Was ist ein schutzfähiges Design?
Mit einer Anmeldung eines Designs können kreative Erzeugnisse gegen jegliche Formen des Nachbaus geschützt werden. Unter einem Design (früher Geschmacksmuster) versteht man eine zwei- bzw. dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses, welche sich u. a. aus den Merkmalen ihrer Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur und Werkstoffe hervorhebt.
Grundvoraussetzung „Neuheit“ beim Design
Das Normbestandsmerkmal der Neuheit des Erzeugnisses gilt als grundlegende Voraussetzung für die erstrebte Schutzfähigkeit desselben nach dem Designgesetz.
Wann gilt ein Design als neu?
Ein Muster gilt als neu, soweit es am Anmeldetag kein identisches Musters gibt. Um das festzustellen, bedarf es in der Regel einer ausgiebigen, fachgerechten Recherche.
Voraussetzung „Eigenart“ des Designs
Ein Design muss für die Schutzfähigkeit eine besondere Eigenart aufweisen. Das ist dann der Fall, wenn ein informierter Benutzer am Anmeldetag einen Gesamteindruck bekommt, der sich von dem Eindruck eines anderen Musters entsprechend abhebt.