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Schadensersatz fordern, wenn Dating Portal auf Fake-Profile setzt
In der heutigen Zeit entscheiden sich immer mehr Menschen, welche auf der Suche nach einem Partner sind, für sogenannte Singlebörsen oder Partneragenturen im Internet. Dafür stehen ihnen allein in Deutschland über 2.500 Singlebörsen, Partnervermittlungen, Singlechats, Seitensprungdienste und andere datingähnliche Plattformen zur Verfügung. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich in ihrer Ausrichtung was das Alter und die Intention der Nutzer oder aber die Suchkriterien betrifft. Beispielsweise liegt bei Singlebörsen der Schwerpunkt eher auf dem lockeren Kontakt und dem Flirt der Mitglieder untereinander. Partneragenturen dagegen schlagen Kontakte meist auf der Grundlage von zahlreichen zu vergleichenden Testfragen vor und die Nutzer sind hier in der Regel auf der Suche nach einer längerfristigen Partnerschaft.
Das Geschäft mit der Liebe
Kontaktaufnahmen in Dating Portalen sind oftmals nicht billig. Die Anonymität bei der digitalen Kontaktsuche kann mitunter eine ganz häßliche Seite offenbaren.
Neben den verschiedenen Schwerpunkten unterscheiden sich die Anbieter vor allem auch in ihren kostenpflichtigen Leistungen. Zwar kann man sich häufig kostenlos registrieren, bei fast allen Dating Portalen sind das Kennenlernen und das Schreiben von Nachrichten jedoch erst mit einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft oder dem Kauf von sogenannten Coins möglich. Bei einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft bindet sich der Nutzer für eine gewisse Anzahl an Monaten an den Anbieter. Coins dagegen stellen ein gewisses Guthaben dar, welches mit jeder Interaktion des Nutzers auf dem Dating Portal geringer wird.
IKM-Schreiber erstellen Fake Profile
Neben vielen seriösen Plattformen im Dating Bereich, gibt es leider auch zahlreiche Plattformen, die auf zweifelhafte Geschäftspraktiken setzen. Zu diesen Praktiken zählt das Erstellen und Nutzen von sogenannten Fake Profilen.
Fake Profile – so alt wie das Internet selbst…
Unter einem Fake Profil versteht man ein falsches Kontaktprofil, welches frei erfunden ist. Der Internetnutzer trifft hier auf eine Scheinidentität und nicht auf die Person, welche angeblich durch das Profil dargestellt wird.
Hinter solchen gefälschten Profilen stehen nicht selten sogenannte „IKM-Schreiber“. IKM steht für Internet Kontaktmarkt. Werden IKM-Schreiber seriös von einer Partneragentur eingesetzt, dienen diese dazu, das Verhalten von angemeldeten Mitgliedern oder Interessenten zu überprüfen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dating Portals finden sich dann zumeist entsprechende Angaben hierzu. Dabei wird allerdings der Begriff des IKM-Schreibers gemieden und stattdessen von einem Controller oder Moderator gesprochen, welcher bestimmte Funktionen auf dem Dating Portal überwacht. Unseriöse Plattformen dagegen setzen IKM-Schreiber mitunter auch dazu ein, um Kunden unlautere und betrügerische Angebote zu unterbreiten.
Falsche Identitäten bitten zur Kasse
Durch das Anlegen von Fake Profilen sollen zum Beispiel neue Mitglieder gewonnen oder bestehende Kunden dazu animiert werden, kostenpflichtige Zusatzleistungen zu nutzen.
In vielen Fällen gehen IKM Schreiber auch wie folgt vor. Sie melden sich mit einem Fake Profil bei einem seriösen Dating Portal an. Dort schreiben sie gezielt Mitglieder an und täuschen diesen in ihren Nachrichten vor, dass sie Interesse an der Person des anderen hätten. Zeigt sich ein Mitglied des Dating Portals interessiert, wird es auf eine andere unseriöse Dating Plattform gelockt, auf der sich ebenfalls das falsche Profil des IKM Schreibers befindet. Doch damit der Nutzer hier eine Nachricht schreiben kann, muss er zunächst eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen. Neben dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft kommt es zudem oft vor, dass IKM Schreiber andere Nutzer dazu auffordern, Mehrwertnummern (0900-Nummern) anzurufen, Zahlungen für Videochats zu tätigen oder Guthabenkontingente wie die bereits genannten Coins zu kaufen.
