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Vom Anwalt erstellter Muster Kaufvertrag
Muster Kaufverträge für den Autoverkauf gibt es viele. Gerade im Internet wird der geneigte Autobesitzer mit allen möglichen Varianten von Verträgen überhäuft. Ich habe mir im November 2015 fünfzehn dieser Vertragswerke von renommierten Anbietern einmal näher angesehen. Nicht eines dieser Kaufvertragsmuster konnte mich restlos überzeugen. In fast allen Fällen fehlten entscheidende Inhalte. Häufig merkt der private Autoverkäufer (Händler verfügen meist über sinnvolle Vertragswerke aus der Feder der sie beratenden Anwälte) erst bei Auseinandersetzungen, dass das von ihm vorschnell herangezogene Vertragsmuster unvollständig ist oder für den Verkäufer nachteilige Formulierungen enthält. gelegentlich werden von Gerichten Passagen aus solchen Musterverträger gar als unwirksam abgetan.
Somit war der Entschluss gefasst, ein zweckdienliches Kaufvertragsmuster für den Privatverkäufer zu verfassen und hier für private Autoverkäufer zur Verfügung zu stellen.
Der Kaufvertrag – was muss drinstehen, was nicht?
Ein Kaufvertrag sollte immer einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Zwingend anzugeben sind die Vertragsparteien und das zu verkaufende Auto (das so konkret wie möglich zu beschreiben ist), dessen Zustand sowie die Veräußerungsmodalitäten. Mehr bedarf es eigentlich nicht. Doch dies ist leichter gesagt als getan. Immer wieder begegnen mir in der anwaltlichen Praxis Vertragswerke, die massive Gestaltungsdefizite aufweisen.
Dies mag ein Grund sein, weshalb private Verkäufer mitunter gar keinen schriftlichen Kaufvertrag verwenden, sondern sich auf den Kauf „per Handschlag“ verlassen. Die denkbar schlechteste Variante… Obwohl der Kaufvertrag nicht zwingend schriftlich fixiert werden muss, empfiehlt es sich, die wichtigsten Eckpunkte „schwarz auf weiß“ festzuhalten. Die Verwendung eines schlechten Kaufvertragmusters ist regelmäßig besser als der Verkauf ohne irgendeine schriftliche Vereinbarung. Nachstehend möchte ich anhand eines Musterkaufvertrags darlegen, was in den Vertrag aufgenommen werden sollte. Vorher jedoch noch ein Hinweis. Abstand nehmen sollte der Gebrauchtwagenverkäufer von Superlativen in dem Angebot. Die Grenze zwischen gewinnbringender Fahrzeuganpreisung und irreführender Eigenschaftszusicherung ist allzu schnell überschritten.
Wie kann man unseren Muster Kaufvertrag nutzen?
Zunächst ist herauszustellen, das dieser Muster Kaufvertrag allein von Gebrauchtwagenverkäufern genutzt werden sollte, die ihr Fahrzeug als Privatperson verkaufen. Dies bedingt, dass das Fahrzeug längere Zeit auf den Verkäufer selbst zugelassen war und von diesem genutzt wurde. Der Verkäufer kennt das Auto praktisch „wie seine Westentasche“. Gewerbliche Autoverkäufer werden wenig Freude an diesem Muster Kaufvertrag finden.
Ganz wichtig ist mir, dass dies kein „Schema F“ Muster wird, dass der Verkäufer einfach ausdruckt oder per Cut & Copy in ein Textberabeitungsprogramm einpflegt. Ganz bewusst habe ich Anmerkungen in das Muster selbst eingebunden. Das Muster soll demnach den Verkäufer zur Auseinandersetzung mit den jeweiligen Muster Formulierungen anhalten. Diese sind ggf vom Verkäufer anzupassen. Belohnt wird dieseMühe mit einem „wasserdichten“ Individualvertrag, der geeignet sein wird, alle gängigen Konfliktherde beim Autoverkauf im Vorfeld der Regulierung der Vetragsparteien zu unterstellen. Kurzum, mit diesem Muster Vertrag kann sich ein privater Autoverkäufer eine menge Ärger ersparen. Dennoch will ich es auch nicht unnötig kompliziert machen und habe daher mit blauer Farbe die Formulierungsvorschläge hervorgehoben.
Muster Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
1. Überschrift [etwa: Kaufvertrag über das Fahrzeug …]
Eine Überschrift dient der Transparenz. Die Vertragsparteien erkennen sofort, worum es im Nachgang geht. Die Individualisierung der Fahrzeugbeschreibung entkräftet idR – bei einem Privatverkäufer, der wiederholt Autos verkauft – die Gefahr, dass zu seinen Lasten das Vertragswerke eine Qualifikation als sog. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ erfährt. Denn dann würden die strengeren Vertragsforschiften des §§ 305 ff. BGB Anwendung finden.
2. Konkrete Bezeichnung der Vertragsparteien
Die möglichst konkrete Bezeichnung der Vertragsparteien sollte eine Selbstverständlichkeit darstellen. Nicht geläufig ist vielen Autoliebhabern aber, dass sich beim Autokauf die Aufnahme der Personalausweisnummer empfiehlt, um einer Identitätstäuschung vorzubeugen; schließlich kann ein Kraftfahrzeug auch zweckentfremdet eingesetzt werden (z.B. zu Versicherungsbetrügereien, als Flucht- oder Transportfahrzeug bei illegalen Aktivitäten). Zudem kann etwa die Volljährigkeit des Käufers sichergstellt werden.
