Klarna fordert Mahngebühren, aber Bestellung ist nicht eingetroffen ecommerce

Klarna fordert Mahngebühren, aber Bestellung ist nicht eingetroffen

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Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten.

Sie haben eine Klarna Mahnung erhalten und sollen Mahngebühren zahlen, obwohl die bestellte Ware nie eingetroffen ist. In diesem Beitrag erklären wir die Rechtslage beim Kauf auf Rechnung und wie man sich gegen die Mahngebühren wehren kann.

Kauf auf Rechnung und Klarna Mahnung

Wenn Sie beim Onlineshopping den Kauf auf Rechnung via Klarna gewählt haben, könnten auch Sie eine Mahnung erhalten haben, obwohl die bestellte Ware noch gar nicht eingetroffen ist. Das wirft unweigerlich einige Fragen auf: Sollten Sie auf diese Mahnung reagieren? Was kommt nach der Mahnung? Darf Klarna für die Mahnung Gebühren erheben? Wie sollte eine etwaige Reaktion aussehen?

Der Kauf auf Rechnung gehört zu den beliebtesten und am häufigsten genutzten Zahlarten beim Onlineshopping. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können sich die Ware einfach und bequem liefern lassen, in aller Ruhe prüfen und je nach Gefallen bezahlen oder zurückschicken. Allerdings bringt diese Zahlvariante auch Probleme mit sich. Denn heutzutage beauftragen zahlreiche Onlinehändler externe Dienstleister wie Klarna mit der Rechnungsabwicklung. Die daraus resultierende Personenverschiedenheit von Verkäufer und Gläubiger des Kaufpreiszahlungsanspruchs bedeutet für Sie als Käufer nicht selten Unübersichtlichkeit, Verwirrung und hohe Kosten.

Warum darf Klarna eine Mahnung versenden?

Zu Recht werden Sie fragen, warum Klarna Ihnen eine Mahnung senden darf, wo Sie doch nichts bei Klarna bestellt haben. Ihr Vertragspartner bleibt der Online-Shop, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Der Onlinehändler tritt allerdings die Forderung anschließend im Rahmen des so genannten Factorings an Klarna ab. Dabei handelt es sich um eine Art des Forderungskaufs, also eine gewerbliche Übertragung von Forderungen eines Unternehmens gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner an ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Dementsprechend ist nun Klarna aus abgetretener Forderung berechtigt, den für die Bestellung der Ware fälligen Betrag von Ihnen zu verlangen. Den Anspruch auf Lieferung haben Sie weiterhin gegenüber dem Online-Shop, bei dem die Bestellung aufgegeben wurde. Klarna allerdings kümmert sich fortan um die Zahlungsabwicklung, schickt Ihnen eine Zahlungsanweisung und Sie bezahlen Ihre Bestellung durch Überweisung direkt an Klarna.

Wenn auch Sie bei einem Onlinekauf Kauf auf Rechnung (über den Zahlungsdienst Klarna) gewählt haben, bezahlen Sie (so sehen es die Klarna Bedingungen vor) mit einem Fälligkeitsdatum 14 Tage ab dem Rechnungsdatum.

Wenn die Klarna Mahnung vor der bestellten Ware eintrifft

Aufgrund der Einschaltung von Klarna und dem damit einhergehenden Auseinanderfallen von Verkäufer und Gläubiger kann es nun allerdings dazu kommen, dass die Rechnung von Klarna früher eintrifft als die Sendung des Onlinehändlers. Denn Klarna ist ausschließlich für den Bezahlvorgang selbst zuständig, versendet die Mahnung demnach unabhängig vom Eingang der Ware. Kenntnis über den Status der Lieferung (Wurde die Ware bereits zugestellt? Wo befindet sich die Sendung gerade?) hat der Bezahldienst dagegen nicht.

Für Sie als Kunden ärgerlich gestalten sich beim Kauf auf Rechnung über die Klarna Zahlungsabwicklung folgende Konstellationen:

  • Sie haben als Kunde gegenüber dem Online Händler fristgerecht von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht;
  • die Ware wurde vom Onlinehändler versandt, die Sendung ist aber lange unterwegs zu Ihnen;
  • Sie übersehen die Rechnung (diese wird zumeist per Mail versandt) mit der Bankverbindung von Klarna und Sie zahlen nicht an Klarna, sondern direkt an den Onlinehändler.

