So gehen wir in Arzthaftungsfällen vor
Von allen beteiligten Ärzten und Krankenhäuser beschaffen wir zunächst sämtliche Behandlungsunterlagen zu Ihrem Fall. Zur medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens ziehen wir immer entsprechende Fachärzte hinzu.
Anschließend erörtern wir mit Ihnen die gewonnenen Erkenntnisse und die Vorgehensmöglichkeiten gegen den behandelnden (Zahn-)Arzt und/oder das Krankenhaus unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken. In manchen Fällen werden wir auch ergänzende Begutachtungen der Behandlung veranlassen.
In gemeinsamer Abwägung der möglichen medizinrechtlichen Vorgehensweisen erwirken wir für Sie den optimalen Lösungsweg.
Rechtsanwalt für Patienten