Mediation

Mediation als Lösungsweg.

Als erfahrener Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator helfe ich Ihnen, eine gerichtliche Auseinandersetzung durch gütliche Streitbeilegung zu vermeiden.

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Zertifizierter Mediator und Gütestelle
31 Bewertungen

Scheidung & Trennung

Erfahrene Betreuung zur Beilegung von Streitpunkten in einer der emotionalsten Phasen einer Partnerschaft

Mediation für Ehepaare

Wirtschaftsmediation

Professionelle Streitbeiligung unter Geschäftspartnern, Gründern, Gesellschaftern und Mitarbeitern

Mediation für Unternehmen

Erbrecht

Beilegung von Erbstreitigkeiten unter den Hinterbliebenen und Wahrung des Familienzusammenhalts

Streit ums Erbe beilegen

Gebiete der Mediation

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (insbesondere Mobbing), Streit bei der Arbeit bzw. im Betrieb
  • Familienrechtlichee Dispute (Trennung, Scheidung, Umgang mit den gemeinsamen Kindern und die Zahlung von Unterhalt)
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen (insbesondere der Streit Streit um Nachlass oder die Betriebsnachfolge des Familienunternehmens)
  • Wirtschaftsrechtliche Konflikte und baurechtliche Auseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Streit unter Grundstückseigentümern im Nachbarrecht)
  • Auseinandersetzungen in der Schule (etwa die Beziehung zwischen Lehrern und Schülern oder dessen Eltern)

Häufige Fragen

Die Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein effektives Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme einer neutralen dritten Person.

  • Wie kann eine neutrale Person ohne bisherige Kenntnis unserer Situationen in unserem Streit helfen?
  • Worin unterscheidet sich die Mediation von einer Schlichtung oder einer Güteverhandlung?
  • Welche Vorteile bringt eine Mediation überhaupt im Vergleich zum Gerichtsverfahren oder einer klassischen Schlichtung?
  • Kann eine Mediation in unserem komlizierten Konflikt überhaupt durchgeführt werden?
  • Was mach ich, wenn mein Gegenüber jegliche Kommunikations- und Verhandlungsversuche ausschlägt?

Mediation ist eine effiziente Streit­beilegungs­methodik

Die Mediation, die in den USA bereits seit den 70er Jahren höchst erfolgreich praktiziert wird, bietet viele Vorteile. Im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren kann die Mediation einen kostengünstigeren Weg aus einer Auseinandersetzung darstellen.

Wieviel kostengünstiger eine Mediation sein kann, bestimmen unterschiedliche Faktoren — insbesondere der Gegenstandswert und die Notwendigkeit einer rechtlichen Beratung im Verfahren. Über die Kosten einer Mediation informieren wir Sie detailliert im unverbindlichen Vorgespräch.

Die Kosten für Mediationsverfahren werden von vielen Rechtsschtzversicherungen übernommen. Eine leider nicht mehr ganz aktuelle Übersicht vom März 2013 finden Sie unter http://www.mediation.de/rechtsschutz.

Mediation bietet viele Vorteile

Die Mediation bietet einen anonymen und schnellen Weg aus einem Konflikt. Zudem bleiben die (Geschäfts-)Beziehungen der Konfliktparteien erfahrungsgemäß in vollem Umfang erhalten.

Als Konfliktpartei erhalten Sie in einer Mediation die Chance, die Problemlösung selbstbestimmt zu gestalten. Dies ist für den Verfahrenserfolg von Bedeutung, denn schließlich geht es um Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre Werte und wer kann diese Umstände besser beurteilen und definieren als Sie?

Im Übrigen finden auch rechtlich unlösbare Konstellationen einen Zugang zur Mediation.

Mediation ist keine Streitmittlung, sondern eine Streitbeilegungsmethodik.

Freilich steht und fällt das Verfahren ebenso mit der Erfahrung des begleitenden Mediators, wie es von der Mitwirkung der Konfliktparteien abhängt. Ein unbefangener und in der Streitbeilegungsdiktion erfahrener Verfahrensleiter bietet keine Paartherapie, keine Schlichtungsvorschläge oder Verhaltensempfehlungen.

Ziel ist ein Brückenschlag – eine Strategie, die den Streitparteien aufzeigt, wie diese ihre Divergenzen eigenständig und dauerhaft beilegen. Es soll keine Befriedung „im Momentum“ stattfinden. Geschaffen soll vielmehr etwas, was von Dauer ist. Dabei muss das Ziel nicht eine innige Freundschaft zwischen den im Streit liegenden Personen sein. Aber die Konfliktparteien sollen eine Lösung finden, die beständig ist. Was bringt einem aufgebrachten Menschen eine temporäre Vereinbarung mit einem ihm „verhassten Konfliktpartner“?

Der Nutzen einer Mediation liegt in einer ganzheitlichen Lösung, die die Eigenheiten der Persönlichkeiten ebenso berücksichtigt, wie die Unwegsamkeiten der Gesamtsituation, in der sich die Parteien befinden. Wenn Konfliktparteien in einer Mediation zum ersten mal begreifen, dass sie (wenn vielleicht auch nur geringe) Gemeinsamkeiten verbinden, so öffnet das eine verständige Gesprächsbasis. Eine solche Kommunikationsatmosphäre zu schaffen. Darin liegt die Kunst eines guten Mediators.

