Impressumgenerator

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Wer eine Internetseite, einen Weblog, einen Online-Shop oder ein Forum betreibt, der hat bestimmte Maßgaben zu beachten. Ein Großteil dieser Maßgaben enthalten nationale gesetzliche Bestimmungen. Das Telemediengesetz etwa enthält Regelungen für nahezu alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Gültigkeit entfacht das Telemediengesetz für jeden Diensteanbieter, also jene natürliche oder juristische Person, die eigene oder aber fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung selbiger vermittelt.

Warum einen Impressum Generator nutzen?

Für das Internet bedeutet dies, dass alle vorstehend genannten Gruppen, also Internetseitenbetreiber, Blogger, Infuencer, Online-Händler und Forenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes zu beachten haben. Denn all diese Gruppierungen halten Telemedien vor, um Dritten Informationen im World Wide Web zugänglich zu machen.

In § 5 TMG hält sieht das Gesetz allgemeine Informationspflichten vor. Allgemeine Informationspflichten obliegen allen Diensteanbietern. Weiterhin statuiert § 6 TMG besondere Informationspflichten für Anbieter kommerzieller Kommunikationen. Diese Informationen werden landläufig mittels eines Links auf der jeweiligen Seite mit der Bezeichnung „Impressum“ betitelt.

Was ist überhaupt ein Impressum?

Ausgehend vom Gesetz wäre aber formaljuristisch der Begriff „Anbieterkennzeichnung“ zutreffender. Praxistauglicher (weil kürzer und prägnanter) und rechtlich anerkannt ist der Titel „Impressum“. Unabhängig von der gewählten Bezeichnung müssen aber – wie dargelegt – bestimmte Hinweise bereitgestellt werden. Dabei regelt der Gesetzgeber auch das „Wie“ der Bereitstellung.

So haben Anbieter für geschäftsmäßige Telemedien die gesetzlich normierten Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Wer demnach die Anbieterkennzeichnung auf der Internetseite versteckt, handelt nicht gesetzeskonform. Der Hyperlink auf die Anbieterinformationen sollte möglichst auf jeder Unterseite vorgehalten werden. Etabliert hat sich eine Darstellung im Footer der jeweiligen Internetseite.

Um den gesetzlichen Informationspflichten zu genügen, kann man ein Muster-Impressum oder einen Impressum Generator nutzen. Mehr Komfort und eine geringere Fehleranfälligkeit bietet der Einsatz des Impressum Generators. Mittels eines geeigneten Impressum Generators kann in wenigen Minuten ein Impressum erstellt und so zumindest den gesetzlich statuierten allgemeinen Informationspflichten entprochen werden.

Allgemeine Informationspflichten im Impressum

Gehen wir zunächst auf die allgemeinen Informationen ein. Dazu zählt der Namen und die Anschrift der Niederlassung. Juristische Personen haben überdies auch die Rechtsform und den gesetzlichen Vertreter anzugeben. Soweit eine juristische Person Angaben über das Kapital der Gesellschaft macht, muss auch das Stamm- oder Grundkapital angegeben werden. Sofern die Gesellschaft noch nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt hat, muss sie ferner den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen beziffern.

Wird immer wieder vergessen

Darüber hinaus müssen die vorgehaltenen Angaben, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen. Zur Erfüllung dieser Maßgabe ist im Mindestmaß die Angabe der E-Mail Adresse in einem aktiven Hyperlink erforderlich.

Wird auf eine Tätigkeit abgestellt, die einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden. Weiterhin sind Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister samt entsprechender Registernummer anzugeben, soweit der Anbieter in ein solches register eingetragen ist.

Berufe, welche eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen oder der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise bedürfen, erfordern weitere Angaben nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG.

Wenn ein Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzt, so muss er diese ebenfalls angeben. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, haben ferner Angaben hierüber zu tätigen.

Besondere Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikation

Wenn Diensteanbieter kommerzielle Kommunikationen vorhalten, so gelten getreu § 6 TMG weitergehende besondere Informationspflichten, die über die allgemeinen Hinweispflichten hinausgehen. Vor allen Dingen muss die kommerzielle Kommunikation klar als solche zu erkennen sein. Hier darf der kommerzielle Charakter weder verschleiert noch bagatellisiert werden. Überdies muss die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt, klar und deutlich identifizierbar sein.

