Wie mache ich Schadensersatz richtig geltend? Haftungsrecht

Wie mache ich Schadensersatz richtig geltend?

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Sie haben einen Schadensersatzanspruch, weil Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie infolge eines Unfalls eine Verletzung erlitten? Sie fragen sich nun, wie Sie diesen geltend machen können? In dieser Anleitung nehmen wir Sie an die Hand und machen Sie auf alle wichtigen Aspekte aufmerksam, die bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berücksichtigt werden sollten – inklusive kostenloser Vorlage.

Was versteht man unter Schadensersatz?

Durch den Schadensersatz soll ein finanzieller Ausgleich bewirkt werden, welcher auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor Schadenseintritt gerichtet ist. Dabei unterscheidet man zwischen materiellen und immateriellen Schäden. Unter materielle Schäden versteht man jegliche Vermögensschäden.

Immaterielle Schäden, auch Schmerzensgeld genannt, sind nicht in Geld messbar und werden gem. § 253 BGB nur dann gewährt, wenn es um die Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung geht.

Nachfolgend haben wir einige Beispiele für materielle und immaterielle Schäden für Sie aufgeführt:

Beispiele für materielle Schäden:

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Verdienstausfall
  • Minderwert
  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltführungsschaden
  • Mehrbedarfsschaden
  • Taxikosten für Arztbesuche

Beispiele für immaterielle Schäden:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Seelische Schäden (z.B. Schockschäden)

Habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?

Sollten Sie sich noch nicht sicher sein, ob Ihnen tatsächlich ein Schadensersatzanspruch zusteht, so können Sie sich an den nachfolgenden Voraussetzungen orientieren. Liegen alle Voraussetzungen vor, so steht Ihnen grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu.

1. Voraussetzung: der Schaden

Zunächst muss tatsächlich ein Schaden durch eine vertrags- oder rechtswidrige Handlung oder durch ein Unterlassen einer anderen Person entstanden sein. Ein Schaden liegt vor bei:

  • Vertraglichen Pflichtverletzungen (z.B.: Verletzung der Pflichten aus einem Kaufvertrag oder Mietvertrag, arglistige Täuschung)
  • Sachschäden (Schäden am Eigentum)
  • Personenschäden (Körper- und Gesundheitsschäden)
  • Vertrauensschäden
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z.B.: durch Verleumdung oder Beleidigung) und weiteren höchstpersönlichen Rechtsgütern (z.B. Leben, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung)

2. Voraussetzung: das Verschulden

Der Schädiger ist grundsätzlich nur dann gegenüber Ihnen zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet, wenn er zumindest fahrlässig oder aber vorsätzlich für den Schaden verantwortlich ist.

Teilweise kann Sie als Geschädigter dennoch eine Teil- oder Mitschuld treffen, wenn Sie für den Schadenseintritt mitverantwortlich waren. In so einem Fall kann der Anspruch in Gänze entfallen oder sich entsprechend reduzieren.

3. Voraussetzung: die Kausalität

Außerdem müssen Sie darlegen, dass die Handlung des Schädigers die Ursache für den Schadenseintritt ist (sog. Kausalität). Grundsätzlich trägt immer der Geschädigte die Beweislast. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter beweisen und darlegen müssen, dass zwischen der Handlung des Schädigers und dem Schadenseintritt ein direkter Zusammenhang besteht.

Daher ist es hilfreich, den Schadenshergang umfassend mit Foto- und Videomaterial sowie Zeugenaussagen zu dokumentieren. Falls vorhanden, kann der Kausalzusammenhang auch mithilfe von Gutachten oder Polizeiberichte nachgewiesen werden.

Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch geltend machen?

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vor, bleibt nur noch die Frage, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann gegen diejenige Person geltend gemacht werden, die Ihr Leben, Ihren Körper, Ihre Freiheit, Ihr Eigentum oder sonstige Ihnen zustehende Rechte rechtswidrig verletzt hat. Den Anspruch können Sie entweder außergerichtlich oder mithilfe einer Klage vor Gericht durchsetzen.

