Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten.
Sie betreiben einen Händler Account bei amazon.de und haben von Amazon eine E-Mail mit dem Betreff „Ihre Amazon.de Verkaufsberechtigungen wurden entfernt“ erhalten. Als Grund nennt Amazon, dass Sie auch ein anderes Konto unterhalten würden, welches für den Verkauf bei Amazon nicht berechtigt sei. Dieser Artikel soll Ihnen als Verkäufer eine Hilfestellung geben, was Sie tun können, wenn Ihr Seller Konto gesperrt und das Guthaben von Amazon zurückbehalten wird.
Warum entfernt Amazon meine Verkaufsberechtigungen?
Mit der Sperrung Ihres Kontos will Amazon zum einen sicherstellen, dass das Unternehmen selbst nicht in Anspruch genommen werden kann, falls der Vorwurf gegen Sie begründet ist und Kunden oder andere Händler zu Schaden kommen. In einem solchen Fall könnte Amazon nämlich gem. § 10 TMG haften, wenn Amazon mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens unterlassen würde.
Außerdem ist die „Verbraucherfreundlichkeit“ für Amazon das oberste Gebot, sodass Rechtsverstöße der Händler zumeist schwerwiegende Folgen haben. Diese Aspekte führen mitunter dazu, dass Amazon kontinuierlich seine Richtlinien anpasst und Richtlinienverstöße konsequent ahndet. Dabei schießt der Internetgigant gelegentlich über das Ziel hinaus und sperrt Händlerkonten mitunter gar unbegründet.
Für Sie als Händler kann eine solche unbegründete Sperre zu erheblichen Einkommensverlusten und Reputationsnachteilen führen. Daher ist ein zeitnahes Handeln und die Vermeidung von Fehlern in der Kommunikation mit Amazon das oberste Gebot, um die Verfügungsgewalt über Ihre Verkaufsberechtigungen, Ihr Konto und das darauf befindliche Guthaben zurückzuerhalten. Wir erklären Ihnen was Sie wann und wie veranlassen sollten, damit Ihr Konto wieder entsperrt wird.
Seller Central: Die Verkaufsberechtigung für Ihr Konto wurde vorübergehend entzogen
Schon die erste Benachrichtigung von Amazon enthält wichtige Hinweise für Ihr weiteres Vorgehen. Die Nachricht von Amazon, dass Ihr Händlerkonto gesperrt wurde, enthält etwa:
- Hinweise zum Ansprechpartner bei Amazon,
- die Begründung für den Entzug der Verkaufsberechtigung,
- Erörterungen zur Dauer der Sanktionsmaßnahmen sowie
- die Darstellung der Ihnen gewährten Reaktionsmöglichkeiten auf die Sperrung.
Zumeist kommt die erste E-Mail von verkaeufer-performance-richtlinie@amazon.de. Darin werden Sie darüber informiert, dass Amazon festgestellt habe, dass Ihr Konto mit einem weiteren Konto verbunden wäre, das nicht für den Verkauf bei Amazon berechtigt sei.
Amazon stellt heraus, dass Guthaben auf Ihrem Konto in der Regel etwa 90 Tage (gelegentlich aber auch länger) zurückgehalten werden. Amazon begründet dies damit, dass zunächst Garantieanträge oder Rückbelastungen zum Abzug gebracht werden müssen. Ein zeitliche Befristung des Entzugs der Verkaufsberechtigungen wird nicht genannt.
Als erste Reaktionsmöglichkeiten räumt Ihnen Amazon eine Kontaktmöglichkeit zu Fragen hinsichtlich Ihres Guthabens oder Ihrer Abrechnungsvorgänge ein. Hier begehen viele Amazon Verkäufer bereits den ersten Fehler. Soweit Sie (und das ist die Regel) keine Fragen zum Guthaben oder den Abrechnungen haben, sollten Sie Abstand von der erwähnten Kommunikationsebene (i. d. R. payments-nachforschungen@amazon.de) nehmen. Die Kommunikationsaufnahme über die benannte Stelle kann das Verfahren erheblich verzögern. Denn für Anliegen bezüglich der Guthaben auf Amazon Verkäuferkonten ist ein ganz anderes Unternehmen zuständig als für die Sperranliegen.
