Zustimmung zum elektronischen Schriftverkehr

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Wozu soll ich mir ein Passwort erstellen?

Sie benötigen ein Passwort, wenn Sie möchten, dass wir per E-Mail mit Ihnen kommunizieren. Sie brauchen sich nur einmalig nach dem 25.05.2018 ein Passwort zu generieren. Sie erhalten anschließend ein sicheres Passwort. Dieses benötigen Sie, um unsere Nachrichten zu entschlüsseln. Vormals erstellte Passwörter verlieren dabei ihre Gültigkeit.

Ist der Versand von E-Mails nicht sicher?

Eine Kommunikation über ein standardisiertes E-Mail Protokoll bietet keinen hinreichenden Schutz vor fremder Einsichtnahme der Inhalte der Nachricht. Infolgedessen genügt eine E-Mail den Maßgaben an einen hinreichenden Schutz personenbezogener Daten nicht.

Ist der elektronische Schriftverkehr mit unserer Kanzlei sicher?

Wir setzen beim elektronischen Schriftverkehr auf eine transport- und inhaltsgesicherte Nachrichtenübermittlung. Diese entspricht den Vorgaben der DSGVO und den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie den nationalen anwaltlichen berufs- und strafrechtlichen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvorschriften.

Was muss ich tun, um künftig sichere E-Mails der Kanzlei zu empfangen?

Für die Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines sicheren elektronischen Schriftverkehrs sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Wenn Sie (künftig) eine Kommunikation per geschützter E-Mail mit uns wünschen, können Sie auf dieser Seite Ihre Zustimmung dazu erteilen. Sie brauchen idR keine Zusatzsoftware zu installieren.

Ich kann den Anhang nicht öffnen / eine leere Seite erscheint

In aller Regel liegt dies an der Software, mit der Sie die PDF Datei öffnen. Oftmals ist die Software nicht mehr aktuell. Die gängige Software zum Lesen von PDF Dateien ist der Adobe Reader. Diesen können Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen.