Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten.
Sie haben zu einem unschlagbaren Preis Schuhe bei JustFab gekauft und wundern sich bei einem Blick auf Ihr Konto über monatliche Abbuchungen, obwohl Sie seitdem nichts gekauft haben? In diversen Foren sind immer wieder Berichte von Personen zu finden, die ungewollt in ein JustFab-Abo hineingerutscht sind. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, was Sie tun können, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und wie Sie sich von dem Vertrag lösen können.
Das JustFab Konzept: Ist das überhaupt rechtens?
Durch große Rabattversprechen lockt JustFab (genauer gesagt, die TechStyle GmbH aus Berlin) Schnäppchenjäger an. Wirft man einen Blick auf die Webseite, springen einem direkt in riesigen Lettern Rabattaktionen ins Auge: „Alle Schuhe für 10 €“. Nur, wenn man genau hinschaut, sieht man im Kleingedruckten: „Exklusiv für neue VIPs, gilt nur für den 1. Artikel.“
Will man allerdings einen der auf der Startseite angezeigten Schuhe genauer unter die Lupe nehmen, fällt auf, dass man nicht ohne weiteres mit dem Shoppingrausch starten kann. So muss man sich zunächst durch ein Quiz klicken, bei dem man Bilder von Schuhen mit einem „Like“ oder „Dislike“ bewerten soll. Die hier eingegebenen Antworten dienen dann später als Grundlage für das Schalten personalisierter Werbung. Danach muss man persönliche Angaben machen. Name, Geburtstag, Schuhgröße und wie man von JustFab erfahren hat, wird abgefragt. Zuletzt muss noch die E-Mail-Adresse angegeben und ein Passwort ausgewählt werden. Hat man dann noch die ABG und Datenschutzbestimmungen bestätigt, ist man drin und kann sich die angebotenen Schuhe anschauen.
Dabei werden stets auf 10 € reduzierte Preise angezeigt. Der reguläre Preis steht in blass grauer Farbe daneben und ist durchgestrichen. Will man nun ein Modell in den Warenkorb legen, wird als erste Option ein vom Hintergrund abgezeichneter, schwarzer Button mit der Aufschrift „Als VIP in den Warenkorb legen“ angezeigt. Kleingedruckt stehen darunter einige Details zur VIP-Mitgliedschaft. Erst, wenn man weiter herunterscrollt, erscheint weniger auffällig durch einen dünnen schwarzen Rahmen abgezeichnet ein weißer Button mit „Als Gast in den Warenkorb legen“.
Nur, wenn man die erste Option anwählt, kann man den Schuh zum Angebotspreis erwerben. Wählt man die zweite Option, kann man den Schuh zu dem regulären Preis kaufen. Ob und inwieweit ein solches Konzept rechtlich zulässig und ein so geschlossener Vertrag haltbar ist, erfahren Sie im Folgenden.
Ob und wie ein Vertrag mit JustFab zustande kommt
Um verstehen zu können, wie man sich von einem Vertrag mit JustFab lösen kann, muss man zunächst einen Eindruck davon gewinnen, wie der Vertrag zustande kommt und welche Art von Vertrag durch welche Aktion geschlossen wird.
1. Registrierung
Wie bereits beschrieben müssen Sie, um Shoppen zu können, zunächst Ihre persönlichen Daten eingeben, ein Passwort erstellen und AGB sowie Datenschutzbestimmungen bestätigen. Haben Sie diese Schritte durchlaufen, geben Sie ein Angebot zum Abschluss einer Basis-Mitgliedschaft ab.
2. Basis-Mitgliedschaft
Ihr Angebot zum Abschluss einer Basis-Mitgliedschaft wird dann von JustFab durch die Freischaltung Ihres Kontos angenommen. Dadurch entstehen für Sie noch keine Verpflichtungen. Die Basis-Mitgliedschaft ist kostenlos, aber auch zwingende Voraussetzung, um bei JustFab shoppen zu können. Per Mail erhalten Sie regelmäßig personalisierte Modevorschläge. Den Grundstein für die Auswahl dieser Vorschläge haben Sie bereits durch die Teilnahme an dem Quiz gesetzt.
3. VIP-Mitgliedschaft
Möchten Sie von den anfangs groß angekündigten Rabatten profitieren, müssen Sie eine VIP-Mitgliedschaft abschließen. Diese entsteht, wenn Sie die Option nutzen, als VIP-Mitglied einen Artikel zu bestellen. So geben Sie gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, als auch zum Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft ab. Bestätigt JustFab diese Geschäfte, kommt die VIP-Mitgliedschaft zustande.
Folgendes erwartet Sie im Rahmen dieser VIP-Mitgliedschaft:
- Zu jedem Monatsbeginn erhalten Sie Kaufvorschläge.