Anliegen | Zurückbehaltenes Guthaben | Entzug der Verkaufsberechtigungen |
Zuständigkeit | Amazon Payments Europe s.c.a. | Amazon Services Europe S.à.r.l. |
Für den Fall, dass Sie gegen den Entzug der Verkaufsberechtigung Einspruch einlegen wollen, müssen Sie sich an die Amazon Services Europe S.à.r.l. wenden. In der E-Mail teilt Ihnen Amazon mit, wie Sie diese (bzw. das zuständige Verkäufer Performance Team) erreichen können. Insoweit werden Sie auf die Benachrichtigungsseite zur Verkäuferleistung in Ihrem Seller Central verwiesen. Dort findet sich eine Kommunikationsschaltfläche „Einspruch“. Der Original Wortlaut einer entsprechenden Nachricht über den Entzug der Verkaufsberechtigung liest sich wie folgt.
Ihre Amazon.de Verkaufsberechtigungen wurden entfernt
Guten Tag, wir haben festgestellt, dass Ihr Konto mit einem Konto verknüpft ist, das möglicherweise nicht für den Verkauf auf unserer Website berechtigt ist. Daher dürfen Sie nicht mehr auf Amazon.de verkaufen.
Wir haben Ihre Listungen von unserer Website entfernt. Guthaben auf Ihrem Konto werden verfügbar, sobald A-bis-Z-Garantieanträge oder Rückbelastungen abgezogen wurden. Dies dauert in der Regel etwa 90 Tage. Guthaben können jedoch länger zurückgehalten werden.
Ihre Saldo- und Abrechnungsinformationen finden Sie im Bereich Zahlungsarten in Seller Central. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie bitte an payments-nachforschungen@amazon.de.
Wenn Sie gegen diese Entscheidung Einspruch erheben möchten, klicken Sie auf der Seite Benachrichtigungen zur Verkäuferleistungen in Seller Central auf die Schaltfläche Einspruch neben dieser E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Verkäufer Performance Team
Exemplarische Darstellung der E-Mail von verkaeufer-performance-richtlinie@amazon.de
In mehreren von uns begleiteten Mandatsaufträgen kam es auch schon vor, dass die erste Benachrichtigung nicht von verkaeufer-performance-richtlinie@amazon.de, sondern von no-replies-appeals@amazon.de stammt. Dieser von Amazon eingesetzte „Bot“ ist extra dafür da, Händler auf Amazon auf diverse Verstöße und die Sperrung ihrer Konten aufmerksam zu machen.
Diese E-Mail Benachrichtigung gibt andere Verhaltensempfehlungen, als die Nachricht des Verkäufer Performance Teams.
In der automatisierte Nachricht steht, dass Ihr Konto gemäß Abschnitt 3 des Amazon Business Solutions Vertrags deaktiviert wurde und Ihr Guthaben nicht ausgezahlt werde. Ihr separates Konto verstoße gegen Richtlinie von Amazon. Zur Freischaltung Ihres Kontos müssten Sie Ihr Zweitkonto durch einen Widerspruch und daraufhin das Erstkonto durch Berufung reaktivieren lassen. Falls das nicht zugelassene Konto nicht Ihnen gehöre, müssten Sie etwaige Begleitunterlagen senden, die darlegen, dass dieses Konto nicht (mehr) in Ihrem Besitz ist. Sollten Sie das Konto nicht erkennen und war die Deaktivierung mithin irrtümlich, müssten Sie einen Widerspruch einlegen.
Diese Benachrichtigung liest sich im Original wie folgt dargestellt.
Ihre Amazon.de Verkaufsberechtigungen wurden entfernt.
Guten Tag, Ihr Amazon.de -Verkäuferkonto wurde gemäß Abschnitt 3 des Amazon Business Solutions Vertrags deaktiviert. Ihre Angebote wurden deaktiviert. Es können keine Guthaben an Sie überwiesen werden. Diese werden auf Ihrem Konto zurückgehalten, während wir mit Ihnen an der Lösung dieser Angelegenheit arbeiten. Dies kann bis zu 90 Tage dauern, aber die Mittel können länger gehalten werden. Versenden Sie eventuelle offene Bestellungen, um weitere Auswirkungen auf Ihr Konto zu vermeiden.
Warum ist das so?
Sie haben ein separates Konto (Name des sekundären Kontos), das wegen Verletzung einer unserer Richtlinien durchgesetzt wurde. Daher können Sie das (Name des Kontos)-Verkäuferkonto nicht mehr verwenden, um auf Amazon.de zu verkaufen.
