Abzocke durch Daten und Handelsregisterzentrale (D.Z.R. Online e.K.) Abzocke

Abzocke durch Daten und Handelsregisterzentrale (D.Z.R. Online e.K.)

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Haben auch Sie eine Rechnung der Daten und Handelsregisterzentrale (D.Z.R. Online e.K.) erhalten? In der Zahlungsaufforderung suggeriert man Ihnen als Jungunternehmer, für eine erfolgte Eintragung oder Veröffentlichung im Handelsregister eine entsprechende Gebühr zahlen zu müssen. Was Sie tun solten, wenn Sie so ein Aufforderungsschreiben erhalten und wie Sie Ihr Geld zurückfordern, wenn Sie Geld an die Daten und Handelsregisterzentrale überwiesen haben, erklärt Ihnen dieser Beitrag.

Zahlungsaufforderung der Daten und Handelsregisterzentrale

Die unserer kanzlei vorliegende Zahlungsaufforderung der Daten und Handelsregisterzentrale (D.Z.R. Online e.K.) offenbart sich unter unter dem Betreff „Eintragung /- Veröffentlichungsofferte“ und das Schreiben gestaltet sich inhlatlich wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u.a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz auf unserer Internetpräsenz aufzunehmen. Nach Annahme dieser Offerte, stellen wir Ihnen die damit verbundenen Leistungen zur Verfügung. Im Falle der Eintragungen sind die benötigten Daten sowie Preise aus der Ausstellung zu entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. Die Aufnahme und Erfassung beginnt mit der Gutschrift des Offerten-Betrages auf unserem Konto. Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor Ihre Daten unverzüglich zu löschen.
(…)
SIE WERDEN GEBETEN, DEN GESAMTBETRAG IN HÖHE VON 615,20€ BINNEN 5 TAGEN ZU ZAHLEN.

Schreiben der Daten und Handelsregisterzentrale

Ich habe Geld an die Daten und Handelsregisterzentrale gezahlt – was nun?

Soweit Sie auf das Schreiben der Daten und Handelsregisterzentrale hereingefallen, sollten Sie umgehend die Rückforderung des überwiesenen Betrages in die Wege leiten. Dies sollten Sie tunlichst schriftlich veranlassen. Unser Musterschreiben hilft Ihnen bei der Rückforderung Ihres gezahlten Geldes.

Download Musterschreiben zur Zahlungsaufforderung an die D.Z.R.

Lesen Sie unbedingt auch unseren Beitrag zur „Abzocke mit Handelsregistereintragen und wie bekomme ich das Geld zurück“, in dem wir Ihnen zahlreiche Praxistipps im Umgang mit den Abzockern geben.

Ich habe diesen Artikel nicht rechtzeitig gelesen und leider schon Geld bezahlt

Wenn Sie unseren Warnbeitrag vor einer Zahlung an die Daten und Handelsregisterzentrale zu spät gelesen haben, dann dürfen wir Ihnen zwei wichtige Tipps geben.

  1. Wir empfehlen jedem Geschädigten, eine Strafanzeige zu erstatten. Die Bewertung der Einschlägigkeit der Strafvorschriften bestimmt sodann die zuständie Staatsanwaltschaft. In einem etwaigen Adhäsionsverfahren könnten Sie sogar ohne zivilrechtliche Klage zu Ihrem Geld kommen. Der eigentliche Vorteil liegt aber darin, dass Sie vor der Anstrengung kostenträchtiger zivilrechtlicher Schritte gegen die Daten und Handelsregisterzentrale an Informationen über den Unternehmensstatus und den aktuellen Unternehmensinhaber gelangen.
  2. Soweit Sie aus der Strafanzeige oder einer anwaltlichen Beratung an Informationen gelangt sind und den Entschluss zu einem Vorgehen gegen die Daten und Handelsregisterzentrale gefasst haben, sollten Sie ein automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren als Mittel der Wahl in Erwägung ziehen. In diesem Mahnverfahren können Sie kostengünstig an einen Vollstreckungstitel gegen die Daten und Handelsregisterzentrale gelangen. Informationen zum Online-Mahnantrag, den Kosten des Verfahrens und die notwendigen Formulare finden Sie unter diesem Link.
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