Wird immer wieder vergessen

Zu den besonderen Informationenpflichten gehört auch, dass verkaufsfördernde Angebote vom Diensteanbieter unmissverständlich als solche kenntlich gemacht werden müssen.

Die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Angebote müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Auch insoweit wird Transparenz groß geschrieben. Selbiges gilt auch für Preisausschreiben oder Gewinnspiele. Wer insoweit den werblichen Charakter der Maßnahme verschweigt, zieht sich nicht nur den Unmut der Werbeempfänger und der Einrichtungen zum Schutze von Verbraucherinteressen zu – derjenige forciert auch eine Inanspruchnahme von Mitbewerbern oder Wettbewerbsverbänden.

Woran erkennt man einen guten Impressum Generator?

Kostenlose Impressum Generatoren gibt es viele. Verbände, Anwaltskanzleien, Versicherungen und Rechtsportale bieten mittlerweile mehr oder minder umfangreiche Muster sowie auch Impressum-Generatoren zur kostenlosen Nutzung an. Dabei offenbart sich dem Verwender nur selten auf den ersten Blick, welche Güte das Muster und/oder die Applikation (und damit das final erstellte Impressum) verspricht. Doch wie kann man beispielsweise einen guten Impressum Generator von einem schlechten unterscheiden?

Impressum-Generator gut oder nicht?

Ein guter Impressum Generator sollte eine möglichst vollständige Erfassung der gesetzlichen allgemeinen Informationspflichten offerieren. Viele Impressum-Generatoren unterschlagen wichtige gesetzliche Pflichten, deren Mißachtung eine kostenträchtige Abmahnung nach sich ziehen kann.

Ich möchte daher einmal meine Erfahrungen aus meiner tagtäglich anwaltlich geübten Gestaltungspraxis für die 7 wohl häufigsten klassischen Säumnisse von unzureichenden Impressum Generatoren preisgeben.

Top 7 Fehler in Impressum Generatoren

Angaben zu mehreren Redakteuren

So wird von simplen Applikationen im Zusammenhang mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, gar keine Abfragemöglichkeit geschaffen, um mehrere Verantwortliche für die redaktionellen Inhalte zu benennen. Das basiert oftmals darauf, dass eine solche Abfrage eine weitergehende Kenntlichmachung erfordert. Wenn ein Impressum Generator nämlich die Möglichkeit bietet, mehrere Verantwortliche zu benennen, so muss die App auch die Voraussetzungen für eine Ausgabe des Impressums dahingehend schaffen, dass kenntlich gemacht wird, welcher Verantwortliche jeweils für welchen Teil des Dienstes die Verantwortung übernimmt.

Fehlen von wichtigen Gesellschaftformen

Unverständlicherweise fehlen in vielen Impressum Generatoren auch einige wichtige und immer mehr verbreitete Gesellschaftsformen. Nach meinem Dafürhalten ist die Europäische Gesellschaft (alternativ Europäische Gesellschaft oder kurz SE) eine so bedeutende Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union, dass deren Auswahl in einem Impressum-Generator nicht fehlen darf. Wieso auf diese Gesellschaftsform verzichtet wird, aber dafür gelegentlich der Status „Privatperson“ im Generator ausgewählt werden kann, obwohl sich die gesetzlichen Regelungen an Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien wenden, wird sich mir wohl nie erschließen.

Mangelnde Erfassung des Gesellschaftskapitals

Auch erschließt sich mir nicht, weshalb in einigen Generatoren zwar Angaben über das Kapital einer Gesellschaft gemacht werden können, zugleich aber keine Möglichkeit für die Angabe, ob bereits alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, gegeben wird.

Unterschlagung der Abfrage zur Eignung von Redakteuren

Immer wieder sehe ich im World Wide Web mitunter auch Impressum Generatoren, bei denen ohne Einschränkungen und Warnhinweise als verantwortlicher Redakteur journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote jedermann benannt werden darf. Dabei verbietet sich die Angabe von Personen, die keinen ständigen Aufenthalt im Inland haben, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, nicht voll geschäftsfähig sind oder aufgrund besonderer Umstände nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Keine Berücksichtigung von i.A. bzw. i.L. Zusätzen bei Kapitalgesellschaften

Außerdem kommt es nicht selten vor, dass bei Kapitalgesellschaften eine bestehende Abwicklung oder Liquidation im Generator keine Berücksichtigung findet. Dabei müssen – von Gesetzes wegen – Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, eine Angabe hierüber treffen.

