Online Kauf

Ihr rechtlicher Beistand beim Online Kauf.

Wir verteidigen Ihre Verbraucherrechte beim Kauf in Onlineshops, Amazon, eBay Kleinanzeigen, Shpock & Co.

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Bestellung wird nicht geliefert

Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Onlineshops, wenn dieser Ihre Produkte trotz Bezahlung und Bestellbestätigung nicht liefert – und gegebenenfalls sogar gar nicht mehr auf Ihre Nachfragen reagiert. Wir prüfen, ob der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Händler korrekt zustandegekommen ist (eine Bestellbestätigung dient dabei beispielsweise oft als Annahme- bzw. Willenserklärung des Internethändlers). Wir setzen dann zunächst Ihren Erfüllungsanspruch durch – also Ihr Anspruch darauf, dass der Verkäufer seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag (die Lieferung Ihrer bestellten Gegenstände oder Leistungen). Kann dieser seine Pflicht nicht mehr erfüllen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Sie können dann beispielsweise die Bestellung bei einem anderen Händler tätigen und (wenn die Produkte dort teurer waren) den Differenzbetrag vom ersten Verkäufer einfordern.

Wenn der Verkäufer wirksam in Schuldnerverzug gesetzt wurde (etwa durch einen vorher definierten Fälligkeitstermin oder durch ein Mahnschreiben mit Fristsetzung von Ihnen), muss dieser Ihnen auch sämtliche Anwaltskosten erstatten.

Händler akzeptiert Widerruf nicht

Gemäß § 312d BGB hat jeder Verbraucher beim Kauf im Internet ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Von diesem Widerrufsrecht gibt es nur wenige Ausnahmen:

  • Produkte die gemäß § 156 BGB in Form einer Versteigerungen erworben wurden
  • Produkte, die auf Bestellung angefertigt und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, wie etwa maßgefertigte Kleider oder Visitenkarten
  • Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Dazu zählen insbesondere digitale Produkte und auch Downloadversionen von Software und Videospielen
  • Blumensträuße, schnell verderbliche Lebensmittel und Medikamente

Wenn Ihre Bestellung nicht zu diesen Ausnahmen zählt, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Tipp: Wenn Sie gar nicht oder nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, gibt es keine Frist. Sie könnten theoretisch Ihr Leben lang widerrufen.

Widerruf von Dienstleistungen

Bei vielen Dienstleistungen ist es üblich, dass der Verbraucher im Rahmen der Auftragserteilung schriftlich auf sein Widerrufsrecht verzichten kann. Bestellt man online etwa eine neue Heizung samt Montage durch einen Installateur, kann dieser so schon unmittelbar mit der Arbeit beginnen. Ohne diesen Widerrufsverzicht wird der Handwerker mit solch umfangreichen Tätigkeiten nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen können. Solche Widerrufsverzichte sind allerdings nur mit ausdrücklicher Erklärung des Kunden wirksam – eine Klausel in den AGB genügt nicht.