Sie betreiben eine Gaststätte oder Kneipe und haben in Ihren Räumlichkeiten Fußballspiele der Fußball-Bundesliga über Ihren DAZN-Account öffentlich wiedergegeben und nun eine Abmahnung von DAZN Ltd. (z. B. durch Lentze Stopper Rechtsanwälte) erhalten?
DAZN Ltd. (im Folgenden teilweise auch nur „DAZN“ genannt) versendet Abmahnungen, weil Inhaber von Gaststätten, Sportvereinen, Hotelbars oder Sportwettbüros in ihren Räumlichkeiten Fußballspiele der Fußball-Bundesliga oder der UEFA Champions League öffentlich wiedergegeben haben, ohne eine entsprechende gewerbliche Lizenz zu besitzen. Sky Deutschland ist früher ähnlich vorgegangen. Wir erklären Ihnen, was beim Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun ist und wie Sie korrekt handeln.
Das Wichtigste zur Abmahnung
- Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall
- Wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, geht es gerichtlich weiter (noch teurer!)
- Nichts direkt bezahlen oder unterschreiben
- Anwalt suchen und Abmahnung checken lassen
- Reaktion mit Anwalt abklären (z. B. modifizierte Unterlassungserklärung)
Öffentliche Ausstrahlungen ohne gewerbliches Abonnement werden abgemahnt
Die DAZN Limited ist nach eigenen Angaben der führende internationale Pay-TV-Anbieter und besitzt in Deutschland die ausschließlichen Nutzungsrechte für Live-Übertragungen von verschiedensten Sportprogrammen über Internet, Mobilfunk, Satellit, Kabel und IPTV.
Dazu gehören beispielsweise die Fußball-Bundesliga und UEFA Champions League. DAZN Ltd. hat das Recht diese öffentlich nach § 22 UWG wiederzugeben. Wie bei anderen Streaminganbietern für Filme und Serien auch, muss dafür ein Abonnement abgeschlossen werden.
Die Abos gibt es von DAZN für Privatleute, aber auch als „DAZN For Business“ für gewerbliche Kunden, wie Gastronomie-, Hotel-, Sportwettbüro- oder Vereinsheimbetreiber. Live-Übertragungen von Fußballspielen locken nämlich Fans in das Geschäft und stellen für Gastronomen eine attraktive Gelegenheit dar, um Umsatz zu generieren. Auch Sportvereine nutzen gerne die Möglichkeit, sich nach dem Training in geselliger Runde die aktuellen Fußballspiele anzuschauen.
Nicht jeder Veranstalter besitzt jedoch auch das passende gewerbliche Abo dafür. Die Ausstrahlung über ein privates Abonnement ist für diese Art der öffentlichen Wiedergabe leider nicht zulässig. Daher führt DAZN Kontrollen durch und mahnt diejenigen ab, bei denen eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe festgestellt werden konnte.
Die DAZN Ltd. besitzt Urheberrechte an den über die Plattform zur Verfügung gestellten Sportsendungen. Wird ein privates Abonnement zu gewerblichen Zwecken genutzt, stellt dies eine widerrechtlich öffentliche Wiedergabe und mithin eine Urheberrechtsverletzung dar. Denn in den Nutzungsbedingungen für privat genutzte Abonnements ist Folgendes geregelt:
Du verpflichtest dich dazu, dass du:
9.1.1.den DAZN Service nur für nichtgewerbliche Zwecke ohne (finanzielle oder sonstige) Gewinnerzielung nutzt und keiner anderen Person erlaubst, den DAZN Service zu nutzen. Du darfst für die Nutzung des DAZN Services weder Entgelte erheben, noch darfst du den DAZN Service dazu nutzen, um andere zum Kauf deiner Produkte oder Produkte Dritter oder zum Besuch von Geschäftsräumen, Lokalen o.ä. zu gewinnen;
[…]
9.1.7.den DAZN Service nicht an Orten schaust, an denen er von Teilen der Öffentlichkeit zeitgleich mitgeschaut werden kann, oder anderen Personen erlaubst oder ermöglichst, dies zu tun; […]
Auszug Nutzungsbedingungen von DAZN, abgerufen am 17.05.2023 unter https://www.dazn.com/de-DE/help/articles/terms-de
Inhalt der Abmahnung
Sobald die DAZN Ltd. Kenntnis über einen Verstoß aufgrund eines fehlenden gewerblichen Abonnements erhalten hat, beauftragt sie Lentze Stopper Rechtsanwälte mit der Ausführung der Abmahnungen – einer Kanzlei mit Büros in München und Berlin, die sich auf (kommerziellen) Sport spezialisiert hat und beispielsweise auch für Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fußballtickets (z. B. vom FC Bayern München) bekannt ist.
Die Abmahnung von DAZN enthält in der Regel folgenden wesentlichen Inhalt:
- Zunächst weist die DAZN Ltd. Sie darauf hin, dass eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe den Straftatbestand der § 106 und § 108 UrhG verwirklicht.
- Zudem werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei wird eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 6.000,00 € festgelegt.
- Außerdem fordert DAZN eine Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von etwa 3.000,00-3.500,00 € sowie die Erstattung der anfallenden Rechtsanwaltskosten.
- Gleichzeitig wird Ihnen ein Vergleichsangebot unterbreitet. Darin fordert die DAZN Ltd. die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 1.750,00 € und den Abschluss des „DAZN For Business“-Abonnements für mindestens 12 Monate. Im Gegenzug werden Ihnen alle weiteren Kosten erlassen.
Handlungsempfehlungen
Sie haben ein solches Abmahnschreiben von DAZN Ltd. über die Rechtsanwälte Lentze Stopper erhalten und fragen sich nun, wie Sie richtig handeln sollen? Zunächst ist einmal klarzustellen, dass die DAZN Ltd. hinreichend beweisen und darlegen muss, dass es tatsächlich zu einer öffentlich-rechtlichen Ausstrahlung gekommen ist und insofern ein Verstoß durch Sie vorliegt. Es empfiehlt sich daher, sich eine Einschätzung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
Grundsätzlich gilt aber: Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Es ist bekannt, dass die DAZN Ltd. ihre Forderungen nach Fristablauf durchaus gerichtlich geltend macht. Eine gerichtliche Durchsetzung ist für Sie mit hohen Kosten verbunden, insbesondere weil bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Urheberrechts die Streitwerte in der Regel im fünfstelligen Bereich liegen. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher unbedingt sämtliche Fristen im Auge behalten.
Bevor Sie vorschnell eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben oder etwaige Zahlungen leisten, sollten Sie die Abmahnung, den Vergleich und die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich überprüfen und anpassen lassen.
DAZN For Business kostet übrigens 299,00 € zzgl. USt. pro Monat (Stand 17. Mai 2023). Das vorgeschlagene Vergleichsangebot würde also mit insgesamt 6.019,72 € (inkl. 681,72 € USt.) zu Buche schlagen.