Abmahnung von DAZN [Handlungsempfehlung] Urheberrecht

Abmahnung von DAZN [Handlungsempfehlung]

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Sie betreiben eine Gaststätte oder Kneipe und haben in Ihren Räumlichkeiten Fußballspiele der Fußball-Bundesliga über Ihren DAZN-Account öffentlich wiedergegeben und nun eine Abmahnung von DAZN Limited (z. B. durch Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB) erhalten?

Die DAZN Limited aus London (im Folgenden teilweise auch nur „DAZN“ genannt) versendet Abmahnungen, weil Inhaber von Gaststätten, Sportvereinen, Hotelbars, Restaurants oder Sportwettbüros in ihren Räumlichkeiten Fußballspiele der Fußball-Bundesliga oder der UEFA Champions League öffentlich wiedergegeben haben, ohne eine entsprechende gewerbliche Lizenz zu besitzen. Sky Deutschland ist früher ähnlich vorgegangen. Wir erklären Ihnen, was beim Erhalt einer solchen Abmahnung zu tun ist und wie Sie korrekt handeln.

Das Wichtigste zur Abmahnung

  • Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall
  • Wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, geht es gerichtlich weiter (noch teurer!)
  • Nichts direkt bezahlen oder unterschreiben
  • Anwalt suchen und Abmahnung checken lassen
  • Reaktion mit Anwalt abklären (z. B. modifizierte Unterlassungserklärung)

Öffentliche Ausstrahlungen ohne gewerbliches Abonnement werden abgemahnt

Die DAZN Limited ist nach eigenen Angaben der führende internationale Pay-TV-Anbieter und besitzt in Deutschland die ausschließlichen Nutzungsrechte für Live-Übertragungen von verschiedensten Sportprogrammen über Internet, Mobilfunk, Satellit, Kabel und IPTV.

Dazu gehören beispielsweise die Fußball-Bundesliga und UEFA Champions League. DAZN Limited hat das Recht diese öffentlich nach § 22 UrhG wiederzugeben. Wie bei anderen Streaminganbietern für Filme und Serien auch, muss dafür ein Abonnement abgeschlossen werden.

Die Abos gibt es von DAZN für Privatleute, aber auch als „DAZN For Business“ für gewerbliche Kunden, wie Gastronomie-, Hotel-, Sportwettbüro- oder Vereinsheimbetreiber. Live-Übertragungen von Fußballspielen locken nämlich Fans in das Geschäft und stellen für Gastronomen eine attraktive Gelegenheit dar, um Umsatz zu generieren. Auch Sportvereine nutzen gerne die Möglichkeit, sich nach dem Training in geselliger Runde die aktuellen Fußballspiele anzuschauen.

Nicht jeder Veranstalter besitzt jedoch auch das passende gewerbliche Abo dafür. Die Ausstrahlung über ein privates Abonnement ist für diese Art der öffentlichen Wiedergabe leider nicht zulässig. Daher führt DAZN Kontrollen durch und mahnt diejenigen ab, bei denen eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe festgestellt werden konnte.

Die DAZN Limited besitzt urheberrechtlich geschützte Rechte an den über die Plattform zur Verfügung gestellten Sportsendungen. Konkret ist die DAZN Limited für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen u. a. von Spielen der Fußball Bundesliga und der UEFA Champions League. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Live-Ausstrahlung per Satellit, Kabel, IPTV, Internet und Mobilfunk sowie das Recht, diese Ausstrahlungen gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen öffentlich wiederzugeben. Die DAZN Limited hat zu diesem Zwecke die ausschließlichen Rechte von den entsprechenden ursprünglichen Verwertungsrechteinhabern (DFL Deutsche Fußball Liga e. V. bzw. UEFA Union of European Football Associations) erworben. Zum Erwerbsbestand gehört insbesondere das Recht, diese Spielsignale gemäß § 22 UrhG in gewerblichen Einrichtungen auszustrahlen.

Wird ein privates Abonnement zu gewerblichen Zwecken genutzt, stellt dies eine widerrechtlich öffentliche Wiedergabe und mithin eine Urheberrechtsverletzung dar. Dies stellen auch die DAZN Nutzungsbedingungen heraus. Denn in den Nutzungsbedingungen für privat genutzte Abonnements ist Folgendes geregelt:

Du verpflichtest dich dazu, dass du:

9.1.1. den DAZN Service nur für nichtgewerbliche Zwecke ohne (finanzielle oder sonstige) Gewinnerzielung nutzt und keiner anderen Person erlaubst, den DAZN Service zu nutzen. Du darfst für die Nutzung des DAZN Services weder Entgelte erheben, noch darfst du den DAZN Service dazu nutzen, um andere zum Kauf deiner Produkte oder Produkte Dritter oder zum Besuch von Geschäftsräumen, Lokalen o.ä. zu gewinnen;