- Vom 01. bis 05. jeden Monats haben Sie Zeit, sich zu überlegen, ob Sie einen Artikel kaufen möchten, oder den Monat pausieren möchten.
- Teilen Sie Ihre Entscheidung innerhalb dieser Zeit nicht mit, werden 39,95 € von Ihrer Zahlungsmethode abgebucht und als sogenannter „Credit“ auf Ihrem Account gutgeschrieben. Diesen Betrag können Sie dann für die nächsten Artikel einlösen.
4. Kaufvertrag
Von den bereits beschriebenen Mitgliedschaften zu unterscheiden ist der Kaufvertrag über die jeweiligen Artikel. Besteht nur eine Basis-Mitgliedschaft, haben Sie die Möglichkeit, ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den gewünschten Artikel zum regulären Preis abzugeben, indem Sie den Button „Als Gast in den Warenkorb legen“ anklicken und den Artikel Zahlungspflichtig bestellen. Wird der Kauf von JustFab bestätigt, kommt der Kaufvertrag zustande.
Wählen Sie die Option „Als VIP in den Warenkorb legen“, geben Sie wie bereits beschrieben neben dem Angebot zum Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft auch ein Angebot über den Kauf des Artikels zum Angebotspreis ab. Auch hier kommt der Kaufvertrag dann durch die Bestätigung von JustFab zustande.
Schauen wir uns die Vertragstypen einmal genauer an – zur Verdeutlichung soll nachstehende Tabelle dienen.
Die unterschiedlichen JustFab Mitgliedschaften im Überblick
Wie Sie sich vom Vertrag mit JustFab lösen können
Die Frage, wie Sie einen ungewollten Vertrag rückgängig machen können, richtet sich zunächst danach, um welches der abgeschlossenen Geschäfte es sich handelt. Denn diese unterscheiden sich nicht nur in den damit einhergehenden Pflichten, sondern auch bezüglich der Beendigungsmöglichkeiten. Schließlich handelt es sich bei der VIP-Mitgliedschaft um ein Dauerschuldverhältnis, welches ein dauerhaftes und wiederkehrendes Verhalten beinhaltet, während der Kaufvertrag typischerweise durch einmalige Leistungen sofort abgewickelt wird.
1. Der Kaufvertrag in der JustFab Basis-Mitgliedschaft und wie man sich von ihm lösen kann
Der Kaufvertrag über die jeweilig bestellten Artikel kann auch bei JustFab nach den bekannten Regeln rückabgewickelt werden.
- So besteht zum einen das gesetzliche Widerrufsrecht, das für Fernabsatzverträge durch § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB gewährt wird. Sie haben demnach innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, die den Kaufvertrag ohne Angabe eines Grundes zu widerrufen. Dazu ist die Abgabe einer Widerrufserklärung erforderlich. Ein Muster-Widerrufsformular wird dazu von JustFab in den AGB bereitgestellt. Haben Sie diese Erklärung abgegeben, ist JustFab zur Rückzahlung des Kaufpreises auf das von Ihnen verwendete Zahlungsmittel verpflichtet, während Sie zur Rücksendung der Ware auf Ihre Kosten verpflichtet sind. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs erfolgen.
- Darüber hinaus gewährt JustFab auch die Möglichkeit, ein vertragliches Widerrufsrecht auszuüben. In diesem Fall haben Sie etwas länger Zeit, denn Sie können dieses Recht ausüben, indem Sie bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware die Artikel zurücksenden. Allerdings findet hier keine Barauszahlung statt, sondern die Gutschrift eines Credits.
- Sollte die Ware mangelhaft sein, bleiben natürlich auch über die Widerrufsfristen hinaus die Gewährleistungsrechte, unter anderem das Rücktrittsrecht. Beachten Sie in diesem Falle aber, dass Sie JustFab zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, den Mangel durch Nacherfüllung zu beseitigen, bevor Sie den Rücktritt erklären.
2. Die VIP-Mitgliedschaft und wie man sich vom Abo lösen kann
Für den Abonnement Vertrag gelten etwas andere Regeln. Diese sollen hier nachstehend einmal aufgeführt werden.
- Auch bezüglich der VIP-Mitgliedschaft besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB. Die Widerrufsfrist liegt auch hier bei 14 Tagen. Allerdings müssen Sie beachten, dass die Frist für die VIP-Mitgliedschaft bereits ab dem Vertragsschluss anfängt zu laufen (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Bemerken Sie innerhalb dieser Zeit, dass Sie bei Ihrem Kauf auch eine VIP-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, können Sie noch rechtzeitig mithilfe des in den AGB zur Verfügung gestellten Muster-Widerrufsformulars den Mitgliedschaftsvertrag widerrufen.
