Kompetenz in Auseinandersetzungen mit Verwertungsgesellschaften
Unsere Anwälte stehen Ihnen als Musiker, Produzent, Dirigent, Tänzer oder Sänger sowie als Tonträgerhersteller und Veranstalter bei Fragen zur vertraglichen Vereinbarung zur Wahrnehmung Ihrer Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft zur Seite. Wir prüfen für Sie die Wahrnehmungsbedingungen und kümmern uns um die Formalien.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie als Komponist, Texter und Musikverlag im Hinblick auf die Wahrnehmung Ihrer Prüfungsobliegenheit als Verwerter. Wir prüfen Ihre Verträge und bewahren Sie vor Regressansprüchen aus einer unrechtmäßigen Übertragung von Zweitverwertungsrechten.
Wir koordinieren die Übertragung bestimmter Nutzungsrechte an eine Verwertungsgesellschaft und wir regeln für Sie, ob und inwieweit Rechte dem Urheber vorbehalten bleiben müssen. So stellen wir sicher, dass die Übertragung von Rechten an die GEMA im korrekten Umfang erfolgt, mithin in dem vertraglichen Rahmen, in dem Sie auch tatsächlich über die Nutzungsrechte befinden dürfen.
Wir führen für Sie als Mitglied der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) die Korrespondenz mit der Verwertungsgesellschaft, um eine regelkonforme Wahrnehmung Ihrer Sende- und Verfilmungsrechte, der Rechte zur Konzertaufführung und Ihres Rechts der mechanischen Vervielfältigung durch die Gesellschaft zu gewährleisten.
Weitherhin beraten und vertreten wir sie als Lizenznehmer, Veranstalter und Produzent in allen Lizenzfragen mit Bezug zur GEMA, GVL (sowie zur SUISA, MCPS-PRS, AKM oder anderen Verwertungsgesellschaften). Wir helfen bei der Meldung Ihrer Produktion gegenüber der GEMA oder GVL sowie auch beim Antrag auf Freistellung.