Bestellung wird nicht geliefert
Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit dem Betreiber des Onlineshops, wenn dieser Ihre Produkte trotz Bezahlung und Bestellbestätigung nicht liefert – und gegebenenfalls sogar gar nicht mehr auf Ihre Nachfragen reagiert. Wir prüfen, ob der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Händler korrekt zustandegekommen ist (eine Bestellbestätigung dient dabei beispielsweise oft als Annahme- bzw. Willenserklärung des Internethändlers). Wir setzen dann zunächst Ihren Erfüllungsanspruch durch – also Ihr Anspruch darauf, dass der Verkäufer seiner Pflicht aus dem Kaufvertrag (die Lieferung Ihrer bestellten Gegenstände oder Leistungen). Kann dieser seine Pflicht nicht mehr erfüllen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Sie können dann beispielsweise die Bestellung bei einem anderen Händler tätigen und (wenn die Produkte dort teurer waren) den Differenzbetrag vom ersten Verkäufer einfordern.
Wenn der Verkäufer wirksam in Schuldnerverzug gesetzt wurde (etwa durch einen vorher definierten Fälligkeitstermin oder durch ein Mahnschreiben mit Fristsetzung von Ihnen), muss dieser Ihnen auch sämtliche Anwaltskosten erstatten.