Fabletics VIP Mitgliedschaft kündigen, widerrufen, anfechten Vertragsrecht

Fabletics VIP Mitgliedschaft kündigen, widerrufen, anfechten

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Mittlerweile haben die meisten Verbraucher schon viele Erfahrungen mit dem Online-Shopping gesammelt. Es entsteht der Eindruck, als könne man kaum noch auf die „Maschen“ der Onlinehändler hereinfallen. Dies wäre aber etwas zu kurz gedacht. Es entstehen noch immer Verkaufskonzepte, die Verbraucher verwirren und zu ungewollten Entscheidungen verleiten – wie dem unbewussten Abschluss eines Abonnement-Vertrags. Ein Beispiel dafür ist die Fabletics GmbH, ein Onlinehändler für Sportmode und Lifestylehandel mit Firmensitz in Berlin. Wollten auch Sie ein Schnäppchen ergattert und sodann wurde Ihnen 49,95 € vom Konto abgebucht? Dann Sie haben bei Ihrem Kauf eine Fabletics VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen. Wir möchten Ihnen im folgenden Artikel mehr über die rechtlichen Hintergründe des Konzepts von Fabletics erklären und Ihnen dabei helfen, sich von dem unerwünschten Abonnement-Vertrag zu lösen. Dabei beleuchten wir sowohl die Kündigung, als auch den Widerruf und die Anfechtung.

Fabletics VIP Mitgliedschaft und die monatlichen Kosten

Wirft man einem Blick auf die Webseite von Fabletics (Stand: 01.12.2021), fallen einem sofort die großen Rabattanzeigen ins Auge: „Alle Leggins: 2 für 24 € und 75 % auf alles Weitere“. Unscheinbar und kleingedruckt steht darunter „Exklusiv für neue VIP-Mitglieder“. Erst, wenn man bis zum Seitenende herunterscrollt, findet man nähere Erläuterungen zu der VIP-Mitgliedschaft.

Eine Vorschau der Modeartikel wird bereits bei dem Aufruf der Seite angezeigt. Einzelne Artikel können jedoch nicht ohne weiteres angeschaut werden. Zunächst muss man ein Lifestylequiz beantworten, in dem Fragen zu seinem Bewegungsalltag, seinen Lieblingsfarben und zu körperlichen Merkmalen wie der Körper- und Kleidungsgröße gestellt werden. Auch das Geburtsdatum und die Art und Weise, wie man von Fabletics erfahren hat, werden erfragt. Hat man dies durchlaufen, gelangt man zu den einzelnen Artikeln und kann anfangen zu shoppen. Dabei wird ein Countdown angezeigt, der (von Minute 60 an) herunterzählt. Wählt man einen bestimmten Artikel aus und will diesen in den Warenkorb legen, wird ganz oben der Angebotspreis angezeigt. Darunter werden durchgestrichen noch weitere Preise angezeigt, einmal der VIP-Preis und einmal der reguläre Basic-Preis. Im Warenkorb wird dann automatisch auch die VIP-Mitgliedschaft aufgeführt. Nur, wenn man die VIP-Mitgliedschaft aktiv aus dem Warenkorb entfernt, kann man den Abo-Abschluss verhindern und zu den regulären Preisen einkaufen.

Rechtliche Probleme des Fabletics Konzepts

Die stark hervorgehobenen Rabattwerbungen im Gegensatz zu den unauffälligen Hinweisen auf die VIP-Mitgliedschaft werfen die Frage auf, ob dies nicht übereilte Käufe und Unaufmerksamkeit beim Kauf fördert. Die Folge sind viele unabsichtlich geschlossene Mitgliedschaften, was für einige Verbraucher das Problem aufwirft, wie man sich von solchen Verträgen noch lösen kann.

Ein weiteres Problem besteht in der scheinbar zeitlichen Begrenzung der Sonderangebote für neue VIP-Mitglieder. Dabei könnte es sich um eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG handeln. Diese Norm verbietet irreführende geschäftliche Handlungen, die falsche oder zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils enthalten.

In der Rechtsprechung zeichnet sich folgende Linie ab: Werden bei einer Rabattaktion von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich das werbende Unternehmen an diese zeitliche Begrenzung halten. Die Irreführung richtet sich dann danach, wie der Verkehr die Werbung nach den Umständen des konkreten Falles versteht. Hat der Unternehmer bereits bei Schaltung der Werbung die Absicht, die Aktion zu verlängern, ohne dies zum Ausdruck zu bringen, liegt regelmäßig eine irreführende Angabe vor. (BGH, Urteil vom 07.07.2011, I ZR 173/09; OLG München, Urteil vom 22.03.2018, 6 U 3026/17).