- Wenn Sie bei Vertragsschluss den Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft übersehen haben, werden Sie jedoch meist erst bei Abbuchung des ersten Credits bemerken, dass Sie in ein Abo hereingerutscht sind. Oftmals wird dann die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sein. In diesem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit der fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft nach den AGB. Im Gegensatz zum Widerruf wird der Vertrag dann aber nur für die Zukunft beendet. Welche Auswirkungen das hat, wird weiter unten näher erläutert.
- Bei einem unbewusst abgeschlossenen Abovertrag sollten Sie auch an eine Anfechtung Ihrer Willenserklärung zum Vertragsschluss aufgrund eines Inhaltsirrtums nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB denken. Demnach kann derjenige, der bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war, die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben hätte. Erforderlich dafür ist, dass das von Ihnen objektiv erklärte und das subjektiv gewollte auseinander fällt. Objektiv erklärt wird von Ihnen, wenn Sie einen Artikel als VIP-Mitglied bestellen, dass Sie sowohl ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, als auch zum Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft abgeben. Wenn Sie allerdings die VIP-Mitgliedschaft übersehen haben, wollen Sie durch diese Erklärung subjektiv nur ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abgeben. Eine Divergenz zwischen dem objektiv erklärten und subjektiv gewolltem ist in dem Fall gegeben.
Zweifelhaft ist jedoch, ob eine solche Anfechtung tatsächlich Erfolg haben kann. Sollte JustFab nach Erhalt Ihrer Anfechtungserklärung die Rückabwicklung des Vertrags verweigern, müssen sie im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung nachweisen, dass Ihre Willenserklärung einem Anfechtungsgrund, hier einem Inhaltsirrtum unterlag. Dagegen könnte eingewendet werden, dass JustFab mittlerweile auf der Webseite einige Hinweise eingepflegt hat, die auf den Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft hinweisen.
Sie Ihrerseits könnten argumentieren, dass diese Hinweise auf das Abonnement im Vergleich zu den in riesigen Lettern angepreisten Rabattversprechen stets eher klein und unauffällig gehalten sind und daher für den Verbraucher zu versteckt sind. Schließlich ist die Aufmerksamkeit und das Bedürfnis eines Verbrauchers, sich genaue Informationen einzuholen, bei einem Kauf von Schuhen für einen Preis von 10 € nicht derart hoch, wie es bei einer höherpreisigen Anschaffung der Fall wäre.
In jedem Fall müssen Sie in Ihrer Anfechtungserklärung genau beschreiben, wieso Sie den Abschluss der VIP-Mitgliedschaft nicht bemerkt haben, also den Webauftritt von JustFab bis zur Abgabe Ihrer Willenserklärung genau beschreiben und wie es zu dem Irrtum gekommen ist. Sie sollten mit der Erklärung der Anfechtung auch nicht zu lange warten. Nach § 121 Abs. 1 BGB muss die Anfechtung ohne schuldhaftes Zögern, also unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen. Sobald Sie bemerken, dass Sie die VIP-Mitgliedschaft irrtümlicherweise abgeschlossen haben, sollten Sie also die Anfechtung einleiten.
Nachstehend haben wir noch einmal die Reaktionsmöglichkeiten (geordnet nach Art der Mitgliedschaft) für Sie herausgestellt.
Wie bekomme ich mein Geld von JustFab zurück, nachdem bereits Credits abgebucht wurden?
JustFab hat Ihnen bereits Geld abgebucht und Sie wollen wissen, wie Sie das Geld zurück erhalten. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich danach, welche der oben genannten Optionen Sie zur Beendigung der VIP-Mitgliedschaft gewählt haben.
1. Widerruf
Falls Sie sich für den Widerruf entschieden haben und dieser innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß erklärt wurde, haben Sie einen Anspruch gegenüber JustFab auf die Rückerstattung der bereits eingezogenen Credits auf die von Ihnen verwendete Zahlungsmethode.
Sollte die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware abgelaufen sein, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, den Widerruf zu erklären.
Eine Ausnahme besteht allerdings für den Fall, dass Sie vor Vertragsabschluss nicht ausreichend über die Möglichkeit zur Erklärung des Widerrufs entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder des Artikels 246b § 2 Abs. 1 EGBGB informiert worden sind. Die Widerrufsfrist beginnt dann nicht zu laufen, bevor die Informationen ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB). Bis dahin besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit des Widerrufs, sodass auch in diesem Zeitraum bereits abgebuchte Credits zurückzugewähren wären. Spätestens nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen nach Ablauf der regulär bestehenden Widerrufsfrist erlischt dann das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 3 S. 2 BGB).