[…]

9.1.7. den DAZN Service nicht an Orten schaust, an denen er von Teilen der Öffentlichkeit zeitgleich mitgeschaut werden kann, oder anderen Personen erlaubst oder ermöglichst, dies zu tun; […]

Auszug Nutzungsbedingungen von DAZN, abgerufen am 17.05.2023 unter https://www.dazn.com/de-DE/help/articles/terms-de

Inhalt der Abmahnung

Sobald die DAZN Limited Kenntnis über einen Verstoß aufgrund eines fehlenden gewerblichen Abonnements erhalten hat, beauftragt sie Lentze Stopper Rechtsanwälte – einer Kanzlei mit Büros in München und Berlin, die sich auf (kommerziellen) Sport spezialisiert hat und beispielsweise auch für Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fußballtickets (z. B. vom FC Bayern München) bekannt ist, mit dem Aussprechen einer Abmahnung.

Die Abmahnung der DAZN Limited enthält in der Regel folgenden wesentlichen Inhalt:

  • Zunächst weist die DAZN Limited Sie darauf hin, dass eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe nicht nur eine Urheberrechtsverletzung iSd. § 22 UrhG darstellt, sondern auch den Straftatbestand des § 106 UrhG und nach § 108a UrhG als gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung bestraft werden kann. In der Praxis werden solche Verfahren aber oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Selbst gewerbsmäßige Straftaten können nach § 153a Abs. 1 StPO etwa unter Erteilung einer Auflage in Form einer festgesetzten Zahlung vorläufig eingestellt werden, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt wird.
  • Zudem werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Dabei wird eine Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 9.000,00 € festgelegt. Diese Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall eine Modifizierung erfahren. Nach hiesigem Dafürhalten ist die Unterlassungserklärung sehr weit gefasst. Das birgt die latente Gefahr, dass in Zukunft gegen die (über 30 Jahre geltende) Unterlassungspflicht verstoßen wird. In einem solchen Fall werden horrende Vertragsstrafen für jeden einzelnen Verstoß gegen das Unterlassungsversprechen fällig. Grund genug, um sich mit den Gestaltungsgrenzen der Unterlassungspflicht einmal näher zu befassen.
  • Außerdem fordert DAZN eine Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von aktuell 4.788,00 € netto. Die Höhe des angesetzten Schadens bemisst DAZN gemäß der sog. „Lizenzanalogie“ nach den ihr entgangenen Lizenzeinnahmen. Man geht also davon aus, dass der Betrag, den Sie gezahlt hätten, wenn Sie die Fußballspiel-Begegnung rechtmäßig hätten zeigen dürfen, als Schaden erstattungsfähig sei. Ausgehend von monatlichen Lizenzgebühren iHv. 399 € netto und einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, ergibt sich der bezeichnete Schadensersatzbetrag. Diese Berechnungsmethode ist in § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG statuiert. Laut dem Bundesgerichtshof ist „rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten“ (BGH, Urteil vom 22.03.1990, I ZR 59/88). Mit Blick auf die Preisanhebung von 250,00 Euro (diesen Preis hält DAZN selbst immer noch auf seiner Webseite unter der URL dazn.com/de-DE/news/sonstiges/dazn-ab-sofort-auch-als-business-loesung-in-kneipen-sportsbars-und-restaurants-uebertragung-tv-livestream/ vor und man findet zum Stand 06.11.2023 auch bei Internetsuchmaschinenanfragen Monatspauschalen iHv. 250,00 € angezeigt) muss die Frage nach der Vernunftsrelation unweigerlich aufgeworfen werden. Zumindest wäre es im Einklang mit der BGH Rechtsprechung unzulässig, den vertraglich angebotenen Preis heranzuziehen, wenn dieser sich nicht als branchenübliche Vergütung durchgesetzt haben sollte.
  • Die DAZN Limited schlüsselt in der Abmahnung auch zur Erstattung angefallene Rechtsanwaltskosten auf. Diese werden unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes iHv. 15.000 € mit 1.088,60 € beziffert. Inwieweit der gegenstandswert angemessen erscheint, soll an dieser Stelle nicht näher thematisiert werden.
  • Gleichzeitig wird Ihnen als Gaststättenbetreiber ein Vergleichsangebot unterbreitet. Darin fordert die DAZN Limited die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 2.250,00 € (in etwas älteren Abmahnungen waren es noch 1.750 €) und den Abschluss des „DAZN For Business“-Abonnements für mindestens 12 Monate. Im Gegenzug werden Ihnen alle weiteren Kosten erlassen. Klarstellend weist DAZN Limited darauf hin, dass von diesem Betrag das monatliche Entgelt für den Abonnementvertrag nicht umfasst sei. Hier scheint es in der Vergangenheit Verunsicherungen seitens der Abgemahnten gegeben zu haben.

