Autokauf vor Ort oder im Internet Vertragsrecht

Autokauf vor Ort oder im Internet

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Käufer-Tipps und Unterschiede beim Autokauf vor Ort oder im Internet

Wissenswertes zum Kaufvertrag

Autokauf
Worauf achten beim Online-Autokauf ?

Wie bereits dargelegt, kommt ein Vertrag über den Erwerb eines Autos durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Zwar kann ein entsprechender Kaufvertrag über ein Kfz auch mündlich geschlossen werden, jedoch ist anzuraten, diesen tunlichst schriftlich zu fixieren – schließlich geht es um eine Menge Geld. In der Regel stellt der Verkäufer den Vertrag. Gelegentlich kann ein Käufer aber im Dialog mit dem Verkäufer einflss auf den Inhalt des Kaufvertrags nehmen. Auch wichtig ist es, das Angebot des Fahrzeugs (sei es in der Zeitung, im Internet in einem Autovertriebsportal oder auf einem Zettel beim Händler vermerkt) zu protokollieren. Denn der Inhalt des Kaufvertrags hat dem Angebot grundsätzlich zu entsprechen. Ein Käufer kann mitunter über das Angebot – im Falle einer Auseinandersetzung – zugesicherte Eigenschaften „handfest“ belegen.

Der Autokauf beim lokalen Händler vor Ort

Der klassische Kauf eines Kraftfahrzeuges findet häufig immer noch im direkten Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer „vor Ort“ (zumeist am Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers) statt. In der Regel wird nach einer Probefahrt und einer ausführlichen Besichtigung des Kraftfahrzeuges ein Kaufvertrag geschlossen.

Hier gibt es kein Widerrufsrecht, wie etwa beim Kauf über das Internet. Allerdings kann der Käufer dafür das Auto vor Ort auf „Herz und Nieren“ prüfen und besichtigen. Ein Käufer sollte insbesondere beim Besichtigen eines gebrauchten Kraftfahrzeuges die nötige Fachkunde besitzen. Andernfalls sollte er sich eine fachmännische Vertrauensperson hinzuziehen. Ein seriöser Verkäufer sollte keine Einwände gegen eine Probefahrt zur nahegelegenen Fachwerkstatt haben.

Nicht verwechselt werden sollte das verwehrte Widerrufsrecht mit dem Mängelrüge- und Haftungsrecht sowie dem hierauf basierenden Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Im Falle eines Mangels hat ein Autokäufer selbstredend auch beim Kauf vor Ort unter bestimmten Umständen ein Rücktrittsrecht. Daneben steht einem Käufer im Falle eines Irrtums, einer falschen Übermittlung oder einer arglistigen Täuschung ggf. auch das Recht zur Anfechtung der eigenen Willenserklärung zum Abschluss des Autokaufvertrags. Zusammengefasst gibt es also das Widerrufsrecht nur beim Fernabsatzgeschäft. Rücktritt und Anfechtung existieren unabhängig von den Modalitäten des Vertragsschlusses: Das gilt freilich nur mit Einschränkungen – so können z.B. Gewährleistungsansprüche (zu diesen zählt auch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag) wirksam ausgeschlossen werden.

Der Kauf über Fernkommunikationsmittel

In der heutigen Zeit sind auch Autos immer häufiger Gegenstand von Fernabsatzgeschäften. Vielfach werden Kraftfahrzeuge von Händlern und Privatpersonen über das Internet angeboten. Hierbei werden neben den gängigen Verkaufsportalen (wie zum Beispiel ebay.de) auch Autovermittlungsplattformen, wie beispielsweise mobile.de, autoscout24.de oder gebrauchtwagen.de genutzt.

Im Gegensatz zu den Onlineauktionsplattformen bieten die gängigen Vermittlungsportale regelmäßig keinen direkten Vertragsabschluss per Mausklick.

Vielmehr dienen die Vermittlungsportale – wie die Bezeichnung erahnen lässt – der Vermittlung zwischen Händlern und Kaufinteressenten. Ein Händler stellt auf dem Portal ein Angebot ein. Kaufinteressenten können sodann über die Suchfunktion der Plattform dieses Angebot mit allen anderen zur Verfügung stehenden Kfz-Angeboten auf dem Portal vergleichen. Der Vertragsschluss selbst kommt erst später – in einer direkten Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer – zustande.

Beim Auktionsportal kommt ein Vertragsschluss für gewöhnlich per Mausklick zustande. Die Betätigung der Maustaste stellt insoweit die Willensbetätigung mit dem Ziel des Vertragsschlusses dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Angebot im „Auktionsformat“ (der Höchstbietende erhält nach einer bestimmten Zeit den Zuschlag) der Kaufvertrag erst mit der Beendigung der Auktion zustande kommt. Bei einem Angebot im „Festpreis-“ oder „Sofortkauf-Format“ kommt ein Vertrag mit der Abgabe der Willenserklärung zustande.

Kommt ein Vertrag zwischen einem Händler und einem Verbraucher im Wege des Fernabsatzes (auch über E-Mail) zustande, steht dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Belehrt der Verkäufer den Käufer über dessen Widerrufsrecht nicht oder nur unzureichend, so beginnt die Widerrufsfrist nicht. Unter einer unzureichenden Belehrung kann der Verbraucher also mitunter auch noch 12 Monate nach dem Vertragsschluss von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Praxistipp zum Autokauf

Wer auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen ist, möchte nicht die „Katze im Sack“ kaufen. Ein „Gebrauchtwagencheck“ kann versteckte Mängel oder Abweichungen von einer vollmundigen Auto-Anpreisung aufdecken. Mitunter kann man sich mit einem solchen Check sogar eine weite Fahrt zum Fahrzeugstandort ersparen.

Kurzübersicht zum Gebrauchtwagencheck

  • Anbieter: z.B. TÜV, Dekra, Fachwerkstätten.
  • Zumeist telefonische Beauftragung möglich.
  • Besichtigung des Fahrzeuges durch eine Fachkraft.
  • Oftmals kostengünstiger als die eigene Anfahrt zur Besichtigung des Fahrzeuges.
  • Käufer erhält ein schriftliches Besichtigungsprotokoll.
  • Check kann mitunter versteckte Mängel aufdecken.
  • Einschätzung des Fachmanns kann bei Preisverhandlungen helfen.
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