Für Musiker

Für Musiker.

Lassen Sie sich nicht aus dem Takt bringen – als Musiker, Produzent, Musikverlag oder Veranstalter sind Sie bei uns an der richtigen Adresse

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Rechte der Musiker und Musikproduzenten

Musikalben, Singles, Sampler, Konzerte… Ganz gleich, ob Sie Musiker oder Produzent sind: Sie verdienen mit der Musik Ihren Lebensunterhalt und fördern zugleich ein wichtiges Kulturgut. Vertrauen Sie unserer musikrechtlichen Expertise. Wir kennen uns in der Musikbranche aus und vertreten seit 12 Jahren die Rechte von Komponisten, Songwritern, Interpreten, Event- und Konzertveranstaltern sowie Musikverlagen und Tonträgerherstellern.

Uns sind die Unwegsamkeiten im Musikrecht bekannt, mit denen sich Veranstalter von Musikevents, Online-Musikvertriebsportale, Rundfunkanbieter und Diskothekenbetreiber konfrontiert sehen.

Musikrecht

Leistungsschutz- und Urheberrecht

In musik- und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen verteidigen wir Ihre Rechte am Musikwerk oder Ihrer musikalischen Schöpfung. Wir unterstützen im Musikrecht die Beiteiligten aller Schaffens- und Mitwirkungsebenen.

  • Rechte der Urheber: Wir setzen uns Sie ein: für Ihr Recht als Komponist und Texter an einem Song, einem Musiktrack oder einem Sample. Wir entwickeln für Sie haltbare Verträge unter Berücksichtung Ihrer Interessen auf eine angemessene Vergütung.
  • Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler: In Auseinandersetzungen mit Rechteverletzern verteidigen wir für Sie als Interpret und Musiker Ihr Verwertungsrecht an dem Musikstück sowie Ihr Recht auf Anerkennung als ausübender Künstler. Wir setzen Ihre begründeten Entstellungs- oder Beeinträchtigungsverbote durch. Wir streiten uns für Sie vor den Gerichten zur Durchsetzung Ihrer körperlichen und unkörperlichen Verwertungsrechte an dem Musikwerk.
  • Musikunternehmen und Labels: Wir unterstützen Sie als Tonträgerhersteller beim Erwerb der Nutzungsrechte und begleiten an Ihrer Seite die Verhandlungen mit ausübenden Künstlern, Komponisten und Autoren. ist die Person, die das Musikwerk singt oder an einem solchen mitwirkt und damit ausübender Künstler iSd. § 73 UrhG.
Anwalt fuer Musiker

Wir schützen Ihre Musik

Wir kennen alle Facetten der Verletzungshandlungen an Musikwerken. Wir wissen, wie wir Ihre Rechte als musikalischem Rechteinhaber verteidigen.

  • Wir schützen Ihre Musik vor unberechtigten Vervielfältigungen.
  • Wir verhindern das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen Ihrer geschützten Musikstücke.
  • Wir treten für Sie ein, wenn Ihre Rechte durch die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Musikwerkes verletzt werden.
  • Wir gehen gegen die unerlaubte öffentliche Sendung Ihrer Musik in Bild und Ton vor und setzen Ihre begründeten Ansprüche gegen Anbieter von Ton- oder Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk oder Kabelfunk durch.
  • Wir schützen Ihre Musik vor Verletzungen im Zusammenhang mit der unlizenzierten Wiedergabe durch einen Internetradio- oder Webradio-Caster.
  • Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche und Ihrer Ansprüche auf Beteiligung.
  • Wir verteidigen Ihr Aufführungsrecht an Ihrem musikalischen Werk und gehen gegen ungenehmigte öffentliche Darbietungen und Veranstaltungen vor.
  • Wir verteidigen Sie und Ihre Reputation bei unbegründeten Plagiatsvorwürfen.

Kompetenz in Auseinandersetzungen mit Verwertungsgesellschaften

Unsere Anwälte stehen Ihnen als Musiker, Produzent, Dirigent, Tänzer oder Sänger sowie als Tonträgerhersteller und Veranstalter bei Fragen zur vertraglichen Vereinbarung zur Wahrnehmung Ihrer Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft zur Seite. Wir prüfen für Sie die Wahrnehmungsbedingungen und kümmern uns um die Formalien.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie als Komponist, Texter und Musikverlag im Hinblick auf die Wahrnehmung Ihrer Prüfungsobliegenheit als Verwerter. Wir prüfen Ihre Verträge und bewahren Sie vor Regressansprüchen aus einer unrechtmäßigen Übertragung von Zweitverwertungsrechten.

Wir koordinieren die Übertragung bestimmter Nutzungsrechte an eine Verwertungsgesellschaft und wir regeln für Sie, ob und inwieweit Rechte dem Urheber vorbehalten bleiben müssen. So stellen wir sicher, dass die Übertragung von Rechten an die GEMA im korrekten Umfang erfolgt, mithin in dem vertraglichen Rahmen, in dem Sie auch tatsächlich über die Nutzungsrechte befinden dürfen.

Wir führen für Sie als Mitglied der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) die Korrespondenz mit der Verwertungsgesellschaft, um eine regelkonforme Wahrnehmung Ihrer Sende- und Verfilmungsrechte, der Rechte zur Konzertaufführung und Ihres Rechts der mechanischen Vervielfältigung durch die Gesellschaft zu gewährleisten.

Weitherhin beraten und vertreten wir sie als Lizenznehmer, Veranstalter und Produzent in allen Lizenzfragen mit Bezug zur GEMA, GVL (sowie zur SUISA, MCPS-PRS, AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften). Wir helfen bei der Meldung Ihrer Produktion gegenüber der GEMA oder GVL sowie auch beim Antrag auf Freistellung.

Musikvertragsrecht steht bei uns im Fokus

Musikvertragsrecht ist unser „Metier“. Wir prüfen und gestalten Ihre Musikverträge und stehen Ihnen in allen musikalischen Vertragsangelegenheiten beratend zur Seite. Vertrauen Sie uns Ihre Vertragsbelange an, wir holen das Beste für Sie heraus aus dem Austauschvertrag, Bandübernahmevertrag, Berechtigungsvertrag, Endorsement-Vertrag, Konzertvertrag, Künstlervertrag, Musikverlagsvertrag, Plattenvertrag, der Sendelizenz, dem Tonträgerherstellungsvertrag, Wahrnehmungsvertrag.