Darf Klarna Mahngebühren erheben, wenn die Ware nicht da ist?

Zunächst einmal darf eine Mahnung nur erfolgen, wenn Sie sich als Schuldner im Zahlungsverzug befinden.

In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist Klarna darauf hin, dass eine nicht fristgerechte Bezahlung (binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung) sofort als Verzug gilt. Damit weicht Klarna von der gesetzlichen Verzugsvorschrift des § 286 BGB ab, wonach ein Schuldner erst nach Erhalt der Mahnung bzw. alternativ spätestens nach 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.

Wenn Sie auf die Rechnung nicht reagiert haben, haben Sie wahrscheinlich – selbst ohne zuvor eingetroffene Ware – eine (oder mehrere) kostenpflichtige Mahnung(en) erhalten. Pro Mahnung ruft Klarna in einen bedingungen eine Mahngebühr in Höhe von 1,20 € (pro Mahnung) auf. Als problematisch erachte ich, dass die Mahnungen von Klarna per E-Mail versandt werden und damit nicht selten übersehen oder vom Empfänger als SPAM eingestuft werden. Dafür gibt es nach meinem Dafürhalten einen einfachen Grund: Der Kunde kann mit einer E-Mail von Klarna in vielen Fällen schlicht nichts anfangen. Oftmals hat der Kunde nämlich gar nicht zur Kenntnis genommen, dass die Zahlung der Zahlungsvariante „Kauf auf Rechnung“ über Klarna abgewickelt wird.

Also wird die Mahnung von Klarna automatisch verschickt, wenn der Zahlungseingang nach 14 Tagen ab Rechnungslegung nicht registriert wurde. Die Mahnung fungiert als bestimmte und eindeutige Aufforderung an Sie als Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Aber beim Händler hieß es „Erst die Ware, dann wird bezahlt“

Klarna Mahnung beim Kauf auf Rechnung
Klarna zum Kauf auf Rechnung: „Du bezahlst erst, wenn du die Ware erhalten hast“

Als kritischer Leser und Kunde einer „Kauf auf Rechnung“ Transaktion werden Sie spätestens an dieser Stelle fragen, weshalb in diesem Beitrag das fristauslösenden Ereignis mit den Worten „ab Rechnungslegung“ umschreiben ist. Tatsächlich läuft nach den Klarna Bedingungen die Zahlungsfrist 14 Tage ab dem Rechnungsdatum ab. Dies sorgt für Verwirrung, da einige Händler mit dem Slogan „erst die Ware, dann wird bezahlt“ für den Zahldienst Kauf auf Rechnung des Zahlungsabwicklers Klarna werben.

Diesen Umstand hat auch die Verbraucherzentral NRW in einem stichprobenartigen Test der Option „Kauf auf Rechnung in 30 verschiedenen Online Shops“ kritisiert.

Darf Klarna denn nun Mahnkosten erheben?

In der eigenen Käuferschutzrichtlinie schreibt Klarna: „Keine Ware? Musst du nicht bezahlen!“. Konkret liest sich die Klarna Bedingung wie folgt.

Wenn deine Ware nicht geliefert wurde brauchst du diese selbstverständlich nicht zu bezahlen. Du nutzt Klarna Rechnung oder den Ratenkauf? Falls ja, musst du erst nach Erhalt der Ware zahlen. Wenn diese nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens geliefert wurde, gilt Folgendes: 1. Vergewissere dich, dass du keine Benachrichtigungen deines Lieferdienstes übersehen hast. 2. Informiere den Verkäufer, dass deine Ware nicht geliefert wurde. 3. Wenn du dich für eine Zahlungsart von Klarna entschieden hast: Nutze die Option “Ein Problem melden” im Log-In Bereich von Klarna.de oder in der Klarna App oder kontaktiere unseren Kundenservice und wir pausieren deine Zahlung, während du eine Lösung mit dem Verkäufer suchst. 4. Wir helfen dir den Verbleib deiner Ware zu klären.

