Rechtsanwalt für Presserecht
Seit 2007 stehen wir bundesweit Firmen, Verbänden und Vereinen sowie auch Privatpersonen zur Seite, wenn es darum geht, gegen wahrheitswidrige Zeitungsartikel und falsche Presseberichterstattungen vorzugehen. Ganz gleich, ob die falschen Pressebeiträge in Printmedien oder Online erscheinen – wir sind Ihre Kanzlei, wenn es um Ihren „guten Ruf“ geht.
Rufschädigung in der Presse
Wir helfen Ihnen, die Reputation Ihres Unternehmens, Ihrer Mitarbeiter oder Ihrer Familie zu schützen. Wir gehen für Sie entschlossen und energisch gegen falsche Zeitungsberichte vor.
Wir kennen uns in wirklich allen presserechtlichen Belangen aus. Unsere Tätigkeit beginnt bei der fachkundigen äußerungsrechtlichen Beratung. Daneben unterstützen wir Ihr Presseanliegen auch außergerichtlich bei der Inanspruchnahme des Journalisten oder Zeitungs-Verlages. Wir unterstützen Sie gerne auch, wenn es einmal „richtig brennt“. Wir begleiten Ihr Gerichtsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor der zuständigen Pressekammer. Wir kümmern uns schnell und rigoros um Ihre Belange und scheuen auch keinen Weg jenseits der ausgetretenen juristischen Pfade.
Schützen Sie Ihre Reputation vor Fake-News
Wenn Zeitungsverlage und Nachrichtenagenturen auf ihren Onlineauftritten „Fake-News“ verbreiten und damit Ihre Unternehmensreputation gefährden, dann kommen wir ins Spiel.
Unsere Kanzlei kämpft seit über 15 Jahren für die Rechte von Opfer von Falschberichterstattungen und wahrheitswidrigen Nachrichten. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Reputationsbelangen zur Seite.
Wir kennen die Tricks der Medien genau und wissen was zu tun ist. Wir werden aktiv, wenn wichtige Tatsachen verschwiegen oder „verdreht“ werden oder wenn Gerüchte in einem Pressebericht verbreitet werden. Wir schreiten auch ein, wenn Zitate falsch wiedergegeben werden oder wenn ohne Legitimation Ihr Name oder Bild in einem Pressebericht veröffentlicht wird.
Falsche Testergebnisse und gekaufte Testurteile
- Unsere Kanzlei berät Ihr Unternehmen, wenn Ihr Produkt in einem Testbericht zu Unrecht abgewertet wird.
- Wir sprechen außergerichtlich eine äußerungsrechtliche Abmahnung gegen den Testberichterstatter aus.
- Mit uns erwirken Sie gegen falsche Testurteile binnen weniger Tage eine einstweilige Verfügung vor Gericht.
- Wir begleiten Ihre Klage auf Schadensersatz, wenn ein Sachverständiger ein Fehlgutachten über Ihr Produkt erstellt.
- Unsere Kanzlei sorgt für die Veröffentlichung der Richtigstellung eines falschen Testurteils in den Medien.