Unzureichende Hinweise auf ergänzende Pflichten von Dienstleistern

Viel zu selten wird ein angemessener Hinweis darauf erteilt, dass Dienstleister (Personen, die Dienstleistungen erbringen und über das Internet anbieten), weitergehende Informationspflichten zu beachten haben, nämlich gerade solche aus er Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.

Keine Abfrage jugendgefährdender Inhalte

Last but not least in der Top 7 der mir aufgefallenen Nachlässigkeiten in Impressum Generatoren ist die Frage nach dem Vorhalt jugendgefährdender Inhalte auf dem jeweiligen Telemedium. Dies ist gerade deswegen von Bedeutung, da § 7 Abs. 1 JMStV für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen, die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten und die Preisgabe von dessen Namen und Daten (die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen) zwingend vorschreibt.

Dies sind freilich nur 7 von zahlreichen „Fehlern“, die sich bei dem einen oder anderen unzureichenden Impressum Generator eingeschlichen haben könnten. Ein guter Impressum Generator wird hingegen diese Fehler nicht beinhalten und dem Benutzer auch darüber hinaus eine möglichst vollständige Erfassung der gesetzlichen allgemeinen Informationspflichten ermöglichen. Wer – um Geld oder Zeit zu sparen – einen minderwertigen Impressum Generator einsetzt (nur weil dieser vermeintlich leicht zu bedienen ist) und das von diesem erstellte Impressum unverändert verwendet, der läuft Gefahr eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten. Denn – das sollte mittlerweile jedem klar sein – wer nicht nur aus persönlichen oder familiären Zwecken ein Telemedium unterhält, der muss den Anbieterkennzeichnungspflichten Genüge leisten. Eine Verletzung der Anbieterkennzeichnungspflicht stellt in steter Rechtsprechung einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung und damit einen Rechtsbruch iSd. §3a UWG dar (BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03). Zudem werden falsche oder unvollständige Angaben im Impressum als irreführende geschäftliche Handlung angesehen (Lorenz in: „Die Wettbewerbswidrigkeit einer mangelhaften Anbieterkennzeichnung“, WRP 10/2010, S. 1224 ff.).

Daher sollte vor der Verwendung eines Impressum Generators zumindest geschaut werden, ob eine oder mehrere der sieben vorstehend genannten Problemkonstellationen vorhanden sind. Idealerweise sollte nach der Erstellung eines Impressums nochmal ein anwaltlicher Rat eingeholt werden, ob es in dem konkreten Fall noch der einen oder anderen Änderung oder Ergänzung an dem Inhalt des Impressums bedarf. Nur so lässt sich das Risiko einer Abmahnung wegen falscher oder unvollständiger Angaben in der Anbieterkennzeichnung effizient minimieren.

Anwaltlich geprüfter, kostenloser Impressum Generator

Mit großer Sorgsamkeit haben wir über einen Zeitraum von mehreren Wochen hinweg einen Impressum Generator erstellt, der unseren gehobenen Ansprüchen an einen „guten“ Generator gerecht wird. Mit Blick auf den Komfort, aber vor allem auch die vollständige Erfassung der gesetzlichen Pflichten haben wir den Generator immer wieder überholt und auf „Herz und Nieren“ getestet.

Nutzung der App ist und bleibt kostenlos

Die Nutzung des Impressum Generators unserer Anwaltskanzlei ist kostenlos und wird auch in Zukunft unentgeltlich bleiben.

Einzige Voraussetzung zur Verwendung eines über unseren Generator erstellten Impressums ist, dass der im Impressum gesetzte Hyperlink nicht entfernt wird. Wir bitten um Verständnis hierfür und sehen uns zu diesem Schritt veranlasst, da die Erstellung von Applikationen – wie dem Impressum Generator – mit einem nicht zu unterschätzenden Zeit- und Kostenaufwand einher geht.