Kaufland sperrt Händler-Konto ecommerce

Kaufland sperrt Händler-Konto

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Sie sind Kaufland Global Marketplace-Händler und nun sperrt Kaufland Ihr Konto aus nicht erklärlichen Gründen? Eine Kontosperrung kann für viele Seller eine existenzielle Bedrohung darstellen. Daher ist zügiges Handeln erforderlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schnell Abhilfe schaffen und sich optimal gegen eine unbegründete Sperrung wehren können.

Welche Gründe hat Kaufland für die Sperrung?

In der Regel stützt sich Kaufland im Falle einer Kontosperrung darauf, es liege ein Verstoß gegen eine der diversen Vertragsbedingungen vor, denen Ihr Verhältnis zu Kaufland unterliegt.

Diese stellen gewisse Grundsätze und Richtlinien auf, die Sie bei der Nutzung des Marktplatzes beachten müssen. In erster Linie geht es dabei darum, dass Sie die gesetzlichen Regelungen beachten, Ihre Waren in redlicher Art und Weise anbieten und die von Kaufland geforderten Qualitätsstandards einhalten. Ein paar Beispiele:

  • Keine Verbrauchertäuschung
  • Kein Verkauf von unzulässigen Produktnachahmungen
  • Einhaltung von Informationspflichten
  • Beachtung des Jugendschutzes

Verstoßen Sie gegen die Vorgaben, behält sich Kaufland in den AGB vor, gewisse Sanktionen gegen Sie zu erlassen. Solche Praktiken sind für Marktplatzbetreiber nichts Ungewöhnliches (Amazon-Verkäufer können von deaktivierten Artikeln und entzogenen Verkaufsberechtigungen ein Lied singen). Zu den möglichen Maßnahmen zählen:

  • Verwarnungen
  • Entfernung oder Deaktivierung von Angeboten und Inhalten
  • Einschränkung Ihrer Berechtigungen und Zugänge
  • Vorübergehende oder dauerhafte Sperrung Ihres Händleraccounts
  • Löschen Ihres Händlerkontos im Rahmen einer Kündigung
  • Einbehaltung Ihres Guthabens oder einem Teil davon

Diese Maßnahmen seitens Kaufland können auch ohne einen Verstoß gegen die AGB oder das Gesetz erfolgen – beispielsweise bei wiederholten Kundenbeschwerden. Der First-Level-Kundenservice wird nämlich von Kaufland übernommen.

Wo finde ich die Vertragsbedingungen und Richtlinien?

E-Mail von Kaufland.de: Händler-Konto gesperrt

Bei einer so weitreichenden Maßnahme wie der Schließung Ihres gesamten Kontos erwarten Sie als Händler vielleicht ein förmliches Schreiben, in dem die Maßnahme umfassend begründet wird. Tatsächlich fällt die Benachrichtigung in den meisten Fällen aber äußerst knapp aus.

Eine typische E-Mail von Kaufland könnte auf Grundlage unserer Erfahrung mit Mandanten, die Ihre Artikel über die Kaufland-Marktplätze vertreiben, etwa so aussehen:

Liebe Händlerin, lieber Händler,

leider müssen wir die Zusammenarbeit mit Ihnen beenden.

Grund hierfür ist ein Verstoß gegen unsere Händler-AGB (https://www.kaufland.de/agb/haendler-agb/).

Insbesondere geht es hierbei um

– mehrere Verstöße in kurzer Zeit

Wir bitten Sie, alle noch offenen Bestellungen und Tickets bis zum (…) abschließend zu bearbeiten. Nach Abwicklung und Auszahlung des erzielten Guthabens werden wir Ihren Account bei uns löschen.

Wir bitten Sie für diese Entscheidung um Verständnis. Bitte sehen Sie von Rückfragen und einer weiteren Registrierung ab.