Name des Verkäufers, Adress- und Kontaktdaten des Verkäufers, Personalausweisnummer des Verkäufers
Name des Käufers, Adress- und Kontaktdaten des Käufers, Personalausweisnummer des Käufers
3. Genaue Wiedergabe der Fahrzeugdaten
Ebenso wichtig wie die Bezeichnung der Vertragsparteien ist die Umschreiben des Verkaufsgegenstandes. Für Gebrauchtwagen gilt dies in noch entscheidenderem Umfang als für Neuwagen.
Welche Daten des Kraftfahrzeugs sollten also in den Kaufvertrag aufgenommen werden?
Kaufgegenstand: Der Hersteller, der Fahrzeugtyp, das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrzeug ID), die Farbe und Lackierungsart, die Ausstattungsmerkmale, die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II, die nächste Fälligkeit zur Hauptuntersuchung, der Tag der Erstzulassung, das Baujahr, die Gesamtlaufleistung in gefahrenen Kilometer sowie die Anzahl der Vorbesitzer.
4. Weitergehende Angaben zum Fahrzeugzustand / Sonderausstattung
In nahezu jedem Muster Autokaufvertrag sind diese Angaben enthalten. Sie stellen eine Selbstverständlichkeit dar. Kennt der Verkäufer einen Vorschaden des Fahrzeugs, so hat er diesen dem Käufer zwingend vor dem Vertragsschluss anzugeben. Die Sonderausstattung sollte ausdrücklich nur solche Merkmale enthalten, die dem Fahrzeug nicht ab Werk ohne Aufpreis spendiert worden sind. Hier empfiehlt sich ein Blick in die Fahrzeug-Dokumente des Herstellers, um Fehlern vorzubeugen. Denn wer ein bereits ab Werk vorhandenes Ausstattungsmerkmal als „exklusive Beigabe“ anpreist, könnte sich dem Vorwurf der arglistigen Täuschung aussetzen. Sommerreifen gehören z.B. zu nahezu jeder Standardausstattung. Zusätzliche Winterreifen hingegen gelten in den allermeisten Fällen als preiserhöhend zu berücksichtigende Sonderausstattung.
Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug:
- frei von Unfällen ist bzw. nachstehenden Unfallschaden hat;
- frei von Beschädigungen (Kratzer, Dellen etc.) ist bzw. nachstehende weitere Beschädigungen aufweist;
- einen / keinen Austauschmotor hat;
- nicht / gewerblich genutzt wurde;
- ein / kein Importfahrzeug ist.
Der Verkäufer erklärt, dass er der Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Das Fahrzeug bietet folgende Sonderausstattung: z.B. beheizbare Rücksitze, zusätzliche 20 Zoll Alu-Felgen des Typs …; Anhängerkupplung des Typs…, das Fahrzeug ist lückenlos scheckheftgepflegt.
5. Konditionen des Verkaufs
Auch ein tragender Bestandteil des Kaufvertrages sind die Haupt- und Nebenmodalitäten. Zu diesen gehören unweigerlich auch die Pflichtenkreise der Vertragsparteien. Je konkreter diese erfasst werden, desto geringer die Gefahr, dass im Anschluss an die Vertragsgespräche ein Nachverhandlungsbedarf entsteht. Leider wird diesem Punkt in der Praxis oftmal zu wenig Aufmerkasmkeit geschenkt. Ich kann aus meiner anwaltlichen Erfahrung nur eindringlich empfehlen, sich mit diesem Punkt hinreichend auseinanderzusetzen.
Gesamtkaufpreis in Euro (als Zahl und in Worten ausgeschrieben), Lieferung oder Abholung des Fahrzeugs, Überlassungszeitpunkt bzw. bei Lieferung: Lieferfrist, bei Lieferung: Kostenübernahmeregelung bzgl. der Kosten der Überführung, Verzugsregelung.
6. Wirksamer Gewährleistungsausschluss
Eine Privatperson darf beim Verkauf eines Artikels die Sachmängelhaftung ausschließen (man spricht landläufig vom sogenannten „Gewährleistungsausschluss“). Wichtig ist, dass dieser Ausschluss nicht in steter Wiederholung bei verschiedenartigen Verkäufen verwendet wird. Denn dann könnte die Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung qualifiziert werden. Dies wiederum hätte zu Folge, dass sich die Bestimmung an den engen Gesetzesvorgaben aus §§ 305 ff. BGB messen lassen muss.
Das vorstehende Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Der Verkäufer tritt Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung, soweit diese noch bestehen, an den Käufer ab.
7. Empfangsbestätigung und Willenserklärungen der Vertragsparteien
Auch dieser Punkt stellt keine Besonderheit in Muster-Kaufverträgen dar. Daher erspare ich mir auch hierzu weitere Ausführungen.
Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang sämtlicher Fahrzeugschlüssel sowie folgender Unterlagen: z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung.
Der Verkäufer bestätigt mit seiner Unterschrift die Herausgabe sämtlicher Fahrzeugschlüssel sowie den Empfang des Kaufpreises.
Ort, Datum, eigenhändige Unterschriften von Verkäufer und Käufer
Hinweis: Das vorstehende Muster soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen beim Gebrauchtwagenkauf verschaffen und kann keinesfalls die Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen. Das Kaufvertrag Muster bedarf zwingend der Anpassung an die tatsächlichen Begebenheiten. Das Vertragsmuster oder Bestandteile hieraus dürfen nur mit Einwilligung des Autoren veröffentlicht werden.
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