Wie kann ich mein Konto reaktivieren?
Um dieses Verkäuferkonto (Name des Kontos), erneut zu aktivieren, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:1. Sie müssen zuerst das (Name des sekundären Kontos) zugeordnete Konto reaktivieren, indem Sie einen Widerspruch einreichen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen in der Mitteilung, die Sie für dieses Konto erhalten haben.
2. Nachdem Sie dieses Konto erfolgreich reaktiviert haben, senden Sie bitte eine Berufung zur erneuten Aktivierung des aktuellen Kontos (Name des Kontos) über diesen Link: https://sellercentral.amazon.de/performance/notifications. Bei der Einreichung des Widerspruchs müssen Sie uns den Namen des reaktivierten Kontos und das Datum der Reaktivierung angeben.
Was ist, wenn das Konto – (Name des sekundären Kontos) – nicht mir gehört?
Wenn Sie glauben, dass Sie das andere Konto nicht besitzen, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:1. Wenn Sie einmal im Besitz des Kontos waren oder Rechteinhaber waren, dieses aber nicht mehr besitzen oder keine Kontorechte mehr haben, reichen Sie bitte nach diesem https://sellercentral.amazon.de/performance/notifications einen Widerspruch ein und stellen Sie Begleitunterlagen bereit, um darzulegen, dass Sie dieses Konto nicht mehr besitzen oder keine Beziehung mehr zu diesem Konto haben. Begleitunterlagen können beispielsweise Kaufverträge, Handelsvereinbarungen oder Geschäftsübertragungsverträge, Vertragsbeendigungen usw. umfassen.
2. Wenn Sie das oben genannte Konto nicht erkennen und glauben, dass diese Deaktivierung irrtümlich war, reichen Sie bitte einen Widerspruch ein, indem Sie diesen https://sellercentral.amazon.de/performance/notifications verwenden, und bestätigen Sie, dass dieses Konto nicht Ihnen gehört. Wenn wir den Anspruch nicht begründen können, wird Ihr Konto nicht wiederhergestellt, und dieses Konto darf in Zukunft keine Geschäfte bei Amazon tätigen.
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Informationen nicht einsende?
Amazons E-Mail von no-replies-appeals@amazon.de mit der Sperrbenachrichtigung
Wenn Sie nach 90 Tagen nach dieser Benachrichtigung keinen gültigen Widerspruch einlegen oder die Deaktivierung nicht beantragen möchten, können Sie gesondert eine Geldauszahlung beantragen, indem Sie sich an disbursement-appeals@amazon.de wenden. Wir führen eine gesonderte Untersuchung durch, um Ihr Konto zu bewerten. Wenn wir feststellen, dass Sie betrügerische oder illegale Aktivitäten getätigt haben oder unsere Systeme missbraucht haben oder wiederholt gegen unsere Richtlinien verstößt haben, die unsere Kunden und Vertriebspartner schützen, können wir Guthaben von Ihrem Konto einbehalten.
Mit freundlichen Grüßen Verkäufer Performance Team
Es gibt daneben weitere hier bekannte Sperrnachrichten, die sich inhaltlich aber nur dezent von der erstgenannten Nachricht unterschieden. Daher stellen wir diese nachstehend nur der Vollständigkeit halber und nur auszugsweise dar.
Guten Tag, Ihr Konto steht mit einem Konto in Verbindung, mit dem auf unserer Website keine Waren verkauft werden dürfen. Daher können Sie nicht weiter bei Amazon verkaufen. Ihre Angebote wurden von unserer Website entfernt. […]
Exemplarische Darstellung der Sperrnachricht von Amazon aus dem Jahre 2017
Guten Tag, Sie haben mehr als ein Konto für den Verkauf auf unserer Website verwendet. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Daher dürfen Sie nicht weiter über das unter dieser E-Mail-Adresse registrierte Konto bei Amazon.de verkaufen. Ihre Angebote wurden von unserer Website entfernt
Beispielhafte Sperrnachricht von Amazon aus dem Jahre 2016
Verstoß gegen die Amazon Richtlinien
Sie wissen also, was Sie aus Sicht von Amazon tun sollten, wenn Sie sich gegen die Zurückbehaltung von Guthaben oder gegen den Entzug Ihrer Verkaufsberechtigungen wehren möchten. Zugegeben, die Informationen von Amazon zu den Verhaltensweisen sind mager. Ebenso spärlich sind Angaben zu den genauen Hintergründen der Deaktivierung Ihres Kontos. Amazon beruft sich auf floskelartige Formulierungen wie „Ihr Konto steht in Verbindung mit einem nicht zugelassenen Konto“ oder „Ihr Konto verstößt gegen Amazon Richtlinien“.
