Unsere Kanzlei ist in der Zeit vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 nicht erreichbar. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und einen guten und gesunden Rutsch ins Jahr 2025.
Bilder und Videos

Lassen Sie private Bilder und Videos löschen.

Wir kümmern uns darum, dass unberechtigt hochgeladene Fotos und Videos von Ihnen entfernt werden – egal, von welchem sozialen Netzwerk oder Videoportal.

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Ihr Recht am eigenen Bild

Sie können grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob und wie Bilder von Ihnen veröffentlicht werden dürfen.

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.§ 22 KunstUrhG

Ausnahmsweise ist die Veröffentlichung von Fotos ohne die Einwilligung des Abgebildeten erlaubt, wenn:

  • es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt oder
  • das Bild die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen lässt,
  • das Foto eine Versammlung zeigt, an der die dargestellten Personen teilgenommen haben oder
  • es sich um ein Bildniss handelt, dessen Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Diese Befugnis der Veröffentlichung eines Fotos ohne die Einwilligung der auf ihr abgebildeten Person erstreckt sich nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Für Fotos von Minderjährigen muss die Zustimmung der Eltern eingeholt werden. Der Fotograf trägt trotzdem das Risiko, wenn das angegebene Alter nicht der Wahrheit entspricht.

Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild wird auf Strafantrag mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Löschung aus dem Suchmaschinenindex von Google & Co.

Für den Fall, dass eine direkte Löschung beim Portalbetreiber kurzfristig keinen Erfolg verspricht (etwa, wenn dieser insbesondere im Erotikbereich die Inhaberschaft und Betreiberdaten verschleiert und Server in unkooperativen Staaten unterhält), erwirken wir zunächst die Löschung aus den Suchergebnissen von Google, Bing, etc.

Sodann sind die entsprechenden Fotos oder Videos ersteinmal nur zu erreichen, wenn man den Link kennt und finden sich nicht etwa unter den ersten Treffern bei der Suche nach Ihrem Klarnamen. Nach diesem Teilerfolg wenden wir uns weiter der zeitaufwändigeren Entfernung des Materials von den ursprünglichen Veröffentlichungsplattformen.

Tipp: Google bietet ein Formular, wo Sie die Löschung von Suchergebnissen selbst veranlassen können – insbesondere bei sexuellen Inhalten, die zum Beispiel aus Rache von Ex-Partnern veröffentlicht wurden.