Sie sollten zunächst versuchen, den Anspruch außergerichtlich durchzusetzen. Dazu sollten Sie ein Schreiben, welches die Schadensersatzforderung beinhaltet, anfertigen und dieses an den Schädiger bzw. an die Versicherung des Schädigers versenden. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Benennen Sie Ihre Personendaten und die Personendaten des Schädigers (Name und Anschrift).
  2. Schildern Sie den Schadenshergang so genau wie möglich mit Ort- und Zeitangaben.
  3. Benennen Sie die Höhe des eingetretenen Schadens und welche weiteren Kosten Ihnen durch den Schaden entstanden sind.
  4. Legen Sie dar, dass die schädigende Handlung des Schädigers ursächlich für den Schadenseintritt war.
  5. Benennen Sie mögliche Zeugen und das polizeiliche Aktenzeichen (sofern vorhanden).
  6. Beziffern Sie die Gesamtsumme der Schadensersatzforderung. Auf die korrekte Schadensberechnung gehen wir im nachfolgenden Abschnitt näher ein.
  7. Setzen Sie dem Schädiger/der Versicherung eine angemessene Frist für den Schadensausgleich. Empfehlenswert ist eine Frist von etwa 14 Tagen.
  8. Nennen Sie Ihre Kontoverbindung.
  9. Fügen Sie dem Schreiben Fotos, Videos oder wenn vorhanden Polizeiberichte, Sachverständigengutachten, Arztberichte und Rechnungen bei, welche den Schaden und Kausalzusammenhang dokumentieren und die Schadenshöhe nachweisen.

Schadensersatzforderung Vorlage

Um Fehler zu vermeiden, nutzen Sie hierzu unser Muster für die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Muster herunterladen

Wie bestimme ich die korrekte Höhe des Schadensersatzes?

Der Schaden wird in der Praxis grundsätzlich anhand der sog. Differenzhypothese ermittelt, indem die Vermögenssituation vor und nach der Beeinträchtigung verglichen wird.

Hat der Schädiger eine Sache, die in Ihrem Eigentum steht, zerstört oder ist diese abhandengekommen, können Sie den Wiederbeschaffungswert, gemessen an dem allgemeinen Verkehrswert der Sache vor der Zerstörung, verlangen. Wurde eine Sache beschädigt, so hat der Schädiger Ihnen den Sachschaden zu ersetzen. Sollte eine Reparatur der Sache möglich sein, so können Sie die Erstattung der (fiktiven) Reparaturkosten geltend machen.

Liegt ein Personenschaden vor, hat der Schädiger Ihnen unter anderem folgende Kosten zu ersetzen:

  • Heilbehandlungskosten
  • Lohn- und Gehaltsausfall (bzw. Verdienstausfall)
  • Vermögensschäden aufgrund psychosomatischer Beeinträchtigungen
  • Schmerzensgeld (immaterielle Schäden)
  • Weitere anfallende materielle Schäden

Bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes müssen zudem Aspekte wie Mitverschulden, Dauerschäden sowie Schwere und Ausmaß des Schadens berücksichtigt werden. Da sich die Berechnung in der Regel schwierig gestaltet, empfehlen wir, sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich sollten Sie direkt gegen einen Schaden vorgehen und nicht unnötig viel Zeit verstreichen lassen, denn auch Schadensersatzansprüche können verjähren. Die Verjährungsfrist richtet sich in der Regel nach § 195 BGB und beträgt 3 Jahre.

In bestimmten Ausnahmefällen gilt gem. § 197 BGB eine längere Verjährungsfrist von 30 Jahren, wenn der Schadensersatz auf eine vorsätzliche Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruht. Ebenso wird die Verjährung gem. § 199 III BGB auf 10 Jahre verlängert, wenn der Geschädigte den Schädiger nicht kennt. Zudem kann die Verjährungsfrist je nach Vertragstyp, z. B. bei Miet- und Werkverträgen, variieren.

Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von dem Schädiger erlangt hat. Ist Ihr Schadensersatzanspruch bereits verjährt, können Sie diesen zwar nicht mehr vor Gericht geltend machen, jedoch aber weiterhin gegenüber dem Schadensersatzpflichtigen durchsetzen, sofern sich dieser nicht auf die Verjährung stützt.

Vorsicht bei Abfindungserklärungen

In vielen Fällen kommt die Versicherung des Schädigers für den entstandenen Schaden auf. Dabei kommt es nicht selten vor, dass diese dem Geschädigten einen sogenannten Abfindungsvertrag unterbreitet. In diesem erklärt sich die Versicherung bereit, eine bestimmte Forderungshöhe zu begleichen. Im Gegenzug soll sich der Geschädigte dazu verpflichten, auf sämtliche zukünftige Ansprüche zu verzichten.

Nehmen wir also einmal an, Sie würden infolge eines Unfalls eine Verletzung erleiden, durch die Sie, nach Unterzeichnung der Abfindungserklärung, unter Bewegungseinschränkungen leiden, so bekommen Sie für diese Folgeschäden keinen Ausgleich.

Dies gilt auch dann, wenn Folgeschäden zum Zeitpunkt der Abfindungserklärung nicht vorhersehbar waren.

Insbesondere bei Personenschäden sollte eine solche Abfindungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden, sondern zunächst sorgfältig überprüft werden, da es sich in der Regel um eine vorbehaltlose Abfindung handelt. Besonders bei Kindern ist Vorsicht geboten, da die Wundheilung durch das Wachstum beeinflusst werden kann und das Auftreten von Folgeschäden nicht eindeutig abschätzbar ist.

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