Räumung der Wohnung

Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen.

Unsere Anwälte stehen Ihnen im Kampf gegen Mietnomaden und Mietbetrüger zur Seite und helfen Ihnen, Mietausfälle zu vermeiden.

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Ihr schneller Weg zur Räumung der Wohnung

Profitieren Sie als Vermieter von unserem Know How in Räumungsklagen. Wir kennen die Tricks und Kniffe der zahlungsunwilligen Mieter. Wir wissen genau, worauf Gerichte beim Räumungsverfahren achten.

Wir beraten und vertreten regelmäßig Vermieter in Auseinandersetzungen gegen säumige Mietparteien. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie auf dem Weg zum Räumungsurteil und darüber hinaus. Wir sind bundesweit für Sie tätig – ganz gleich, wo das Mietobjekt steht.

Wir helfen Ihnen bei der Vermeidung folgenträchtiger Fehler im Rahmen der Räumung Ihrer Immobilie. Jeder Fehler im Räumungsprozess kostet Sie Zeit und Geld. Wir gewährleisten eine kompromisslose Verfolgung Ihrer begründeten Vermieteransprüche.

Vorgehen gegen Einmietbetrüger

Sie sind als Vermieter einem Mietnomaden aufgesessen? Verschenken Sie keine Zeit! Kontaktieren Sie uns umgehend und sorgen Sie für die prozessuale Waffengleichheit.

Mietnomaden sind zumeist rechtskundig und geübt im Umgang mit Vermietern. Wir kennen die Maschen der Einmietbetrüger, die alles versuchen, um möglichst lange in der Immobilie zu verweilen.

Wir erkären Ihnen in jedem Verfahrensstand, worauf Sie achten müssen, um die Straftäter schnellstmöglich aus Ihrer Wohnung zu bekommen. Wir unterstützen Sie im Straf- und Zivilverfahren gegen Mietabzocker und beraten Sie auch bei Präventionsmaßnahmen gegen Mietnomaden.

Wir wissen auch in komplizierten Fällen stets, was zu tun ist. Wenn der Mietnomade unbekannt verzieht, um sich der Zustellung des Räumungstitels zu entziehen. Oder wenn der Mietnomade die Wohnung an einen Dritten untervermietet hat und der Räumungstitel diesen nicht erfasst. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.

Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen

Wir helfen Ihnen bereits im Stadium der Vorbereitung zur Räumung der Wohnung. Aus unserer Praxiserfahrung wissen wir, dass oftmals bereits im Vorfeld Fehler gemacht werden, die von Mietnomaden eiskalt ausgenutzt werden. Wir helfen Ihnen die Abzocker los zu werden und unterstützen Sie bei der Vermeidung kostenträchtiger Fehler.

Ganz gleich, ob Sie Eigentümer mehrerer Gewerbeobjekte, Mehrparteienhäuser, Wohnanlagen oder Inhaber einer Eigentumswohnung sind. Wir bewahren Sie und Ihre Immobilie vor bösen Überraschungen.

Bonität prüfen: Man sollte als Vermieter lieber in Kauf nehmen, einen redlichen Mieter zu verstimmen, als letztlich einem Mietnomaden aufzusitzen. Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Bonität Ihres Mieters.

  • Wir schaffen, was der standardisierte Muster-Mietvertrag vermissen lässt. Wir prüfen Ihren Mietvertrag auf etwaige Schwächen und gestalten Ihnen einen individuellen Mietvertrag, der Ihren Schutz-Interessen gerecht wird. Damit sind Sie in Zukunft vor Mietnomaden und anderen Nachteilen in einem Mietstreit geschützt.
  • Wir helfen Ihnen Fehler bei der Abmahnung und Kündigung Ihrer Mieter zu vermeiden. Denn die korrekte Kündigung ist eine Grundvoraussetzung, umdie unliebsamen Mieter loszuwerden und die Immobilie räumen zu können.
  • Vertretung Ihrer Vermieterinteressen – von A bis Z: Verwenden Sie unsere Gestaltungswerke, nutzen Sie unsere Hotline bei dringenen Fragen rund um Ihre Vermieterrechte (montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr), lassen Sie sich von uns beraten und vertreten.

Erfolgreiche Räumungsklage

Wir begleiten für Sie als Vermieter Ihre Räumungsklage. Wir achten für Sie auf wichtige Fristen und potentielle Fallen im gesamten Räumungsverfahren.

Aus unserer Praxiserfahrung wissen wir, dass findige Mietbetrüger allzu gern behaupten, die Räumung der Wohnung sei zu der in der Kündigung gesetzten Frist nicht möglich. Zugleich versprechen die Mietnomaden, die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt räumen zu wollen. Wenn Sie hier falsch reagieren, verlieren Sie die Räumungsklage, weil das Gericht Ihnen das Rechtsschutzbedürfnis für die Räumungsklage abspricht (OLG Dresden, Beschluss vom 25.11.2014, 5 W 1310/14).

  • Wir übernehmen für Sie die Entwicklung der Verfahrensstrategie, um Ihnen den notwendigen Vorsprung im Räumungsverfahren zu verschaffen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise. Verschenken Sie keine Zeit und keine Kosten auf dem Weg zum vollstreckbaren Urteil auf Räumung.
  • Wir erheben für Sie mit der Räumungsklage auch eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Mietzahlungen.
  • Besteht Anlass zur Sorge, dass sich der Mieter der rechtzeitigen Räumung entzieht, klagen wir für Sie auf künftige Zahlung oder künftige Räumung.
  • Für den Zeitraum nach der Kündigung verfolgen wir konsequent Ihren Anspruch auf Schadensersatz wegen der Vorhaltung Ihres Wohnobjekts.
  • Wir führen für Sie unter Beachtung der aktuellen höchstrichterlichen Immobilienrechtsprechung die Klage auf Zahlung der rückständigen Miete im Urkundsverfahren, um für Sie einen möglichst schnellen Vollstreckungstitel zu erstreiten.

Kosten der Zwangsvollstreckung gering halten

Auch nach Erwirkung des Urteils auf Räumung begleiten wir Ihr Räumungsvorhaben. Wir führen die Korrespondenz mit dem Gerichtsvollzieher und begleiten auf Wunsch die Räumung vor Ort.

Um die Räumungskosten für Sie gering zu halten, beantragen wir für Sie die Räumung nach dem Berliner Modell. Im rechtlich erlaubten Rahmen taktieren wir für Sie im Umgang mit den Pfändungsschutzmaßgaben, um die Räumung zu beschleunigen.

Auch helfen wir bei der Kategorisierung pfändbarer und unpfändbarer Gegenstände aus der Mietwohung. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Möglichkeiten zur Verwertung der pfändbaren Gegenstände Ihres ehemaligen Mieters.

Auch eruieren wir, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihrem ehemaligen Mieter oder einem Dritten den Strom und/oder das Wasser abstellen können.