und allgemeines Vertragsrecht
Die Vertragsgestaltung gilt als juristische „Königsdisziplin“. Während Rechtsauslegung und -anwendung zum „täglich Brot“ eines jeden Rechtsanwalts gehören, führt die privatautonome Rechtsgestaltung ein „Schattendasein“. Um diese „Lücke zu stopfen“ haben einige Legal-Tech Dienstleister simple Vertragsgeneratoren entwickelt, mittels denen sich Verbraucher ohne einen Anwalt einfache Vertragswerke (wie Kfz-Kaufverträge) erstellen können.
Doch für komplexe und individuelle Regelungswerke bedarf es eines fachkundigen Anwalts für allgemeines Vertragsrecht. Unsere Kanzlei in Minden ist Ihr Ansprechpartner für Vertragsgestaltung. Seit 2007 gestalten wir für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz umfangreiche und hochkomplexe Verträge.
Maßgeschneiderte Verträge vom Anwalt müssen nicht teuer sein
Wir ermitteln und gewichten mit Ihnen gemeinsam die für Sie – als Vertragspartei – bedeutsamen Interessen. Sodann konzipieren wir für Sie den strukturierten Vertragsrohentwurf. Schließlich bringen wir unter Einhaltung aller bekannten Gestaltungsprinzipien sowie unter Beachtung der für Ihre Branche geltenden Regelungen Ihr Vertragsprojekt „zu Papier“.
Wir verstehen unser „Handwerk“ – echte Vertragsgestaltung, aber günstig. Wir halten nichts von „standardisierten Musterverträgen“, die schon im Zeitpunkt der Verwendung veraltet bzw. lückenhaft sind und dann auch noch laufend hohe Kosten auslösen, weil man die Verträge Jahr für Jahr überarbeiten lassen muss. Unsere Verträge werden „maßgeschneidert“ für Ihr Unternehmen erstellt und entsprechen in jeder Hinsicht den aktuell geltenden branchenspezifischen Maßgaben. Das hat den Vorteil, dass Ihre Verträge rechtssicher und darüber hinaus auch noch lange gültig sind. Weil aber auch die von uns gestalteten Verträge irgendwann einmal überarbeitet werden müssen (z. B. bei einer Gesetzesänderung oder einer betrieblichen Änderung in Ihrem Unternehmen), sind unsere „maßgefertigten“ Verträge „leicht wartbar“ (d. h. einfach zu aktualisieren). Wichtig: „Maßgeschneidert“ heißt dabei nicht teuer. Verträge aus unserem Hause sind günstig und sparen auch im Laufe Ihrer Verwendung Zeit und Kosten. Unsere langjährige Tätigkeit im Vertragsgestaltungswesen eröffnet uns den Zugriff auf eine umfassende Gestaltungsbibliothek mit mannigfaltigen Formulierungsbeständen. Das spart Zeit und Kosten.
Lassen auch Sie sich von unserer Expertise und unseren fairen Konditionen überzeugen. Lernen Sie uns und unsere Arbeit in einem unverbindlichen ersten Gestaltungsgespräch mit einem Anwalt kennen.