Nach der Ansicht von Amazon liegt eine Verknüpfung Ihres Kontos mit einem weiteren Konto vor, welches für den Verkauf bei Amazon nicht zugelassen sei. Welcher Natur diese Verknüpfung im Einzelfall ist, stellt Amazon jedoch nicht dar.
Durch die Begleitung zahlreicher Mandanten, deren Händlerkonten bei Amazon gesperrt und deren Verkaufsberechtigung entzogen wurde, sind uns unterschiedliche Ursachen für eine derartige Verknüpfung zweier Händlerkonten bekannt. Exemplarisch seien hier einige Beispiele aus der Praxis genannt, die zu einer entsprechenden Kontosperrung seitens Amazon geführt haben (eventuell erkennen Sie auch Ihre Situation hier wieder).
- Verwendung ähnlicher E-Mail-Adressen (z. B. identischer Domänenteil) für die beiden Amazon Konten,
- Namentliche Identität der Geschäftsführer unterschiedlicher Gesellschaften, die beide Artikel auf dem Amazon Marketplace verkaufen,
- initiierte Warnung durch den Amazon Sicherheitsalgorithmus über Kollision mit einem bereits gelöschten Konto,
- Einwahl (eines Amazon Sellers) in ein fremdes (oftmals bereits gesperrtes) Verkäuferkonto vom eigenen Rechner aus,
- Einwahl (eines Amazon Sellers) in das eigene Verkäuferkonto über einen fremden bzw. öffentlichen Internetzugang,
- initiierte Warnung durch den Amazon Sicherheitsalgorithmus ohne nachvollziehbare Konten-Verbindungen.
No-Go: Auf keinen Fall ein neues Konto eröffnen
Auf gar keinen Fall sollten Sie ein neues Konto eröffnen, um weiterhin auf dem Amazon Marketplace verkaufen zu können. Dies wird Ihre Situation nicht verbessern. Sie dürfen sich gewiss sein, dass Amazon die neue Kontoeröffnung als Richtlinienverstoß bewertet und Ihnen das neue Konto sperren wird. Aufgrund des Richtlinienverstoßes erschwert dieses falsche Vorgehen auch die Freischaltung Ihres ursprünglichen Kontos. Wir raten Ihnen von diesem Schritt eindringlich ab, sonst droht Ihnen eine E-Mail wie die nachstehende.
Sie haben versucht, unsere Überprüfung zu umgehen, indem Sie ein neues Konto eröffnet haben. Dies verstößt gegen unsere Richtlinien. Daher dürfen Sie nicht weiter über dieses Konto bei Amazon.de verkaufen.
Verkäufer bei Amazon.de dürfen nicht mehr als ein Konto für den Verkauf auf unserer Website verwenden. Verwenden Sie künftig nur das Konto [Name des Kontos] für den Verkauf bei Amazon.de.
Versenden Sie eventuelle offene Bestellungen. Wenn Sie auf Ihrem Konto über Guthaben verfügen, wird dieses dann verfügbar, wenn alle Kosten für A-bis-z-Garantieanträge oder Rückbuchungen abgezogen worden sind. Das dauert normalerweise 90 Tage, manchmal kann Guthaben jedoch auch länger einbehalten werden.
Exemplarische Meldung des Amazon Systems nach regelwidriger Konten-Neueröffnung
Wie lege ich Einspruch gegen den Entzug der Amazon Verkaufsberechtigungen ein
Doch welche Wege verhelfen zum Erfolg? Sie sollten Amazon unter einer Fristsetzung (angemessen sind hier Fristen zwischen 3 und 7 Tagen) anhalten, Ihr Konto wieder freizuschalten und Ihnen die entzogene Verkaufsberechtigung einzuräumen. Wenden Sie sich an die Amazon Services Europe S.à.r.l.
Einer separaten Aufforderung zur Auszahlung des einbehaltenen Guthabens bedarf es nicht. Denn mit der Entsperrung Ihres Kontos wird Ihnen regelmäßig auch die Verfügungsgewalt über Ihr Guthaben eingeräumt.