Freundliche Grüße
Ihr Kaufland.de Händler-Support

Beispiel einer Mitteilung vom Kaufland.de Händler-Support

Ihre Ansprüche gegen Kaufland

Falls Sie eine solche Nachricht erreicht haben sollten, stecken Sie nicht sofort den Kopf in den Sand. Prüfen Sie zunächst umfassend, ob die Sperrung berechtigt ist und ob Sie nicht etwas gegen die Maßnahme tun können.

Wichtig dafür ist die rechtliche Einordnung des Sachverhalts. Daher behandeln wir hier einige Ansprüche, die gegen Kaufland in Betracht kommen können:

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

In erster Linie werden Sie, sollten Sie den Zugriff auf Ihr Händler-Konto verloren haben, die Wiederherstellung des Zugangs sowie die Freischaltung eines eventuell einbehaltenen oder eingefrorenen Guthabens begehren. Dies können Sie unter gewissen Voraussetzungen mit einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erreichen.

Ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb dürfte regelmäßig vorliegen, wenn Sie als Händler auf einem Online-Marktplatz Waren zum Verkauf anbieten. Darunter fällt jede erlaubte, selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt und auf Gewinnerzielung gerichtet ist.

Es müsste zudem ein betriebsbezogener Eingriff vorliegen. Das heißt ein unmittelbarer Eingriff, der sich gegen den Betrieb als solchen richtet und nicht nur vom Betrieb ablösbare Rechte und Rechtsgüter betrifft (BGHZ 29, 65, 74). Für die Beurteilung der Betriebsbezogenheit kann insbesondere der Umstand sprechen, dass der Eingriff sich gegen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richtet und über eine bloße Belästigung und sozialübliche Behinderung hinausgeht (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 – VI ZR 357/97).

Im Falle einer Sperrung des Händlerkontos durch Kaufland sind durchaus Fälle denkbar, auf die dies zutreffen kann. Denn Ihnen wird in erheblichem Umfang die Möglichkeit genommen, Ihre Geschäftstätigkeit auszuüben. Sollten Sie nur Kauflands Marktplatz nutzen, um Ihre Produkte zu vertreiben, bleibt Ihnen vorerst gar keine Möglichkeit zur Führung Ihres Betriebs. Ein Ausweichen auf einen anderen Marktplatz ist nicht vom einen auf den anderen Moment möglich und mit erheblichem Aufwand verbunden, zumal Sie sich als Händler dort auch erstmal wieder etablieren müssen. Hinzu kann kommen, dass Sie den Zugriff auf hohe Guthabenbeträge verlieren, was zu erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten führen kann.

Sollte ein Eingriff vorliegen, muss dieser auch rechtswidrig sein. Beurteilt wird dies durch eine Abwägung Ihres Interesses an der Freischaltung und des Interesses von Kaufland an der Beibehaltung der Sperrung. Entscheidend für das Ergebnis dieser Abwägung ist vor allem die Frage, ob Ihrerseits tatsächlich ein erheblicher Verstoß gegen die AGB vorliegt oder ob die Sanktion durch Kaufland ungerechtfertigt erfolgte.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie von Kaufland verlangen, Ihnen den Zugriff auf Ihr Konto wieder einzuräumen und die Sperrung desselben (aus den gleichen Gründen) auch zukünftig zu unterlassen, wenn eine Wiederholungsgefahr (welche durch die bereits vorhandene, erstmalige Beeinträchtigung widerleglich vermutet wird) angenommen werden kann.

Schadensersatz

Sollte ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliegen, kommt auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB in Betracht.

Dafür müssten Sie allerdings nachweisen können, dass Kaufland den Eingriff durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu verschulden hat und zudem einen konkreten Schaden beziffern können, was in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet.

Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung kann gem. § 280 I BGB ebenfalls in Betracht kommen, wenn Kaufland sich selbst bei der Sanktion nicht an die in den AGB genannten Voraussetzungen für die Vornahme solcher Maßnahmen gehalten hat.