Handlungsempfehlungen

Sie haben ein solches Abmahnschreiben von DAZN Limited über die Rechtsanwälte Lentze Stopper erhalten und fragen sich nun, wie Sie richtig handeln sollen? Zunächst ist einmal klarzustellen, dass die DAZN Limited hinreichend beweisen und darlegen muss, dass es tatsächlich zu einer öffentlich-rechtlichen Ausstrahlung gekommen ist und insofern ein Verstoß durch Sie vorliegt. Es empfiehlt sich daher, sich eine Einschätzung von einem auf das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und öffentlicher Zugänglichmachung spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

Kleinere Gaststättenbetreiber aufgepasst!

Wenn Sie nur eine sehr kleine Gaststätte (etwa eine Pizzeria, die keine Vor-Ort-Verkostungsmöglichkeiten bietet) oder einen Kiosk unterhalten, so könnte bereits an den Voraussetzungen der „Öffentlichkeit“ ermangeln. Wenn etwa die Örtlichkeit bereits keinerlei Möglichkeiten für die „öffentliche Wiedergabe“ iSd. § 22 S. 1 UrhG bietet, so ist die Abmahnung unberechtigt ausgesprochen worden. Es muss nämlich die Möglichkeit gegeben sein, dass sich – eine die Öffentlichkeit bildende – Anzahl von Personen an einem Ort versammeln kann.

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 31.05.2016 zur Rechtssache C-117/15 herausgestellt, dass eine – für die Bejahung der öffentlichen Wiedergabe notwendige, in einem umfassenden Ansatz festzustellende – „ziemlich große Anzahl von Personen“ erreicht werden müsse (vgl. ZUM 2016, 744; GRUR 2016, 684; NJW 2016, 2397).

Mit Hinweisbeschluss vom 21.03.2016 zum Aktenzeichen I-20 W 21/16 hat das OLG Düsseldorf herausgestellt, dass eine verlässliche Grenze, wo eine „ziemlich große Anzahl von Personen“ beginne, in der Rechtsprechung bislang nicht gezogen worden sei (vgl. Nordemann, „Die öffentliche Wiedergabe im Urheberrecht“, GRUR 2016, 245 ,246). Ist Ihre Einrichtung nur sehr klein, so kann die Grenze zweifelsfrei nicht überschritten werden. Ist Ihr Ladenlokal lediglich wenige Quadratmeter groß, so könnte (unter Abzug der Einrichtungsgegenstände) der für den Aufenthalt von Kunden zur Verfügung stehenden Platz zu gering sein, um die Grenze zur Öffentlichkeit zu überschreiten.

Grundsätzlich gilt aber: Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Es ist bekannt, dass die DAZN Limited ihre Forderungen nach Fristablauf durchaus gerichtlich geltend macht. Eine gerichtliche Durchsetzung ist für Sie mit hohen Kosten verbunden, insbesondere weil bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Urheberrechts die Streitwerte in der Regel im fünfstelligen Bereich liegen. Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher unbedingt sämtliche Fristen im Auge behalten.

Kann ich die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung so abgeben?

Bevor Sie vorschnell eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben oder etwaige Zahlungen leisten, sollten Sie die Abmahnung, den Vergleich und die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich überprüfen und anpassen lassen.

Dies gilt erst Recht vor dem Hintergrund, dass in der hiesig vorliegenden Abmahnung eine recht weite Unterlassungspflicht statuiert wird. Die Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB weist selbst auf Seite 3 der Abmahnung ausdrücklich darauf hin: „Wir weisen Sie in diesen Zusammenhang darauf hin, dass der beigefügte Entwurf über die unter Ziffer I. bezeichnete Spielpaarung hinausgeht und auch gleichartige Rechtsverstöße erfasst.“

Warum lässt DAZN seine Rechtsanwälte überhaupt darauf hinweisen? Den genauen Grund kenne ich freilich nicht, aber immerhin bestimmt § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG, dass die Abmahnung – wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist – in klarer und verständlicher Weise anzugeben hat, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.

DAZN For Business kostet mittlerweile übrigens 399,00 € zzgl. USt. pro Monat (Stand 06. November 2023); bis zum Mai 2023 waren es noch 299,00 € zzgl. USt. Das vorgeschlagene Vergleichsangebot würde also mit insgesamt 7.038,00 € (inkl. 909,72 € USt.) zu Buche schlagen. Ein Betrag, den viele Gastronomen nicht aufbringen können.

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