Für Nachbarn

Mediation beim Nachbarschaftsstreit.

Privatsphäre, Lautstärke, Überwuchs: Mit Mediation können Sie den Streit mit Ihrem Nachbarn beenden.

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Nachbarschaftliche Mediation

Bei einem Streit unter Nachbarn geht es häufig um ähnliche Auslöser mit vergleichbarem Konfliktpotential:

  • Überhang, bzw. Überwuchs (Pflanzen, die auf das benachbarte Grundstück wachsen)
  • Tollende Haustiere oder Kinder
  • Unterschiedliche kulturelle Auffassungen
  • Gartengestaltung
  • Lautstärke, bzw. Lärmbelästigung und Emissionen
  • Verstöße gegen die Hausordnung
  • Beleidigungen und herabsetzendes Verhalten

Nachbarschaftliche Pflichten

Gerade die nachbarschaftlichen Pflichten, wie das Putzen des Treppenhauses oder das Schneiden der Pflanzen bieten großes Konfliktpotential. Im Rahmen der Mediation können die Ursachen dieser Streitigkeit geklärt werden, sodass Sie zukünftig eine friedliche Nachbarschaft genießen können.

Lärmbelästigung

Auch die Lärmbelästigung durch Kinder, Hunde, Musik oder Gartengeräte sind ein häufiger Grund für diverse Streitigkeiten. Hier kann der Mediator helfen, eine schnelle und vor allem kostengünstige Lösung zu finden.

Mediation in der Nachbarschaft

Das eigene Zuhause ist eines der höchsten Güter, wenn es um die Privatsphäre geht. Gerade hier sollte man sich besonders wohlfühlen, um einen Rückzugsort zu haben und sich vom stressigen Alltag ablenken zu können.

Wenn es jedoch ständig zu Auseinandersetzungen mit den Nachbarn kommt, ist dies oftmals nicht der Fall. Aus diesem Grund liegt es im Interesse aller Parteien, die Streitigkeit schnell beizulegen. Ein Rechtsstreit oder ein gerichtliches Verfahren kann die Fronten noch weiter verhärten. Zudem dauert ein solches Verfahren nicht selten mehrere Monate oder sogar Jahre.

Aus diesem Grund ist bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten eine Mediation zu bevorzugen. Denn im Rahmen der Mediation können die Parteien zusammen mit dem Mediator eine Lösung finden, die allen Interessen gerecht wird.

Vorteile einer Mediation

Neben dem zeitlichen Aspekt sprechen insbesondere auch die finanziellen Faktoren für das Mediationsverfahren. Während im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nicht nur die Rechtsanwaltskosten der beiden Parteien, sondern zusätzlich oftmals auch weitere Kosten für das Gerichtsverfahren anfallen, löst ein Mediationsverfahren nur die Kosten der Beauftragung des Mediators aus.

Zudem wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens rein juristisch argumentiert. Oftmals kommunizieren hier nur die Rechtsanwälte miteinander, sodass die Ursache für das Problem nicht gefunden und beseitigt werden kann.

In diesen verfahrenen Situationen wird ein Richter oder Schlichter häufig nur Vorgaben/Vorschläge im Hinblick auf die aktuelle Situation treffen. Die Nachbarschaftsmediation wird sich hingegen stets auch mit den potenziellen Ursachen des Konfliktes aus der Vergangenheit beschäftigen. Denn nachhaltige Lösungen für einen andauernden Konflikt unter Nachbarn sind ohne die Kommunikation aller Konfliktbereiche und deren Ursachen regelmäßig nicht zu finden.

Auch rechtlich nicht greifbare Konfliktfelder (also Fragestellungen, für die Gesetz und Rechtsprechung keine Antwort vorsehen) sind einer Nachbarschaftsmediation zugänglich.

Außerdem verschaffen Gerichtsverfahren in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht selten nur kurze Verschnaufpausen. Dies begründet sich damit, dass der nachbarschaftliche Konflikt vielfach eine andere Ursache hat, als der vor dem Gericht behandelte Anlass der Auseinandersetzung. In so einem Fall vermag nur eine Beilegung der eigentlichen Ursache des Nachbarschaftsstreits die Wogen zu glätten.

Im Rahmen der Mediation hingegen wirken die Parteien aktiv mit. Die Mediation verläuft strukturiert in verschiedenen Phasen ab. Hier kann die Ursache für die Streitigkeit gefunden und wenn möglich direkt behoben werden. So dient die Mediation nicht nur den Interessen der Parteien, sondern ist auch eine langfristige, einvernehmliche Lösung.

Wann ist eine Mediation möglich?

Auch vor einer Mediation gilt es Hürden zu meistern. Denn die Mediation ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ein freiwilliges Verfahren. Das bedeutet, dass die Nachbarn sich selbstständig und eigenmotiviert einer Mediation zu unterstellen haben.

Spätestens, wenn die Kommunikation zwischen Nachbarn nachhaltig gestört ist, ist eine eigenständige Herbeiführung einer Lösung ohne fremde Hilfe kaum mehr zu bewerkstelligen. Eine gestörte Kommunikationsgrundlage liegt nicht erst dann vor, wenn sich die Nachbarn nicht mehr grüßen. Vielmehr kann auch ein nur noch oberflächlich geführter Dialog (zur Vermeidung eines Streits) eine Störung der Kommunikation darstellen.

Auch die Beschränkung der Kommunikation (auf den Bereich) über den Gartenzaun hinweg kann verbale Grenzen – allein durch die Wahrnehmung einer signalisierten Blockadehaltung des jeweiligen Nachbarn – setzen. Ein Mediator kann insoweit Kommunikationsblockaden lösen und eine konstruktive Dialogbasis schaffen.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zum Thema Nachbarschaftsmediation zur Verfügung und besprechen in einem unverbindlichen Vorgespräch den Ablauf und die Kernaspekte des Mediationsverfahrens.