Ihre Handlungsmöglichkeiten – das können Sie jetzt tun

Kommen Sie zu dem Schluss, dass die Sperrung Ihres Kontos nicht gerechtfertigt war, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich an Kaufland zu wenden. Ihr richtiger Ansprechpartner ist der Seitenbetreiber von Kaufland.de und Betreiber des Online-Marktplatzes:

Kaufland e-commerce GmbH
Stiftsbergstraße 1
74172 Neckarsulm

Nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen und versuchen Sie, diese auszuräumen. Stoßen Sie bei Kaufland auf taube Ohren, wäre es ratsam, dass Sie sich anwaltlich über das weitere Vorgehen beraten lassen.

Abmahnung gegen Kaufland

Es besteht die Möglichkeit, Kaufland abzumahnen und im gleichen Zug zur Unterlassung aufzufordern. Bestenfalls verbinden Sie die Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um sicherzustellen, dass Kaufland nicht erneut Maßnahmen gegen Sie vornimmt. Dazu sollten Sie Kaufland eine angemessene Frist von 14 Tagen setzen.

Sehr wahrscheinlich wird Kaufland keine solche Erklärung abgeben und seinen Standpunkt verteidigen. Dann bleibt Ihnen nur noch der Weg zum Gericht.

Antrag auf einstweilige Verfügung

Wie wir bereits festgestellt haben, geht die Sperrung des gewerblichen Händleraccounts in der Regel mit erheblichen Umsatzeinbußen und Liquiditätsengpässen einher. Mehrere Monate Wartezeit für eine Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren sind daher nicht zumutbar.

Eine Möglichkeit, die besonders schnell Abhilfe schaffen kann, ist die Beantragung einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser können Sie einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Deaktivierung Ihres Händlerkontos, der Entfernung Ihrer Produkte und Angebote von Kaufland.de sowie der Einbehaltung von verfügbaren Verkaufserlösen (Guthaben) geltend machen.

Im Rahmen eines Eilverfahrens ergeht eine Entscheidung bereits nach wenigen Tagen oder Wochen. Zudem ist dieses Verfahren, im Gegensatz zur Klage, kostengünstiger, da im Vorfeld kein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden muss, eine mündliche Verhandlung unter Umständen wegfällt und der Streitwert in der Regel lediglich 1/3 des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens beträgt. Die Festlegung des Streitwerts kann sich allerdings von Gericht zu Gericht unterscheiden.

Zwar kann durch den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nur vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Jedoch kann Kaufland dadurch kurzfristig dazu verpflichtet werden, Ihr Konto wieder freizugeben. Wird die Verfügung erfolgreich erlassen, gilt diese für 6 Monate und kann je nach Bedarf verlängert werden.

Das Vorgehen bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung

  1. Als Erstes müssen Sie den entsprechenden Antrag formulieren, in welchem Sie glaubhaft geltend machen müssen, dass Sie gegen Kaufland einen Unterlassungsanspruch haben (Verfügungsanspruch) und eine besondere Dringlichkeit besteht (Verfügungsgrund). Fügen Sie dem Antrag Hinweise bei, aus denen sich Ihre Ansprüche und die Dringlichkeit ergeben.

    Halten Sie von Musterschreiben aus dem Internet Abstand. Diese enthalten Standardsätze und beziehen sich nicht auf Ihren spezifischen Einzelfall. Anderenfalls würde die Gefahr bestehen, dass das Gericht den Antrag aufgrund einer unzureichenden Begründung der Dringlichkeit ablehnt.

    Bei der Erstellung des Antrags kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt behilflich sein, um Fehler zu vermeiden. Bestimmte Formvorschriften für den Antrag gelten nicht.
  2. Danach reichen Sie den Antrag bei dem zuständigen Gericht ein. Zuständig ist das Gericht des Hauptsacheverfahrens, also das Landgericht. Dabei sollten Sie beachten, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.

