Anmeldung einer Erfindung ins Patentregister
Patente zählen zu den klassischen Monopolrechten des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein Patent ist ein wichtiges Schutzrecht, um wirtschaftlich erfolgreiche Ideen und Erfindungen vor Nachahmern zu schützen und effektiv gegen Plagiate und Imitationen vorzugehen.
Das Ziel des Patentrechtes ist es, eine neue, technische Erfindung, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und welche gewerblich anwendbar ist, zu schützen.
Als neu gilt eine Erfindung gem. § 3 PatG, wenn diese nicht zum Stand der Technik gehört. Definiert wird der Stand der Technik, als alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind
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Gelingt es nun einem Fachmann, eine Erfindung zu tätigen, die sich nicht in naheliegender Weise aus diesem Stand der Technik ergibt, so kann von einer erfinderischen Tätigkeit gesprochen werden.
Ist es möglich, diese Erfindung auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet (etwa der Landwirtschaft) zu nutzen, gilt diese ferner als gewerblich anwendbar.
Patente werden auch für Erfindungen erteilt, wenn diese ein Erzeugnis zum Gegenstand haben, welches aus biologischem Material besteht oder dieses enthält. Gleiches gilt für Erfindungen, deren Gegenstand ein Verfahren ist, mit welchem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es Anwendung findet. Wird Biologisches Material mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt, so kann es, auch wenn es bereits in der Natur vorhanden war, dennoch Gegenstand einer Erfindung sein.
Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden sind dagegen gemäß dem Patentgesetz nicht patentierbar. Gleiches gilt für: ästhetische Formschöpfungen (diese unterfallen dem Designrecht), Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.
Wie alle gewerblichen Schutzrechte unterliegen Patente dem Territorialitätsprinzip. Ein Patent ist also national begrenzt. Eine Erfindung muss in jedem Land patentiert werden, in dem sie geschützt werden soll.