Die Korrespondenz können Sie über das Seller Central direkt führen. Sollte dies jedoch aufgrund der Kontosperrung bereits nicht mehr erreichbar sein, können Sie sich auch an verkaeufer-verifikation-anfrage@amazon.de oder verkaeufer-performance@amazon.de wenden.
Der Inhalt Ihres Schreibens hängt davon ab, ob die Sperrung Ihres Kontos begründet war oder nicht. Schon in den ersten Benachrichtigungen macht Amazon Sie darauf aufmerksam, dass und inwieweit sich ihre Schritte nach der Mitteilung der Kontosperrung demnach unterscheiden.
Begründeter Entzug der Verkaufsberechtigungen
Ist die Meldung begründet (d.h. Ihnen ist bekannt, weshalb Amazon Ihnen eine Verknüpfung zu einem anderen Konto unterstellt, das nicht für den Verkauf auf Amazon berechtigt ist), müssen Sie gegenüber Amazon „mit offenen Karten spielen“ und Amazon davon überzeugen, dass ein derartiger Verstoß in Zukunft nicht erneut vorkommen wird. Das ist keineswegs einfach. Sie können dies aber schaffen und zwar auf unterschiedliche Weise.
Eine Möglichkeit ist eine eidesstattliche Erklärung. In einer solchen können Sie gegenüber Amazon z.B. versichern, dass Sie in Zukunft das kollisionsgegenständliche Konto nicht mehr nutzen werden oder dass die Ihnen vorgeworfenen Verstöße nicht mehr vorkommen werden.
Darüber hinaus sollten Sie etwaige Unterlagen, die Ihre Aussage bekräftigen können, ebenfalls Amazon zukommen lassen. Auf diese werden Sie bereits in den ersten Benachrichtigungen aufmerksam gemacht. Förderlich kann hier z.B. ein Kaufvertrag, ein Geschäftsübergangsvertrag oder eine Vertragsbeendigung sein. Hervorgehen muss aus diesen Unterlagen, dass keine Motivation zur wiederholten Nutzung Ihres Kollisionskontos mehr besteht.
Außerdem sollten Sie eine Handlungsdirektive erstellen (in anderen Sperranliegen bezeichnet Amazon diese Direktive als „Maßnahmenplan“, sodass die Bezeichnung als „Maßnahmenplan“ unschädlich ist, wobei es hier aber ein paar Unterschiede gibt, auf die nachstehend eingegangen werden soll) und ebenfalls an Amazon übersenden. Darin müssen Sie darlegen, dass ein derartiger Verstoß, wie er Ihnen von Amazon vorgeworfen wird, in Zukunft nicht wieder vorkommen wird und wie Sie dies sicherstellen wollen.
Dabei sollten Sie sich, wenn möglich, auf das beziehen, was Ihnen von Amazon als Grund dafür genannt wurde, warum man auf Ihre Konten aufmerksam geworden ist. Wie bereits geschildert bleibt Amazon Ihnen eine solche Erklärung jedoch zumeist schuldig. Wird Ihnen kein konkreter Grund für den Entzug der Verkaufsberechtigung benannt, wählen Sie den Grund, der Ihnen als wahrscheinlich erscheint.
Ausgehend von unseren oben angeführten Beispiel-Fällen zum Entzug der Verkaufsberechtigung kann eine Lösung etwa so aussehen, dass Sie die mit Ihrem Seller Konto verknüpften E-Mail-Adressen abändern oder aber andere Geschäftsführer benennen, um die von Amazon gerügte Verknüpfung der Konten aufzuheben. In den meisten Fällen wird es jedoch nötig sein, dass Sie das nicht für den Verkauf auf Amazon zugelassene Händlerkonto „aufgeben“ (soweit dies für Sie entbehrlich ist).
Eventuell wird dies Amazon genügen, damit Sie ihr Konto trotz des vorherigen Verstoßes wieder erlangen können.
Unbegründeter Entzug der Verkaufsberechtigungen
Ist die Sperrung hingegen unbegründet, sollten Sie dies Amazon in Ihrer Antwort auch unmissverständlich anzeigen. Dabei gibt Ihnen Amazon auch in den ersten Nachrichten Tipps zur Vorgehensweise, z.B. durch Zusendung von etwaigen Dokumenten, welche die Unbegründetheit der Sperrung darlegen.