Auszug aus der Klarna Käuferschutzrichtlinie Stand Januar 2020
Klarna AGB
Die Klarna AGB zum Stand 01/2020 tragen die Überschrift „Jetzt kaufen – später bezahlen“

Nun fragen Sie sich zu Recht: Ja, was gilt denn nun? Ich habe keine Ware erhalten, muss ich nun bezahlen oder nicht? Nach meiner Rechtsauffassung brauchen Sie als Käufer bei einem Kauf auf Rechnung über den Zahlungsdienstleister Klarna nicht vor dem Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen. Die Klarna Versprechen müssen hier zugunsten des Verbrauchers ausgelegt werden. Sollte Klarna sich in einer Forderungsangelegenheit darauf berufen, dass Sie als Kunde den in der Käuferschutzrichtlinie dargestellten dritten Schritt (Nutze die Option „Ein Problem melden“) gegenüber Klarna nicht veranlasst haben und auf der Zahlung bestehen, so kann ich diese Rechtsauffassung nicht teilen. Ich erachte eine solche Klauselauslegung als widersprüchlich, überraschend und letztlich unwirksam i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB sowie § 307 Abs. 1 BGB.

Überschrieben ist die Klarna Webseite mit dem nachfolgenden Slogan:

Klarna keine Ware musst Du nicht bezahlen
Überschrift der Käuferschutzrichtlinie von Klarna

Der Verbraucher nimmt die prägnanten – in Fettschrift hervorgehobenen – Versprechen eher wahr, als die Regelungen im Fließtext langer Geschäftsbedingungen. Sie sind nicht nur blickfangartig dargestellt, sondern ziehen sich auch wiederholt durch den Webauftritt von Klarna und finden sich so an diversen Stellen des schwedischen Zahlungsabwicklungsdienstes.

Das Amtsgericht Bremerhaven hat in einer aktuellen Entscheidung einige Fragen aufgeworfen, die sich im Zusammenhang mit der Mahnpauschale in AGB-Klauseln für den Klarna Zahlservice aufdrängen. Neben der Frage, wann diese Klauseln überhaupt zum Vertragsinhalt eines Rechtsverhältnisses werden, wurde die Angemessenheit von (den in den AGB) pauschal festgesetzten Mahngebühren thematisiert (AG Bremerhaven, Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom 11.01.2022, 51 C 1062/21).

Eine Partei, die – unter Berufung auf Ihre AGB – Mahnkosten erhebt, muss vor Gericht Tatsachen vortragen, anhand derer sich das Gericht davon überzeugen kann, dass der vorgesehene Pauschalbetrag für Mahnungen angemessen ist und den branchenüblichen Durchschnittsschaden nicht wesentlich übersteigt. Der AGB-Verwender braucht nicht die Einzelheiten seiner Kalkulation offen legen. Er genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er im Ansatz nachprüfbare Tatsachen vorträgt und ggf. beweist, welche die verlangte Pauschale gegen eine willkürliche Festsetzung abgrenzen. Wenn das Mahnwesen vollständig automatisiert und elektronisch organisiert ist, sind die damit einhergehenden Aufwendung als gering einzuschätzen.

Was tun, wenn Klarna Mahnkosten fordert, obwohl die Ware nicht da ist?

In der Praxis verfährt Klarna auch heutzutage oftmals noch so, dass wenn nach der zweiten bzw. dritten Mahnung und verstrichener Zahlungsfrist keine Zahlung von Ihnen bei Klarna eingegangen ist, der Fall regelmäßig gar an ein Inkassounternehmen übergeben wird. Dabei können dann noch höhere Mehrkosten auftreten. In den meisten Fällen werden Inkassounternehmen in folgender Reihenfolge aktiv:

  1. Schriftliche Mahnung
  2. Telefonische Kontaktaufnahme
  3. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
  4. Klageverfahren
  5. Zwangsvollstreckung

Klagt Klarna auch kleine Forderungen vor Gericht ein?

Wir haben Ende 2019 einen Mandanten als Prozessbevollmächtigte in Verfahren aus einer Klarna Forderung vor dem Amtsgericht in Minden begleitet. Der Klagegegenstand bewegte sich im niedrigen dreistelligen Bereich. Klage eingereicht hatte nicht Klarna selbst, sondern ein Inkassounternehmen, das die Klarna Forderung weiter verfolgt hat. Die Klägerin hat die Klage letztlich zurückgenommen und musste die Verfahrenskosten tragen.

Wie soll ich denn auf die Mahnung reagieren?