Mediation oder Gericht?

Nicht immer muss ein gerichtlich beschrittener Weg eine Streitbeilegung ausschließen. Zunehmend erkannten nämlich auch Gerichte die Vorteile des Mediationsverfahrens. So boten Gerichte früher nach einer Klageerhebung in geeigneten Konstellationen lediglich eine sogenannte „gerichtsnahe Mediation“ an. Durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde mittlerweile die Institution des Güterichters geschaffen.

Allerdings sind im Falle einer Klageerhebung (die zwingend erforderlich ist, um in ein güterrichterliches Verfahren zu gelangen) zumeist schon Fronten geschaffen und Kosten aufgewendet worden, die eine Konfliktbeilegung zumindest nicht begünstigen. Der Weg, zunächst eine friedliche Lösung per Mediation zu finden, ist daher in vielen Fällen im Vorfeld zu einer möglicherweise unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzung anzuraten.

Kann uns ein Mediator helfen?

So mannigfaltig wie die Nuancen der Streitigkeiten zwischen den Menschen und deren Konfliktfelder, so universell sind die Streitbeilegungstechniken. Über die Jahre hinweg macht jeder Mediator seine eigenen Erfahrungen mit den verschiedenen Techniken und ihren Vor- und Nachteilen.

Gerade diese geübten Praxiserfahrungen können darüber entscheiden, ob eine Mediation Erfolg hat. Nur wer regelmäßig Konfliktparteien bei der Bewältigung ihrer Auseinandersetzungen unterstützt, kann Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen und dem Umgang der verschiedenen Persönlichkeiten mit solchen Stresskonstellationen sammeln.

Sympathien spielen immer eine große Rolle. Wenn auch nur einer der Konflikttragenden dem Mediator mit Abneigung entgegen sieht, weil dieser ihm z.b. teilnahmslos, voreingenommen oder gar feindselig erscheint, so genügt diese subjektive Empfindung, um jede der unterstützenden Handlungen des Mediators zu hinterfragen.

Daher sollten Medianten immer ein Vorgespräch mit dem Mediator suchen und erst danach die Entscheidung fällen, ob eine Mediation bei diesem zweckdienlich erscheint. In unserer Kanzlei wird daher vor jeder Mediation eine Vorbesprechung unter Beteiligung aller Streitparteien angeregt. In dieser Besprechung werden auch die Inhalte und Strukturen des Mediationsverfahrens erklärt.

Staatlich anerkannte Gütestelle

Gütestellen sind bei der Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung behilflich. In einem Schlichtungsverfahren wird eine außergerichtliche, einverständliche Einigung angestrebt. Zu unterscheiden sind hierbei die freiwillige und die obligatorische Streitschlichtung.

Die Schlichtung

  • Das freiwillige Streitschlichtungsverfahren findet auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung (z.B. in einem Arbeitsvertrag) statt. Das Verfahren berücksichtigt die zwischen den Parteien vereinbarten Schlichtungsregeln.
  • Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren stellt hingegen eine Grundvoraussetzung im Vorfeld einer zulässigen Klage in bestimmten Auseinandersetzungen dar. Insoweit bestimmt § 10 GüSchlG NRW, in welchen Fällen eine Streitschlichtung zwingend vor einer Klageeinreichung durchzuführen ist.

Vorteile des Schlichtungsverfahrens vor der Gütestelle

Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren spart im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung Zeit und Kosten. Zur Veranschaulichung der Kosten können Sie unsere Schlichtungs- und Kostenordnung hier einsehen.

Zudem ist ein privatrechtlicher Vergleich, der im Rahmen einer Schlichtung vor unserer Gütestelle geschlossen wird, im Gegensatz zu übrigen privatrechtlichen Vergleichen vollstreckungsfähig.

Ein weiterer Vorteil einer Streitschlichtung vor unserer Gütestelle ist, dass bereits mit dem Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens die Verjährung Ihrer Ansprüche nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt ist. Die Verjährungshemmung bleibt gem. § 204 Abs. 2 BGB (bei ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens) für 6 Monate nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens bestehen.

Rechtsanwalt Markus Rassi Warai ist eine vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm anerkannte Gütestelle i. S. d. § 794 Abs. 1 S. 1 ZPO.

Unterschiede von Mediation und Schlichtungsverfahren

  • Die Schlichtung ist ein Verfahren, in dem der Schlichter Konfliktparteien durch eine vermittelnde Tätigkeit und die Darlegung seiner Rechtsauffassung hilft, einen Konflikt beizulegen.
  • Die Mediation hingegen ist ein Verfahren, in dem der Mediator die Parteien auf der Suche nach einer geeigneten Lösung unterstützt.

Der Schlichter hingegen hilft bei der rechtlichen Bewertung einer Auseinandersetzung. Das Schlichtungsverfahren vor der Gütestelle ist damit das richtige Verfahren für Parteien, die eine rechtliche Einschätzung präferieren, während die Mediation für Konfliktparteien geeignet ist, die einen Weg aus einer verfahrenen Lebenssituation suchen – mitunter auch solchen Situation, die keiner einfachen rechtlichen Lösung zugänglich sind.