Fake Profile aus strafrechtlicher Sicht
Wer Fake Profile erstellt und diese zu unlauteren und betrügerischen Absichten einsetzt, kann gem. § 263 Abs. 1 StGB wegen Betruges bzw. des versuchten Betruges §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB zur Verantwortung gezogen werden. Dasselbe gilt aber auch für Dating Portalbetreiber, die zu systemwidrigen Zwecken Fake-Profilinhaber einsetzen.
Denn derjenige, der in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Opfer aufgrund des Einflusses des gefälschten Intentitätsinhabers tatsächlich eine Zahlung veranlasst. Denn auch der Versuch ist strafbar.
Kein Kavaliersdelikt
Um den Tatbestand des vollendeten Betruges zu erfüllen, muss der Benutzer des Fake Profils und/der der Portalbetreiber seinem Gegenüber also einen Schaden zugefügt haben. Eine solche Schädigung liegt vor, wenn ein Mitglied eines Dating Portals aufgrund einer Täuschungshandlung dazu veranlasst wird, Mehrwertdienste – wie beispielsweise den Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft – in Anspruch zu nehmen und dies zu einer Vermögensverschiebung des Mitgliedes führt.
Das Vorspiegeln falscher Tatsachen und das Begehen einer Täuschungshandlung sind durch das Nutzen eines Fake Profils oder durch die Anleitung und Unterhaltung von Scheinidentitätsinhaber gegeben. So werden falsche Daten verwendet und eine falsche Identität aufgebaut. Die gezielte Täuschung ruft bei dem Mitglied des Dating Portals einen Irrtum hervor, was die Intention und die Person seines Gegenübers betrifft. Dem ahnungslosen Nutzer des Dating Portals wird vorgetäuscht, dass hinter dem falschen Profil eine Person steht, die das real existierende Interesse hat, ihn – den Nutzer – näher kennenzulernen. Erst aufgrund von falschen Behauptungen wird der Nutzer des Dating Portals dann dazu veranlasst, kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und eine Vermögensverfügung vorzunehmen.
Ein versuchter Betrug liegt dann vor, wenn keine kostenpflichtigen Mehrwertleistungen in Anspruch genommen wurden, der IKM-Schreiber aber versucht hat, das Mitglied unter zur Hilfenahme seines Fake Profils hierzu zu veranlassen.
Wie dem § 263 StGB zu entnehmen ist, liegt der Strafrahmen bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.
Sollte ein Datin Portal Nutzer Opfer eines Betruges geworden sein, weil er aufgrund eines Fake Profils geschädigt wurde, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten und sofort Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Zivilrechtliche Ansprüche – Schadensersatz vom Dating Portal
Gegenüber dem betrügerisch agierenden Profilinhaber, aber auch gegenüber einem initiierenden Dating Portal Betreiber kann zudem auch zivilrechtlich vorgegangen werden. Neben Ansprüchen aus vertraglichen und deliktischen Anspruchsgrundlagen, bieten sich auch Rückgriffe auf die bereicherungsrechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch an. Ansprüche auf Schadensersatz können von Betroffenen in geeigneten Fällen mitunter gegenüber dem Fake Profil Accountinhaber sowie auch gegenüber Dating Portal Betreiber durchgesetzt werden. Problematisch kann hierbei der Nachweis des Schadenseintritts und seines Umfangs sein. Daher sollten Kontaktprotokolle und Korrespondenzen sowie Rechnungen und Zahlungsbelege frühzeitig zusammengetragen werden. Zudem sollte eine Gesprächschronik erstellt werden, die der Identitätsermittlung durch die Strafverfolgungsorgane zweckdienlich sein kann.
Die Gesprächs-Chronik für Schadensersatzforderungen kann etwa so aussehen.
Datum, Uhrzeit
Gesprächspartner
Gesprächsinhalt
11.01.2016
KittyLove22
[…]
Dies erleichtert die Anspruchsdurchsetzung gegenüber den Eintrittpflichtigen. Zunächst wird eine Strafanzeige erstattet. Der Staatsanwaltschaft wird die Gesprächs-Chronik zur Verfügung gestellt. Ein Rechtsanwalt kann dann für den Betroffenen ein Akteneinsichtsgesuch stellen und die Korrespondenz mit dem ermittelnden Staatsanwalt suchen, um die Identität des Gesprächspartners sowie dessen Beziehung zum Dating Portal zu klären. Anschließend werden die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Inanspruchnahme des Profilinhabers sowie des Dating Portal Betreibers eruiert.
Jedem Dating Portal Besucher kann nur angeraten werden, Vorsicht walten zu lassen und weder sensible Daten über sich preiszugeben, noch kostenauslösende Maßnahmen zu treffen. Auch bei der Wahl des Portals sollte sich der User zuvor auf seriöse Berichte in renommierten Testmedien stützen.