Bei Fabletics wird nach Anlegen eines neuen Accounts ein Countdown von 60 Minuten angezeigt, der beim Surfen auf der Webseite abläuft. Auch an anderer Stelle wird angegeben, man habe nur 60 Minuten Zeit, das Angebot von zwei Leggins für 24 € oder 75 % auf alles einzulösen. Sind diese 60 Minuten dann abgelaufen, besteht jedoch noch immer die Möglichkeit, zum Angebotspreis zu bestellen. Der Countdown wird nicht mehr angezeigt. Ähnlich wie in den von der Rechtsprechung bereits entschiedenen Fällen, wird also mit zeitlich befristeten Rabatten geworben, die aber dann doch darüber hinaus gewährt werden.

Dies kann aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht erwartet werden und wird auch vorher nicht angekündigt. Auf diese Weise wird bei dem Verbraucher der Druck erzeugt, schnell tätig zu werden, sodass Kaufentscheidungen nicht richtig überdacht werden können. Tatsächlich besteht dann dieser Druck gar nicht, weil auch weiterhin ein Kauf mit Rabatt möglich ist. Die Umstände lassen auch darauf schließen, dass der Betreiber der Webseite von vornherein beabsichtigt, das Angebot nach Ablauf des Countdowns fortzuführen.  Einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung hält ein derartiges Werbeverhalten nach hiesiger Ansicht nicht stand.

Wie Sie das Problem des übersehenen Abo-Vertrags lösen

Zunächst werfen wir einmal einen Blick darauf, wie der Vertrag über die VIP-Mitgliedschaft bei Fabletics zustande kommt. Denn die Umstände des Zustandekommens des Vertrages nehmen Einfluss darauf, wie man sich als Kunde wieder vom Vertrag lösen kann.

Wie die Fabletics VIP-Mitgliedschaft zustande kommt

Bevor wir Ihnen die verschiedenen Optionen zur Vertragsauflösung näher bringen, ist es sinnvoll, zunächst ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie es überhaupt zu dem Abschluss der VIP-Mitgliedschaft kommt.

  1. Zunächst wird nach dem Durchlaufen des Lifestylequiz und der Eingabe Ihrer persönlichen Daten eine Basis-Mitgliedschaft abgeschlossen. Diese verursacht keine Kosten und begründet für Sie auch keine sonstigen Pflichten, ist aber Voraussetzung dafür, sich auf der Webseite von Fabletics die angebotenen Artikel ansehen und kaufen zu können. Eine Kündigung der Basismitgliedschaft ist jederzeit möglich.
  2. Das Interesse an einem Artikel ist geweckt. Legt man diesen Bekleidungsartikel in den Warenkorb, wird automatisch auch die VIP-Mitgliedschaft im Warenkorb hinterlegt. Schließen Sie dann die Bestellung ab, geben Sie dadurch nicht nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab, sondern gleichzeitig auch zum Abschluss der VIP-Mitgliedschaft. Nur, wenn Sie aktiv die VIP-Mitgliedschaft aus dem Warenkorb entfernen, können Sie den Abschluss verhindern.
  3. Bei der Fabletics VIP-Mitgliedschaft handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, durch das Sie Zugang zu Rabatten und Sonderaktionen bekommen und regelmäßig Style-Vorschläge erhalten. Im Gegenzug sind Sie dazu verpflichtet, eine monatliche Zahlung von 49,95 € zu leisten, welche Ihrem Account als Credits gutgeschrieben werden. Die Abbuchung des Credits können Sie nur verhindern, wenn Sie bis zum 5. Wochentag eines jeden Monats erklären, den Monat pausieren zu wollen. Sollten Ihrem Account Credits gutgeschrieben worden sein, können Sie diese für den Kauf von Kleidung einlösen. Eine Auszahlung in Bar erfolgt nicht.

Ihre Optionen zur Aufhebung der VIP-Mitgliedschaft

Um sich von dem ungewollten Abovertrag zu lösen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich in ihren Voraussetzungen und Auswirkungen unterscheiden.

KündigungAnfechtungWiderruf
Beendigung der VIP-Mitgliedschaft für die Zukunft.Rechtsgeschäft ist als von Anfang an nichtig anzusehen.Ein wirksamer Vertrag kommt nicht zustande.
Vergleich von Anfechtung, Widerruf und Kündigung

Die Kündigung der Fabletics VIP Mitgliedschaft

Beginnen wir zunächst mit der unvorteilhaftesten Option – der Kündigung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die VIP-Mitgliedschaft fristlos zu kündigen und so die Abbuchung weiterer Credits zu verhindern. Der Nachteil liegt jedoch darin, dass der Vertrag auf diese Weise nur für die Zukunft beendet wird. Das bedeutet, dass all die Credits, die bereits von Ihrem Konto abgebucht wurden, nicht zurückgezahlt werden.

