Wie kommt ein Kfz-Kaufvertrag zustande?
Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag über ein Automobil wie jeder andere Vertrag, nämlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen (also ein Angebot und dessen Annahme) zustande. Ein KFZ-Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Autos werden nicht nur klassisch angeboten und etwa nach einer Probefahrt gekauft. Vielfach werden Fahrzeuge von Händlern und Privatleuten über das Internet (etwa bei Onlineportalen wie z.B. mobile.de, autoscout24.de, gebrauchtwagen.de) angeboten.
Viele Vertragsabschlüsse kommen auch direkt über den Erwerb von Personenkraftwagen über dem Internetauktionshaus eBay zustande.
Autokaufvertrag per Fax, Internet oder Telefon
Hauptsächlich handelt es sich bei den Angeboten und Inseraten um Gebrauchtwagen. Aber auch Neuwagen, Tageszulassungen und Jahreswagen werden von Händlern über das Internet vertrieben. Neben den bereits genannten Plattformen gibt es auch spezielle Vergleichsportale, wie etwa 12Neuwagen.de.
Diese bieten neue Möglichkeiten zur Angebotseinholung für ein konfiguriertes Neufahrzeug. Der Kaufvertrag kommt auch bei der Nutzung dieser Vermittlungsportale weiterhin direkt mit dem Händler zustande. Es gibt jedoch Besonderheiten, denen wir uns im Artikel zum Neuwagenkauf über Kfz-Vermittlungsportale widmen.