Anleitung: YouTube Video löschen lassen Urheberrecht

Anleitung: YouTube Video löschen lassen

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Sie mussten mit Entsetzen feststellen, dass Ihre Inhalte für ein Video „geklaut“ wurden? Im Falle einer unrechtmäßigen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Material können Sie die Löschung des Videos verlangen. Auf die Fragen, welche weiteren Rechte Ihnen zustehen und wie genau Sie ein YouTube-Video löschen lassen können, wollen wir hier näher eingehen.

Habe ich ein Recht auf die Entfernung des Videos?

Einen Anspruch auf Löschung oder Sperrung eines YouTube-Videos steht Ihnen aufgrund der folgenden Rechtsverletzungen zu.

Verletzung des Urheberrechts oder der Nutzungsrechte

Möchte ein YouTuber fremde Inhalte, wie Bilder, Videos oder Musik in seinem YouTube-Video verwenden, so muss er sich zunächst das Einverständnis des Urhebers oder eine entsprechende Lizenz einholen. Anderenfalls stellt die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material eine Urheberrechtsverletzung dar, welche wiederum einen Anspruch auf Löschung des Videos begründet.

Ausnahmsweise dürfen Inhalte auch ohne die Zustimmung des Urhebers verwendet werden, wie z. B. bei Zitaten. Diese sind in §§ 44a – 60 UrhG geregelt. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr eng gefasst und greifen nur in seltenen Fällen.

Persönlichkeitsrechtsverletzung

Werden Sie in einem Video gezeigt oder ist Ihre Stimme deutlich zu erkennen, obwohl Sie kein Einverständnis abgegeben haben, begründet dies einen Anspruch auf Löschung des Videos. Gleiches gilt, wenn in dem Video falsche Tatsachen über Sie behauptet werden, Sie verleumdet, beleidigt oder sogar öffentlich bloßgestellt werden.

Verletzung von Markenrechten

Zudem besteht ein Anspruch, wenn ein Video die Markenrechte einer Firma verletzt. Eine Markenrechtsverletzung ist zu bejahen, wenn in dem Video ein identisches oder ähnliches Markenzeichen verwendet wird, wodurch eine gesteigerte Verwechslungsgefahr zu der Originalmarke hervorgerufen wird. Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den YouTuber oder gegen die Plattform YouTube müssen Sie (z. B. mithilfe einer Markenurkunde) glaubhaft darlegen, dass Sie der Inhaber der Marke sind und insoweit in Ihren alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechten verletzt werden.

Eine Rechtsverletzung ist auch dann gegeben, wenn in dem Video oder auf dem YouTube-Kanal eine Fälschung angepriesen wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Uploader eine Marke imitiert, wodurch für den Adressaten der Eindruck erweckt wird, dass es sich um ein Originalprodukt der Originalmarke handelt.

Wie kann ich ein YouTube Video löschen lassen?

Um das streitgegenständliche YouTube-Video löschen zu lassen, gibt es grundsätzlich zwei Wege. Sie können sich zum einen direkt an den Kanalbetreiber wenden oder die Löschung von der Plattform YouTube verlangen.

Insbesondere Hobby-YouTubern ist in vielen Fällen die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Material und die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung nicht bewusst.

Es empfiehlt sich daher, als Erstes den Kanalbetreiber zu kontaktieren. Gegen diesen haben Sie Anspruch auf Löschung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz sowie auch einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Gegen die Plattform YouTube (zweiter Weg) haben Sie dagegen zunächst keine direkten Ansprüche. Gehen Sie deshalb wie folgt vor:

Kanalbetreiber kontaktieren

Zunächst sollten Sie direkt den jeweiligen YouTuber über die Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials informieren und ihm ein formloses Anschreiben zukommen lassen, in welchem Sie den YouTuber um die Löschung des Videos bitten. Die Kontaktdaten finden Sie entweder in den Kanalinformationen oder im Impressum des jeweiligen Channels.

