Rechtsanwalt oder Inkassobüro?
Unsere Inkasso Rechtsanwälte können Sie bei jedem erforderlichen Schritt — bis hin zur Erlangung eines Vollstreckungstitels — begleiten. So können wir etwa auch Anträge für Sie vor dem Landgericht stellen. Ein Inkassobüro kann Ihre Interessen nicht vor Gericht vertreten. Sollte der Einzug hoher Forderungen (über 5.000 €) folglich außergerichtlich nicht erfolgreich sein, müssten Sie sich spätestens dann ohnehin an einen Anwalt wenden.
Wer trägt die Kosten?
Gemäß §§ 280 ff. BGB können Sie als Gläubiger grundsätzlich den Ersatz der Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vom Schuldner verlangen. Dies gilt auch für die Beauftragung eines gewöhnlichen Inkassobüros.
Die Kosten für den Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Es ist also (kostentechnisch) egal, welchen Anwalt Sie beauftragen. Inkassounternehmen sind nicht an die vorgeschriebenen Preise gebunden und dürfen daher auch teurer als ein Anwalt sein.
Viele Inkassobüros werben damit, nur im Erfolgsfall Kosten zu erheben. Was verlockend klingen mag, birgt auch Nachteile. Auch ein Inkassobüro muss kostendeckend arbeiten. Daher werden viele Aufträge gar nicht angenommen. Das Inkassounternehmen verfolgt sodann nur solche Aufträge, bei denen sich der Forderungseinzug einfach realisieren lässt.
Außerdem sind solche Angebote in vielen Fällen teurer, als der Forderungseinzug durch einen Anwalt. Regelmäßig werden im Erfolgsfall höhere Unkosten anfallen, als beim Anwalt. Und diese höheren Unkosten muss der Schuldner nicht erstatten. Es gibt nämlich die sogenannte Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB. Diese besagt, dass nur die Kosten durch den Schuldner erstattet werden müssen, die auch ein Rechtsanwalt fordern könnte (also die Kosten nach dem RVG).
Folglich könnte schlimmstenfalls nur ein kleiner Teil der Rechnung vom Inkassobüro durch die Kostenerstattung des Schulders abgedeckt werden — den Rest hätten Sie selbst zu tragen. Die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem RVG hingegen sind immer vollständig erstattungsfähig.
Ab welchem Betrag lohnt sich das Inkasso durch einen Anwalt?
Die eigenhändige Eintreibung von kleinen Summen ist mit so viel Zeitaufwand verbunden, dass sich dies schlichtweg für viele Unternehmer nicht lohnt. Anders sieht es aus, wenn Sie uns damit beauftragen. Prinzipiell lohnt sich der professionelle Forderungseinzug durch einen Rechtsdienstleister immer – auch bei Kleinstbeträgen unter 10 €. Schließlich haben Sie bei begründeten Forderungen einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schuldner.
Nur in wenigen Fällen raten wir dazu, die Weiterverfolgung einzustellen – etwa dann, wenn unsere Analyse des Schuldnerprofils ergibt, dass diese wenig erfolgsversprechend ist. Das ist aber unabhängig von der Höhe Ihre Forderung. In dem Fall helfen wir bei der korrekten Dokumentation für Ihre Finanzbuchhaltung.