Auch hier kann eine eidesstattliche Erklärung hilfreich sein, in der Sie etwa versichern, dass Sie das fragliche Konto nie betrieben haben und der Vorwurf demnach unbegründet ist.
Schließlich sollten Sie aber auch im Fall der Unbegründetheit der Benachrichtigung eine Handlungsdirektive erstellen. Dabei können Sie Amazon davon überzeugen, dass und wie Sie etwaige Verstöße gegen die Richtlinien bereits im Vorfeld verhindert haben und dass deren Eintritt unwahrscheinlich war und ist. Wenn Sie keine Ahnung haben, weshalb Amazon Ihnen eine Verknüpfung zu einem anderen Konto unterstellt (und das wird beim unbegründeten Entzug der Verkaufsberechtigung stets der Fall sein), so kommen Sie nicht umhin zu mutmaßen, weshalb Ihnen Amazon den Richtlinienverstoß nachsagt. Schildern Sie Ihre Mutmaßungen. Schauen Sie dafür gerne auch in unsere Beispielfälle, aus denen uns Sperrungen mit nachgesagter Kontenverknüpfung bekannt wurden.
Amazon verweigert die Wiedereinräumung der Verkaufsberechtigung
Vielleicht haben Sie schon mehrere Mitteilungen an Amazon geschickt und Amazon weigert sich, Ihnen die entzogene Verkaufsberechtigung wieder einzuräumen. Wenn Amazon trotz Ihrer Bemühungen das Konto weiterhin gesperrt hält, sollten Sie die Mitteilungen von Amazon auf etwaige Anhaltspunkte für eine weitergehende Korrespondenzführung sichten.
In der Antwort von Amazon wird es heißen, dass man nach der Prüfung der von Ihnen angebrachten Informationen zu dem Ergebnis gelangt sei, dass Sie auf Ihrem Konto weiter nicht verkaufen dürfen und dieses gesperrt bleibt. Zu den Prüfungsmethoden könne keinerlei Auskunft gegeben werden.
Guten Tag,
wir haben Ihr Konto und die von Ihnen bereitgestellten Informationen geprüft und uns entschieden, dass Sie nicht bei Amazon.de verkaufen dürfen.
Ihr Konto steht mit einem anderen Konto in Verbindung, mit dem bei Amazon.de keine Waren verkauft werden dürfen. Aufgrund der Beschaffenheit unseres Unternehmens geben wir keine Auskunft über unsere Prüfungsmethoden.
Sie können Ihren Saldo sowie die Informationen zur Abrechnung im Abschnitt „Zahlungen“ in Seller Central einsehen. Wenn Sie Fragen dazu haben, senden Sie bitte eine E-Mail an payments-nachforschungen@amazon.de.
Freundliche Grüße,
Amazon Services
Auszug aus einer Amazon Mitteilung aus 2018
Die vorstehende Mitteilung gibt Anlass zur Annahme, dass die von Ihnen beigebrachten Informationen Amazon nicht schlüssig erscheinen oder unvollständig sind. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie bei der etwaigen Antwort auf dieses Schreiben keine Fehler mehr begehen, andernfalls droht eine dauerhafte Kontodeaktivierung.
Guten Tag,
Ihr Amazon-Verkäuferkonto bleibt deaktiviert. Ihre Angebote wurden entfernt. Guthaben wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern kann 90 Tage oder länger einbehalten werden. Bitte versenden Sie alle ausstehenden Bestellungen, um weitere Auswirkungen auf Ihr Konto zu vermeiden.
Warum ist das passiert?
Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem wir sowohl Ihr Konto als auch die bereitgestellten Informationen überprüft haben.
Wir werden gegebenenfalls nicht auf weitere E-Mails zu dieser Angelegenheit antworten.
Freundliche Grüße,
Amazon Services
Beispielhafte Amazon Mitteilung aus dem Jahre 2021
Diese Nachricht deutet darauf hin, dass Sie Amazon als „Gefährder“, also als potentielles Risiko im Hinblick auf die fortwährende Einhaltung der Richtlinien einstuft. Im Falle einer solchen Nachricht empfehlen wir fachkundige Unterstützung zu rate zu ziehen, um dem angekündigten dauerhaften Entzug der Verkaufsberechtigung zu entgehen.
