Was ist ein Dienstvertrag?
Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Vertragspartner zur Leistung eines vereinbarten Dienstes verpflichtet. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird hier nur die Leistung und nicht auch der Erfolg geschuldet. In beiden Vertragsarten verpflichtet sich der jeweils andere Vertragspartner (der Dienstleistungsempfänger) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Typische Dienstverträge sind beispielsweise:
- Arbeitsverträge,
- Versicherungspolicen,
- Krankenhausverträge,
- Mandatsverträge mit Rechtsanwälten,
- (Fern-)Unterrichtsverträge,
- Access-Provider-Verträge,
- Partnervermittlungsverträge und
- Verträge mit SEO-Dienstleistern.
Auch Mobilfunkverträge und Fitnessstudioverträge beinhalten Bestandteile von Dienstverträgen, beispielsweise die Erbringung der Telekommunikationsleistung. Im Gegensatz dazu ist die Überlassung eines Handys oftmals als Mietvertrag ausgestaltet. Der bekanntester Dienstvertrag ist wohl der Arbeitsvertrag. Dieser unterscheidet sich vom „gewöhnlichen“ Dienstvertrag dadurch, dass er weitgehende gegenseitige Rechte enthält.
Anders als etwa bei einem Kaufvertrag kann ein Dienstvertrag regelmäßig nur durch Kündigung und nicht etwa durch den Rücktritt vom Vertrag beendet werden. Auf Grund dieser Besonderheit kommt es oftmals zu vertragsspezifischen Problemen, die vor allem in der Berechtigung zur Kündigung und in der Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen begründet liegen.