Internetrecht

dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH verschickt Eintragungsanträge

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Derzeit erhalten viele Firmen und Gewerbetreibende Schreiben der Firma dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH. Das vorliegende Anschreiben der Firma dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH ist nach diesseitiger Ansicht aufgemacht wie ein Korrekturausdruck einer bereits bestellten Anzeige.

Farbliche Absetzung als Blickfang im dbv Formular

Deutlich hervorgehoben sind unter farblicher Absetzung zunächst die Begrifflichkeit „Branchenbuch“ und sodann der Name der Stadt in welcher die Firma des Adressaten ansässig ist.

Das Anschreiben selber ist mit „Eintragungsantrag“ überzeichnet und fordert den Empfänger zur Aufnahme in das regionale Internetbranchenbuch der Firma dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH auf, mit dem Hinweis, dass die in dem Schreiben bereits angegebenen Unternehmensdaten überprüft werden sollten und das Schreiben innerhalb einer deutlich hervorgehobenen Frist per Fax oder Post an die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH zurück gesandt werden sollte.

Firmendaten im dbv Schreiben bereits enthalten

In der folgenden tabellarisch aufgemachten Darstellung werden die Stadt, der Kreis bzw. die Region, das Eintragungsjahr, der Preis / Monat mit 129,00 EUR sowie die Eintragungsart wiedergegeben. Direkt unter dieser tabellarischen Darstellung befindet sich der Satz, dass die nachfolgend dargestellten Firmendaten Bestandteil des kostenlosen Basiseintrages auf der Webseite www.branchenbuch-online.info sind.

Bei der Wiedergabe der Firmendaten wird zunächst die Branche bzw. Kategorie angegeben, unter der der Firmeninhaber bzw. die Firma im Portal der dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH gelistet wird. Darüber hinaus hat der Empfänger des Schreibens die Möglichkeit, weitere Schlagwörter anzugeben, unter denen er gefunden werden möchte. In der Folge wird die Firmenbezeichnung, Straße, Postleitzahl und Stadt, die Telefonnummer, die Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie die Webseite des Empfängers angegeben, soweit diese vorhanden sind.

Neben den vorgenannten Firmendaten wird der Eintragungszeitraum sowie Umfang /Leistung angegeben. Der Umfang bzw. die Leistung erfassen den Grundeintrag im Online-Branchenbuch und die eigenständige Aktualisierung der Daten. Des Weiteren wird der Empfänger darauf hingewiesen, dass er die Aktualisierung seines Grundeintrages selbst vornehmen kann. Hierbei kann er bis zu zehn Bilder, ein Logo, bis zu fünf Branchen, eine moderne Kartenfunktion, ein Datenzugang sowie Informationen ändern. In diesem Fließtext ist auch die Laufzeit der Eintragung von zwei Jahren erwähnt. Im Rahmen einer weiteren Eintragungsbeschreibung wird auf die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, denen der Leistungsumfang zu entnehmen sei.

Vertragsbedingungen der dbv beachten

Sodann folgt eine weitere Textpassage, die mit „Es gelten folgende Vertragsbedingungen:“ überzeichnet ist. Dort ist wiedergegeben, dass die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH sich vorbehält, die Daten auf Korrektheit zu prüfen. Ferner gibt die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH an, dass sie nur Daten von Unternehmen, Selbständigen, Institutionen, Behörden, Vereinen und Verbänden akzeptiert und Anträge von Privatpersonen nicht annimmt. Des Weiteren wird in dem Text ausgeführt, dass die Annahme des Angebots durch die Unterschrift des Empfängers erfolgt und die Aufnahme im Branchenbuch mit dem Grundeintrag zu einem Preis von jährlich 1.548,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgt. Im Folgenden wird auf die Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen und dass diese Vertragslaufzeit sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Ferner weist die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH darauf hin, dass die umseitig aufgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil sind und als anerkannt gelten.

Abschließend soll der Empfänger des Schreibens dieses mit seiner rechtsgültigen Unterschrift und gegebenenfalls ein Firmenstempel versehen.

dbv AGB enthalten Sonderregelungen

In den umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH aus, dass mit der Unterschrift und dem Zurücksenden des Eintragungsantrags die Bestellung eines zahlungspflichtigen Eintrages bei der Deutschen Branchenbuch Verlag GmbH erfolgt ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre und eine vorzeitige Kündigung ist ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt ein Hinweis dahingehend, dass der Basiseintrag, welcher Firmennamen, die Adresse, die Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse sowie die Branche enthält, kostenfrei sei. Vor den kostenlosen Basiseinträgen werden jedoch die Grundeinträge, welche zehn Bilder, ein Firmenlogo bis zu fünf Branchen, eine moderne Kartenfunktion, den Datenzugang sowie Informationen die Produktbeschreibungen oder Öffnungszeiten enthalten, aufgeführt. Ein derartiger Grundeintrag löst Kosten in Höhe von 1.548,00 Euro pro Jahr zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer aus. Diese Kosten können ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Voraus geltend gemacht werden.

Ferner wird dem Empfänger, der einen entsprechenden Eintragungsantrag absendet, ein fünftägiges Widerrufsrecht eingeräumt, sofern dieser Widerruf per Einschreiben erfolgt. Nach dieser Frist soll eine Stornierung nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus wird mit der Unterschrift ein Einverständnis in die elektronische Speicherung der aufgelisteten Daten sowie deren Weitergabe an Dritte erteilt. Ferner verbürge sich der Absender des Eintragungsantrages auch für die Richtigkeit und den Inhalt der Daten und entbindet die dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH von allen Rechten Dritter bezüglich des intellektuellen Eigentums und unlauterer Konkurrenz. Abschließend wird als Gerichtsstand ausschließlich Nürnberg vereinbart.

Keine vorschnelle Unterschrift abgeben

Empfängern derartiger Schreiben, ist von einer vorschnellen Unterschriftsleistung und der unüberlegten Zurücksendung des Eintragungsantrages tunlichst abzuraten. Die Absendung des Eintragungsantrages an die Firma dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH ist trotz des Hinweises, dass die in dem Schreiben wiedergegebenen Firmendaten Bestandteil des kostenlosen Basiseintrages sind, ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit jährlichen Kosten von 1.548,00 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer verbunden, da ohne entsprechende Modifikation mit dem Eintragungsantrag ein entsprechend kostenpflichtiger Grundeintrag bestellt wird.

Die Erfahrung mit vergleichbaren Branchenbuch- oder Gewerbeeinträgen hat gezeigt, dass der Empfänger derartiger Schreiben nicht selten erst mit der Kostenrechnung der Gegenseite bemerkt, dass ihm die Konsequenzen seines Handelns zumeist nicht bewusst waren. Gerade die Aufmachung vergleichbarer Schreiben in Verbindung mit der Darstellung der Firmendaten, verleiten viele Empfänger dazu, vorschnell eine Unterschrift zu leisten ohne sich zuvor mit den damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere den Kosten, zu befassen.

Wer ähnliche Erfahrungen machen musste, ist gut beraten, Kostenrechnungen nicht ungeprüft zu begleichen, sondern zunächst fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. So stellen sich bei Vertragsabschlüssen mit Branchenverzeichnisanbietern im Einzelfall Fragen der Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen oder Anfechtungsmöglichkeiten hinsichtlich von Willenserklärungen zum Vertragsabschluss.

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