    Außerdem gilt zu beachten, dass die Zuständigkeit in den Bundesländern spezifisch geregelt sein könnte. Für Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise, dass nach § 1 Konzentrations-VO NRW gilt, dass für Wettbewerbsstreitigkeiten in Nordrhein-Westfalen lediglich die Landgerichte in Düsseldorf, Köln und Bochum erstinstanzlich zuständig sind.

    Warten Sie nicht zu lange mit der Antragsstellung. Das Gericht könnte den Antrag auch hier aufgrund fehlender Eilbedürftigkeit ablehnen. Sie sollten den Antrag also schnellstmöglich nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist (spätestens nach 14 Tagen) einreichen. Nach überwiegender Auffassung wird eine Eilbedürftigkeit abgelehnt, sofern zwischen der Kenntnisnahme von der Kontosperrung und der Antragsstellung bereits über 1 Monat verstrichen ist.
  3. Sobald Ihr Antrag bei dem Gericht eingegangen ist, erfolgt die Prüfung durch das Gericht. Dieses fällt innerhalb weniger Tage oder Wochen eine Entscheidung über die Verfügung in Form eines Beschlusses oder nach vorheriger mündlicher Verhandlung in Form eines Urteils.
  4. Sofern das Gericht Ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung zugestimmt hat, wird Ihnen die Verfügung postalisch zugestellt. Danach sind Sie verpflichtet, die Verfügung innerhalb eines Monats an Kaufland zuzustellen. Dazu sollten Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Zustellung an Kaufland sollte im Gegensatz zu anderen Verkaufsportalen keine großen Schwierigkeiten bereiten, weil sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet.
  5. Nach unseren Erfahrungen mit anderen Verkaufsplattformen, wie z. B. eBay und Amazon, kommt es bei über 50 % der Verfahren bereits vor Verfahrensabschluss zu einer Einigung durch eine sogenannte Abschlusserklärung. Durch diese entfaltet die zunächst vorläufige Verfügung nun endgültige Wirkung, sodass diese mit einem rechtskräftigen Urteil eines Hauptsacheverfahrens gleichzusetzen wäre. Sofern Kaufland in Ihrem Fall eine Abschlusserklärung abgeben würde, wäre ein gerichtliches Hauptsacheverfahren also nicht mehr nötig.
  6. Parallel zu dem Verfügungsverfahren können Vergleichsverhandlungen geführt werden, um beispielsweise die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend zu machen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: zieht sich das Verfügungsverfahren aufgrund der Vergleichsverhandlungen zu sehr in die Länge, kann dies gegenüber dem Gericht den Eindrucken erwecken, dass eine besondere Eilbedürftigkeit nicht besteht, sodass der Antrag abgewiesen werden könnte.

Die unterliegende Partei hat grundsätzlich die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO zu tragen. Falls Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie schleunigst prüfen, ob diese Sie auch im gewerblichen Bereich absichert und eine Deckungszusage erteilt.

Unsere Handlungsempfehlung

Sobald Sie von der Sperrung Ihres Händlerkontos auf Kaufland.de (oder den angebundenen Marktplätzen Kaufland.cz für Tschechien und Kaufland.sk für die Slowakei) erfahren haben, sollten Sie direkt handeln und nicht unnötig viel Zeit verstreichen lassen:

  1. Fordern Sie Kaufland auf, die Sperrung zu begründen.
  2. Nehmen Sie anschließend dazu Stellung und räumen Sie etwaige Vorwürfe aus.

    Führt dies nicht zu einer Entsperrung, fahren Sie fort:
  3. Mahnen Sie Kaufland ab und fordern Sie den Marktplatzbetreiber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

    Wenn auch dies keine außergerichtliche Einigung und Freischaltung Ihres Kontos zufolge hat, ist ein gerichtliches Vorgehen ratsam:
  4. Stellen Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Entsperrung so schnell wie möglich

Da Sie sich vor dem Landgericht ohnehin von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, ist es sinnvoll, diesen schon direkt zu Beginn mit ins Boot zu holen.

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