Oftmals (nicht immer) ist unter einer solchen Mitteilung der außergerichtliche Weg, Ihr Konto zu entsperren, ohne Erfolg geblieben. Ausführliche Informationen, warum Ihr Konto trotz Ihrer Bemühungen gesperrt bleibt und nicht wieder aktiviert wurde, erhalten Sie dabei von Amazon nicht. Stattdessen beruft Amazon sich auf Verschwiegenheit. Letztendlich wird der Kontakt zu Ihnen beendet und auf weitere Nachfragen nicht reagiert.
Kostenloses Musterschreiben an Amazon als Download
Sollten Sie einen Einspruch gegen die Sperrung Ihres Händlerkontos bei Amazon einlegen wollen, können Sie sich hier kostenlos ein Musterschreiben herunterladen. Das Musterschreiben müssen Sie Ihrem Fall anpassen (es unterscheidet die begründete und die unbegründete Sperre) und setzen Sie Amazon eine angemessene Frist zur Beseitigung der Entfernung der Verkaufsberechtigung.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen oder eine negative Antwort von Amazon bei Ihnen eintreffen, so zögern Sie nicht, einen mit Amazon Sperranliegen vertrauten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Die Inanspruchnahme gerichtlicher Unterstützung ist an Fristen gebunden.
Ein zu langes Zuwarten kann Ihnen die Möglichkeit verbauen, ein gerichtliches Eilverfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) oder ein Klageverfahren gegen Amazon auf Unterlassung der fortwährenden Deaktivierung Ihres Amazon-Verkäuferkontos anzustrengen.
Marketplace-Verkäufer haben oft die Befürchtung, Amazon würde ihnen im Falle der Klage erst Recht den Zutritt zum Marketplace verwehren. Diese Angst können wir Ihnen aus unserer Praxiserfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Amazon nehmen. Amazon (zumeist gerichtlich vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP) zeigt sich vor Gericht nicht selten vergleichsbereit.
Klage oder einstweilige Verfügung gegen Amazon
Wie bereits dargestellt, kann man in begründeten Fällen auch gerichtlich die Wiedereinräumung der Verkaufsberechtigung für den Amazon Marketplace erstreiten. Ist Eile geboten (etwa bei hohen Umsatzverlusten), sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht direkt gerichtlich gegen Amazon vorgehen.
Klage | einstweilige Verfügung | |
Nachteile | teurer; dauert länger; weniger Argumente für den Gerichtsstand Deutschland | bedarf einer Dringlichkeit; es können nicht alle Ansprüche (etwa kein Schadensersatz oder Aufwendungsersatz) geltend gemacht werden; Vollziehung im Parteibetrieb; nur vorläufige Sicherung des Anspruchs |
Vorteile | höhere Wahrscheinlichkeit einer gütlichen Einigung (auch gerichtsnahe Mediation); es können alle Ansprüche (auch Schadensersatz und Aufwendungsersatz) geltend gemacht werden | schneller; kostengünstiger |
In der Regel empfiehlt es sich, beim Entzug der Verkaufsberechtigung das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung anzustrengen. Die Klage gegen Amazon hingegen ist bei Schadensersatzansprüchen das richtige Verfahren.
Gerichtsverfahren gegen Amazon
Amazon führt zahlreiche Verfahren gegen Händler, deren Konten aus ähnlichen Gründen gesperrt wurden. Dies führt dazu, dass einige Muster im Rahmen der Argumentation Amazons vor Gericht deutlich werden. Diese waren auch in unseren Gerichtsverhandlungen mit dem Onlineversandhändler zu erkennen.
Bei Sperrungen von Händlerkonten gehe es Amazon ausschließlich um die Interessen der Käufer. Die Verfolgung eben dieser gestatte mehrere Verkäuferkonten eines Händlers nur in Ausnahmefällen. So solle schädliches und rechtswidriges Verhalten vermieden und dazu die Integrität des Amazon Marketplaces geschützt werden. Sobald der Verdacht betrügerischen Verhaltens vorliege, sei Amazon vertraglich und gesetzlich dazu berechtigt, die Konten zu sperren. Es obliege dann dem Händler, den Gegenbeweis dazu zu liefern. Zitiert wird dabei z.B. eine Entscheidung des OLG München (OLG München, Urteil vom 15.09.2021, 15 U 6446/20). Betreiben Sie als Händler mehrere Konten bei Amazon genüge es – aus Sicht von Amazon – dann, dass auf einem dieser Konten nicht rechtmäßig verfahren wird. Bei einer etwaigen Verknüpfung dieser Konten sieht Amazon sich dann dazu berechtigt, direkt beide Konten „auf Eis zu legen“.
