Räumung der Wohnung gegen Untermieter Immobilienrecht

Räumung der Wohnung gegen Untermieter

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Wie bekommt man mietvertragsfremde Drittparteien aus der eigenen Immobilie? Wenn Mietnomaden rechtswidrige Untermietverträge mit Dritten schließen, ist guter Rat teuer. Denn der Räumungstitel erfasst diese dritte Person nicht. Dennoch kann der Wohnungseigentümer die Wohnung mit einigen Kniffen auch im Verhältnis zum Untermieter räumen, ohne noch zusätzlich gegen diesen auf Räumung klagen zu müssen.

Räumung im Untermietsverhältnis

Ein schreckliches Szenario für alle Vermieter: Sie haben gerade einen Räumungstitel gegen einen Mietnomaden erwirkt und glauben numehr Ihre Wohnung schnell räumen zu können. Doch selbst zu dem Zeitpunkt, an dem Sie als Vermieter die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils in den Händen halten, können noch böse Überraschungen auf Sie warten. Denn der Räumungstitel richtet sich nur gegen die im Titel bezeichnete(n) Person(en) – in der Regel also gegen Ihren ehemaligen Mieter. Sollte in Ihrer Wohnung aber nun jemand anderes wohnen, etwa weil Ihr Mieter die Wohnung vertragswidrig an einen Dritten untervermietet hat, besteht das Problem, dass Sie gegen diese Person keinen Titel haben.

Erstreckung des Räumungstitels auf den Untermieter

Keine Sorge. Wir unterstützen Sie auch bei der Räumung der Wohnung gegenüber einem Untermieter. Immer wenn sich ein Dritter auf ein Besitzrecht an Ihrem Wohnobjekt beruft, prüfen wir für Sie, ob eine Anwendung des § 727 ZPO oder die Erweiterung des Ihnen vorliegenden Räumungstitels in Betracht kommt. 

  • In geeigneten Fällen werden wir uns für Sie auf die Wirksamkeit des Titels gegen den Rechtsnachfolger gemäß § 727 ZPO berufen oder
  • wir erwirken für Sie eine titelergänzende Klausel gegen den Dritten.
  • Kennen Sie den oder die Dritten, werden wir diese(n) im Rubrum Ihrer Räumungsklage für Sie namhaft machen – in der Regel gibt es nämlich eine vertragliche Nebenverpflichtung Ihres Mieters, die Namen der die Wohnung mitbesitzenden Personen zu benennen.
  • Auch wenn Sie den oder die Dritten vor der Klage nicht kennen, erschließen wir für Sie Wege, den Dritten aus der Wohnung zu bekommen. Mitunter hellfen wir dabei, einen Räumungsvergleich mit dem Dritten zu schließen, um eine weitere zeitraubende Klage zu vermeiden.

So sparen Sie Geld, welches bei der Erwirkung eines neuen Räumungstitels gegen den Dritten aufwenden müssten.

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