Die praktische Relevanz dieser Ausnahme wird für die VIP-Mitgliedschaften bei JustFab jedoch sehr gering sein. Denn in der Regel müssen wie bereits beschrieben schon bei der Registrierung die AGB bestätigt werden, in denen ordnungsgemäß über die bestehenden Widerrufsrechte informiert wird.
2. Anfechtung
Wenn Sie die Anfechtung mit Erfolg erklärt haben, wird der Vertrag über die VIP-Mitgliedschaft mit Erklärung der Anfechtung ex tunc, also von vornherein unwirksam. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Abbuchungen über 39,95 € erfolgt sein, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung dieser Abbuchungen, da sie ohne Rechtsgrund erfolgten (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Fraglich ist sowohl hinsichtlich der Anfechtung, als auch hinsichtlich des Widerrufs, wie es nach der Rückabwicklung der VIP-Mitgliedschaft um Ihren Kaufvertrag zu den vergünstigten Konditionen steht. Denn der hohe Rabatt wurde nur unter der Prämisse des Abschlusses der VIP-Mitgliedschaft gewährt. § 313 Abs. 1 BGB gewährt für den Fall, dass sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändern, ein Recht zur Anpassung des Vertrags, wenn die Parteien den Vertrag bei Voraussicht der Veränderung nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten und wenn das Festhalten an dem unveränderten Vertrag dem einen Teil nicht zugemutet werden kann. Fehlt es an der Unzumutbarkeit, kann aber nach § 313 Abs. 3 BGB auch der Rücktritt erklärt werden.
Fällt Ihre VIP-Mitgliedschaft von vornherein weg, fällt aus Sicht von JustFab auch die Grundlage für den Kaufvertrag zu den günstigen Konditionen weg. Jedoch ist zu beachten, dass die Umstände, die zur Veränderung der Vertragsgrundlage geführt haben, nicht aus der Sphäre der Partei herrühren dürfen, die sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage beruft.
Das heißt wenn JustFab selbst für die Umstände, die zur Anfechtung oder zum Widerruf durch Sie geführt haben, verantwortlich ist, können sie nicht von den Rechten des § 313 BGB Gebrauch machen. Schließt ein Verbraucher einen Abovertrag unbewusst aufgrund zu unauffällig gestalteter Hinweise auf der Webseite, rührt dieser Irrtum aus der Sphäre von JustFab her. Somit wäre der Versuch von JustFab, über diesen Weg den Kaufvertrag rückabzuwickeln, höchstwahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt. Die Chancen stehen also durchaus gut, dass Sie die übersandten Schuhe zu den günstigen Konditionen behalten können.
3. Kündigung
Kommen weder Widerruf, noch Anfechtung in Frage, bleibt nur noch die fristlose Kündigung der JustFab VIP-Mitgliedschaft. Da in diesem Falle der Vertrag nur für die Zukunft beendet wird, besteht keine Möglichkeit, die Credits ausgezahlt zu bekommen. Diese können aber auch nach der Kündigung weiterhin für den Kauf von Modeartikeln eingelöst werden.
Fazit: Das beste Vorgehen gegen JustFab
Nun wurden Ihnen schon einige Optionen aufgezeigt, wie Sie sich aus dem unerwünschten Abovertrag lösen können. Nun stellt sich für Sie sicherlich die Frage, welcher der Wege am vorteilhaftesten ist.
Soweit die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist der Widerruf hier die beste Wahl. Das liegt daran, dass Sie den Widerruf erklären können, ohne Gründe angeben und beweisen zu müssen und auch bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden müssen. Daher warten Sie nicht zu lange, bis Sie aktiv werden, um die Frist nicht verstreichen zu lassen.
Durch die Anfechtung werden Sie aufgrund der Rückzahlungspflicht ähnlich vorteilhaft gestellt wie bei dem Widerruf, allerdings kann sich hier, falls JustFab die Rückzahlung verweigert, der Nachweis des Irrtums schwierig gestalten. Sollten Sie tatsächlich einem Inhaltsirrtum unterliegen, könnte sich der Versuch der Anfechtung lohnen.
Für den Fall, dass die Anfechtung keinen Erfolg hat, sollten Sie in jedem Fall zusätzlich die fristlose Kündigung erklären, um weitere Abbuchungen zu vermeiden.
Kündigung-Musterschreiben samt Rückforderung etwaiger unrechtmäßig abgebuchter Beträge
Damit Sie möglichst keine Fehler bei der Erklärung des Widerrufs, der Anfechtung oder der Kündigung machen, haben wir Ihnen nachstehendes (kostenfreies) Musterschreiben zum Download bereitgestellt.