Gem. § 5 Satz 1 Telemediengesetz besteht eine sog. Informationspflicht für gewerbliche YouTube-Kanäle. Das bedeutet, dass der YouTuber nach den gesetzlichen Vorgaben folgende Angaben in seinem Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ständig zur Verfügung stellen muss:

  • Name und Anschrift
  • Angaben zur schnellen und unmittelbaren elektronischen Kontaktaufnahme, wie etwa E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Wenn vorhanden: Registereintragung und Registernummer, Umsatzsteuer-ID

Übrigens: Bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht könnte der Kanalbetreiber bereits abgemahnt werden. Das soll an dieser Stelle allerdings nicht weiter thematisiert werden.

In der Regel kann bereits mit dem formlosen Anschreiben eine Einigung über die Löschung des Videos getroffen werden. Reagiert der YouTuber nicht auf Ihr Anschreiben oder weist etwaige Entschädigungsansprüche ab, ist es empfehlenswert, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann den YouTuber abmahnen oder Sie im Fall einer Klage unterstützen. Damit Sie die Rechtsverletzung effektiv nachweisen können und um einen raschen Ablauf des Verfahrens zu ermöglichen, sollten Sie diese so gut wie möglich beweissicher dokumentieren.

Löschung des Videos von YouTube direkt verlangen

Wenn Sie die Kontaktdaten des Kanalbetreibers nicht ausfindig machen konnten oder dieser nicht auf die Abmahnung reagiert und Sie zunächst auf eine Klage verzichten wollen, so können Sie sich direkt an die Plattform YouTube wenden.

Wie bereits erwähnt, haben Sie gegen YouTube zunächst keine direkten Ansprüche. Erst wenn Sie YouTube über die Urheberrechtsverletzung informiert haben und YouTube die Löschung des Videos verweigert oder nicht reagiert, können Sie gegen die Plattform Ansprüche auf Löschung, Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten geltend machen.

Klicken Sie auf die drei Punkte ganz rechts unter dem YouTube-Video und anschließen auf "Melden"
Klicken Sie auf die drei Punkte ganz rechts unter dem YouTube-Video und anschließen auf „Melden“

Um YouTube über die Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, müssen Sie das Video melden, indem Sie über das Dreipunkt-Menü unter dem jeweiligen Video auf den Melde-Button klicken und den entsprechenden Grund für die Meldung auswählen. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt mit der Meldung des Videos beauftragen.

Zusätzlich stellt YouTube bestimmte Formulare bereit, mit denen Sie die Plattform über die Rechtsverletzung in Kenntnis setzen können. Diese können auch per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden.

Oftmals lehnt YouTube die Löschung des Videos ab oder reagiert erst gar nicht auf die Meldung. Als Begründung wird in der Regel aufgeführt, dass Angaben und Erklärungen fehlen würden, die das Vorliegen einer Rechtsverletzung ausreichend begründen. In so einem Fall können Sie die Plattform über einen Anwalt außergerichtlich abmahnen lassen und Ansprüche auf Löschung, Sperrung oder Entfernung des Videos, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend machen. Konnte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, raten wir Ihnen zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Nach bisheriger Rechtsprechung konnten Geschädigte bei Urheberrechtsverletzungen lediglich Ansprüche auf Unterlassung und Löschung gegen die Plattformbetreiber geltend machen. Allerdings hat der BGH jüngst im Sinne des europäischen Rechts entschieden und seine Rechtsprechung dahingehend verändert, dass Internetplattformen wie YouTube künftig unter Umständen für Verstöße gegen das Urheberrecht haften und gegenüber den Geschädigten zur Leistung einer Entschädigung verpflichtet sind (BGH, Urteil vom 02.06.2022, I ZR 135/18).

Dafür wird vorausgesetzt, dass die Plattform gegen eine ihr bekannte Urheberrechtsverletzung zu spät oder überhaupt nicht vorgegangen ist. Grundlage für die Änderung ist unter anderem die Klage eines Musikproduzenten gegen die Plattform YouTube, weil auf der Plattform private Konzertmitschnitte einer Künstlerin des Musikproduzenten veröffentlicht wurden (BGH, Urteil vom 02.06.2022, I ZR 140/15).

Ein eindeutiges Urteil, in dem der Betreiber zur Leistung einer Entschädigung verurteilt wurde, besteht bislang allerdings noch nicht.

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