Ohnehin würden die Ansprüche aus dem deutschen Recht ausscheiden, weil Amazon bloß den Marketplace schützen wolle und eine Interessenabwägung zugunsten Amazons ausfallen müsse.
Amazon beruft sich auch gerne darauf, dass Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht begründet seien, da Amazon keine sog. „marktbeherrschende Stellung“ innehabe. Dies begründet Amazon damit, dass der Onlinehandel kein Markt i. S. d. UWG darstelle. Außerdem liege kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Amazon und den Händlern vor. Amazon fördere bloß den fremden Wettbewerb mit anderen Händlern auf der Plattform und profitiere am Ende des Tages davon, wenn möglichst viele Händler dort ihre Ware an die Kunden bringen.
Jedenfalls sei aus Sicht von Amazon ein Anspruch Ihrerseits aus dem deutschen Lauterbarkeitsrecht unbegründet, da dies nicht anwendbar sei. Nach der Rom II-VO sei ausschließlich luxemburgisches Recht anwendbar, da der Verwaltungssitz von Amazon Europe in Luxemburg liegt.
Das luxemburgische Recht ist – das muss man zugestehen – (im Hinblick auf den Schutz von Mitbewerbern vor gezielten Behinderungen) weitaus restriktiver als das deutsche, was wohl auch ein Grund dafür sein mag, warum Amazon Europe seinen Sitz in Luxemburg hat.
Damit einhergehend ist einer der Hauptstreitpunkte in gerichtlichen Verfahren mit Amazon die Zuständigkeit der Gerichte. Amazon besteht darauf, dass der Gerichtsstand in Luxemburg liege.
Dies sahen einige deutsche Gerichte in der Vergangenheit anders. Die Landgerichte in Hannover, Frankfurt und in München sahen sich in der Vergangenheit für Streitigkeiten über den Entzug der Verkaufsberechtigung für den Amazon Marketplace als zuständig an.
Die Gerichte begründeten ihren Standpunkt damit, dass Amazon als juristische Person durchaus in einem anderen EU-Mitgliedstaat – also auch Deutschland – verklagt werden könne, wenn unerlaubte Handlungen oder Ansprüche aus einer derartigen Handlung der Gegenstand des Verfahrens seien. Bei der Sperrung von Händlerkonten durch Amazon sei das der Fall, da kartellrechtliche und lauterkeitsrechtliche Ansprüche als deliktsrechtlich – d.h. unerlaubte Handlung – zu qualifizieren seien. Die Gerichte seien so sachlich zuständig für die Streitigkeit. Die örtliche Zuständigkeit folge daraus, dass der Begehungsort der unerlaubten Handlung bei Internetplattformen auch jeder Ort sei, an dem Dritte die Information bestimmungsgemäß (d.h. nicht nur zufällig) aufnehmen können. Die Marktbeeinträchtigung sei auch im jeweiligen Gerichtsbezirk spürbar.
Die Rechtsprechung ist insoweit in einem regen Wandel. Es wird abzuwarten bleiben, ob in Zukunft weitere Gerichte den Rechtsansichten der sellerfreundlichen Kammern folgen werden.
Einbehaltenes Guthaben auf dem gesperrten Konto
Neben der Sperrung selbst wiegt zumeist auch oft schwer, dass das darauf befindliche Guthaben von Amazon einbehalten wird. Wichtig zu wissen ist, dass die für die Sellerkontenangelegenheiten zuständige Amazon Services Europe S.a.r.l. nicht passivlegitimiert ist. Dieses Unternehmen hat mit dem eingefrorenen Guthaben nichts zu tun und kann nicht „Gegner“ eines derartigen Anspruchs sein. Vielmehr müssten Sie, wenn es Ihnen auch um das einbehaltene Guthaben geht, die Amazon Payments Europe s.c.a. in Anspruch nehmen.
Die künstliche Trennung zwischen der Vertriebsverfügungsberechtigung und dem Guthaben mag anrüchig erscheinen, sie wird von den Gerichten aber regelmäßig akzeptiert. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Meldung, dass das auf dem gesperrten Konto befindliche Guthaben nicht ausgezahlt werden, zumeist von der Amazon Services Europe S.a.r.l. erfolgt und nicht von der Amazon Payments Europe s.c.a..