Nachlassauseinandersetzung
Fühlt sich ein Erbe übergangen oder benachteiligt, kann es zu einer Auseinandersetzung unter den Erben kommen – nicht selten streiten sich Geschwister über eine Erbschaft. Wird dieser Erbstreit vor Gericht ausgetragen, so drohen ab einem Nachlass in Höhe von 100.000 € (Streitwert) in der ersten Instanz bereits Prozesskosten in fünfstelliger Höhe.
Daher drängt sich die Frage nach einer kostengünstigen Alternative in einem Erbstreit auf. Eine bewährte Alternative zur Beilegung einer Erbstreitigkeit stellt die Mediation dar. Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme einer neutralen dritten Person (dem sogenannten Mediator).
Gerade in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es regelmäßig um hohe Vermögenswerte geht, hat sich die Mediation als schnelles und anonymes Verfahren der Konfliktlösung etabliert.
In Angelegenheiten im Erbrecht ist dies keineswegs anders: Auch bei Auseinandersetzungen im Erbrecht ist Mediation eine echte Alternative zur gerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzung geworden.