Wenn Sie nun vor Erhalt Ihrer Ware eine Mahnung erhalten haben, zielt Ihre primäre Frage sicherlich darauf ab, wie Sie mit der Mahnung am besten umgehen sollten. Müssen Sie auf die Mahnung eingehen und die geforderten Gebühren bezahlen? Oder können Sie die Mahnung einfach ignorieren?

Wir raten Ihnen (im Fall, dass bei dem Kauf auf Rechnung keine Ware eingegangen ist), keine Zahlung zu veranlassen. Allerdings sollten Sie sofort mit Klarna in Verbindung treten, um weitere Kosten zu vermeiden. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie der Mahnung umgehend schriftlich und mit kurzer Begründung widersprechen. Ein entsprechendes Schreiben könnte beispielsweise so lauten:

Musterschreiben an Klarna

[Ihr Name, Straße, Ort] [Datum]

An: Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm

Ihr Zeichen […]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrer Zahlungsaufforderung aus der Rechnung Nr. […] vom […] über […] Euro.
Die Ware aus der Online-Bestellung vom […], Best. Nr. […] habe ich bis dato nicht erhalten. Laut Ihrer Bedingungen tritt keine Zahlungsverpflichtung vor Erhalt der bestellten Ware ein. Ich bitte um die Einstellung des Mahnverfahrens und die Stornierung der Mahnkosten.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Legen Sie also kurz dar, dass Sie die bestellte Ware noch gar nicht erhalten haben. Sofern Sie sich bereits mit Ihrem Onlinehändler in Verbindung gesetzt haben und den Grund für die verspätete Lieferung erfragt haben, sollten Sie auch diesen mit angeben.

Erhalten Sie trotz dieses Widerspruchs einen gerichtlichen Mahnbescheid, sollten Sie Ruhe bewahren und auch diesem unbedingt fristgerecht widersprechen. Andernfalls droht zu Ihren Lasten der Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Aus diesem kann Klarna eine Zwangsvollstreckung gegen Sie anstrengen. Für den Widerspruch gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kreuzen Sie dazu das beigefügte Formular an der Stelle „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ an.
  2. Diesen Widerspruch müssen Sie dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen an das zuständige Mahngericht zurückschicken.
  3. Versenden Sie den Widerspruch als Einwurf Einschreiben Brief.

Klarna besteht weiterhin auf der Zahlung – was können Sie noch tun?

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Klarna mit seinen Forderungen und Mahngebühren leer läuft, sollten Sie binnen der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist aus § 355 BGB gegenüber dem Online Händler den Widerruf Ihrer Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrags erklären. Es genügt der Widerruf per E-Mail an den Online-Shop und der Satz „Hiermit widerrufe ich [Name, Adresse, Kd. Nr.] meine Willenserklärung zum Abschluss des Kaufs der Ware aus der Bestellung [Best. Nr.] vom [Datum]“. Hinsichtlich der Ware (sollte diese sodann irgendwann doch noch einmal bei Ihnen eintreffen) können Sie die Annahme verweigern.

Wie Sie sich in Zukunft vor Mahnungen schützen können

Wenn Sie ähnliche Unannehmlichkeiten zukünftig vermeiden wollen, haben Sie grundsätzlich zwei in Betracht kommende Alternativen:

  • Sie können zunächst natürlich auch in Zukunft daran festhalten, im Internet bestellte Ware per Rechnung via Klarna zu bezahlen. Rückt dann erneut das Zahlungsziel näher, ohne dass Sie die Ware erhalten haben, lässt sich eine Mahnung nur über eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Händler sowie über das Kundenkonto von Klarna verhindern. Dort ermöglicht es der Payment-Dienstleister Ihnen nämlich wie erwähnt, die Zahlungsfrist einmalig um zehn Tage zu verlängern. Generell sollten Sie jedoch immer das Kleingedruckte auf den Rechnungen und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klarna lesen.
  • Wenn es Ihnen allerdings schwerfällt, immer den Überblick über Ihre Bestellungen zu behalten und immer fristgerecht zu bezahlen, sollten Sie eventuell alternative Zahlarten wie die Direktüberweisung oder die Zahlung per Kreditkarte in Betracht ziehen. Nur so können Sie das Risiko weiterer, unbegründeter Mahnungen ganz sicher umgehen.
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