Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Jeder Unternehmer sollte unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung, bzw. Mahnung ausbringen. Diese zwei unterschiedlichen Begriffe bedeuten rechtlich dasselbe: Die Aufforderung zur Zahlung!
Wir empfehlen regelmäßig, bereits mit der ersten Mahnung Mahnkosten zu erheben, um der Forderung Nachdruck zu verleihen und entstandene Unkosten zu kompensieren. Sie muss allerdings bestimmte Formalien erfüllen. Eine entsprechende Vorlage können Sie sich bei uns kostenlos herunterladen.
Zahlt Ihr Kunde auch auf die Mahnung nicht, empfehlen wir die Erstellung eines Schuldnerprofils. Dadurch wird ersichtlich, ob sich eine Weiterverfolgung der Ansprüche rechnet. Unser anwaltliches Forderungsschreiben verleiht Ihren Ansprüchen dann noch einmal den notwendigen Nachdruck. Die Erstattung der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten machen wir für Sie beim Schulder geltend.
Wenn die Forderung außergerichtlich nicht beglichen wird, stellen wir den Klageantrag und begleiten Ihr gerichtliches Verfahren.