Die Anfechtung der Willenserklärung zum Abschluss der Fabletics VIP Mitgliedschaft

Eine weitere Option ist die Anfechtung. Wie bereits erläutert, kann man durchaus Zweifel daran haben, ob die Hinweise zur VIP-Mitgliedschaft auf der Webseite von Fabletics neben den riesigen Rabattanzeigen nicht zu unauffällig und klein gehalten sind, um als Verbraucher eine informierte Entscheidung ohne Übereilung zu treffen. Wenn Sie davon betroffen sind, weil Sie die VIP-Mitgliedschaft unbewusst abgeschlossen haben, kommt für Sie möglicherweise eine Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der eigenen Willenserklärung nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB in Betracht. Diese Norm hat folgenden Wortlaut: „Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war […], kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.“

Sie müssen also objektiv etwas anderes erklärt haben, als Sie subjektiv wollten. Wenn Sie subjektiv eigentlich nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über Sportkleidung abgeben wollten, objektiv aber gleichzeitig auch ein Angebot zum Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft abgegeben haben, ist die erforderliche Abweichung gegeben. Allerdings sollten Sie sofort handeln, sobald Sie Ihren Irrtum bemerken. Denn § 121 Abs. 1 BGB gibt vor, dass die Anfechtung unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erklärt werden muss. Achten Sie bei der Erklärung darauf, möglichst genau zu erläutern, welche Umstände zu Ihrem Irrtum geführt haben. Gehen Sie dabei auch darauf ein, wie Sie die Webseite von Fabletics wahrgenommen haben und welchen Einfluss die Gestaltung auf Ihren Irrtum hatte.

Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, dass Fabletics sich weigert, die Wirksamkeit der Anfechtung anzuerkennen. Wenn ein außergerichtliches Vorgehen keine Abhilfe schafft, müssen Sie im Prozess nachweisen, dass ein Anfechtungsgrund besteht, nämlich, dass Sie einem Inhaltsirrtum unterlagen. Ob Ihre Ausführungen dann ein Gericht überzeugen können, kann man pauschal nicht beurteilen. Aus diesem Grund empfehlen wir, hilfsweise auch die Kündigung zu erklären, um zumindest für die Zukunft weitere Abbuchungen zu vermeiden.

Sollte Ihre Anfechtung Erfolg haben, wird der Vertrag über die VIP-Mitgliedschaft für die Vergangenheit unwirksam – so, als hätten Sie ihn nie geschlossen. Das führt dazu, dass die Vertragsgrundlage für etwaig von Ihnen bereits gezahlte Credits fehlt. Diese können Sie dann nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückfordern.

Der Widerruf des Vertrags über den Abschluss der Fabletics VIP Mitgliedschaft

Ihre dritte und vorteilhafteste Option ist der Widerruf. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ergibt sich aus § 312g Abs. 1 i. V. m § 355 BGB. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre Willenserklärung zu widerrufen (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Wenn Sie noch innerhalb dieser Frist bemerken, dass Sie einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben, ist dies die einfachste Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Mithilfe des Muster-Widerrufsformulars, das Sie in den AGB von Fabletics finden können, geben Sie Ihre Widerrufserklärung ab, ohne dafür Gründe nennen zu müssen. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Credits von Ihrem Konto abgebucht worden sein, müssen Ihnen diese zurückgezahlt werden.

Unsere Handlungsempfehlung: Wie kommen Sie aus der Fabletics VIP Mitgliedschaft?

Kurz zusammengefasst können wir Ihnen folgende Vorgehensweise empfehlen:

  1. Wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, den Widerruf zu erklären. Dieses Recht steht Ihnen bedingungslos zu, Sie müssen also keine Auseinandersetzung mit Fabletics befürchten, um Ihr Geld zurückzubekommen.
  2. Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist und Sie bei Vertragsschluss einem Irrtum unterlagen, versuchen Sie die Aufhebung des Vertrags durch eine Anfechtung zu erreichen. Hilfsweise sollten Sie allerdings zusätzlich die Kündigung erklären.
  3. Kommt für Sie auch eine Anfechtung nicht in Betracht, bleibt Ihnen noch generell die Möglichkeit der Kündigung.

Als Hilfestellung für die Formulierung Ihrer Erklärungen haben wir Ihnen folgendes Musterschreiben erstellt, das Sie kostenfrei herunterladen und nutzen können:

Musterschreiben an Fabletics hier laden

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