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In einem aktuellen Urteil zum Aktenzeichen 22 C 212/18 hat das AG Minden entschieden, dass ein Videospiel (bzw. eine PC Software) nicht mehr als neu angesehen werden kann, wenn das Spiel der Folie entnommen wurde und die Verpackung zerkratzt ist. Ein Käufer kann nach wirksamer Verzugsetzung Schadensersatz verlangen, wenn er sich das Spiel andernorts für mehr Geld kaufen muss.
Videospiel wurde als „neu“ beworben, obwohl Umverpackung keine Folie enthielt
In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein Kunde über den Webshop der GameStop Deutschland GmbH zwei Konsolenspiele für die Plattform Playstation 4 sowie ein weiteres Videospiel für die Nintendo Switch erworben. Alle Spiele waren im Bestellvorgang und der Bestellbestätigung als „neu“ bezeichnet worden.
Videospiel ohne Folie und mit Kratzern auf Verpackung
Während der Kunde im Nachgang zwei neu versiegelte Playstation Spiele erhielt, wies das Nintendo Switch Spiel Aufkleberreste sowie Kratzer auf der Hülle auf. Der Kunde monierte dies per E-Mail und verlangte einen Austausch gegen ein neues Spiel, woraufhin er zur Rücksendung des Spiels aufgefordert wurde. Der Aufforderung kam der Käufer nach und erhielt im Austausch eine Sendung, in der sich erneut eine Software ohne Folie und mit Kratzern auf der Videospielhülle befand. Dies monierte der Kunde ebenfalls per E-Mail. Erneut wurde der Kunde zur Rücksendung angehalten.
Händler versendet kein neues Spiel
Anstatt aber dem Kunden ein neues Spiel zurückzusenden, erstattete die GameStop Deutschland GmbH dem Kunden das Geld zurück. Daraufhin erwarb der Käufer das Spiel bei einem anderen Händler, der dafür 2,99 Euro mehr verlangte. Die Differenz machte der Kunde bei der GameStop Deutschland GmbH geltend und bekam vor Gericht Recht.
In den Urteilsgründen des Amtsgerichts heißt es:
Die Parteien haben einen Kaufvertrag über ein neues Videospiel geschlossen. Der Kaufgegenstand war mangelhaft. Es kann dahinstehen, ob das Videospiel als solches neu war, wie von der Beklagten behauptet. Zu der Beschaffenheit eines neuen Spiels gehört nicht nur, dass das Spiel als solches neu ist, sondern auch dass die Verpackung neu ist. Eine Verpackung ist nur dann neu, wenn sie keine Kratzer aufweist, was bei den streitgegenständlichen Lieferungen unstreitig der Fall gewesen ist.
AG Minden, Urteil zum Aktenzeichen 22 C 212/18
Dem Einwand der GameStop Deutschland GmbH, die hätte ein Interesse daran, in dem Ladengeschäft aus Sicherheitsgründen die neuen Packungen bereits zu öffnen, nahm sich das Gericht nicht an.
Denn eine geöffnete und verkratzte Verpackung ist nicht mehr neu. Das Videospiel hätte als gebraucht verkauft werden müssen. Ein Produkt ist nach Ansicht des Gerichts nur dann neu, wenn sowohl das Produkt als auch die Verpackung neu seien, da anderenfalls ein minderwertiger Eindruck entstünde, der bei einer Weiterveräußerung des Spiels sich wertmindernd auswirken würde. Soll das Spiel an einen Dritten verschenkt werden, würde ebenfalls der Eindruck entstehen, dass das Spiel bereits gebraucht ist.
Verkäufer muss Schadensersatz leisten
Folgerichtig verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung eines Schadensersatzes iHv. 2,99 Euo. Denn dem Käufer des Computerspiels ist durch die mangelhafte Erfüllung des Vertrages ein Schaden in dieser Höhe entstanden, da das anderweitig als Ersatz erworbene Spiel 42,98 Euro gekostet hat.
Erstattung der Rechtsanwaltskosten nur bei doppelter Inverzugsetzung
Einen Fehler hat der Käufer aus Sicht des Gerichts begangen. Er hätte vor Einschaltung seines Rechtsanwalts eigenständig gegenüber der GameStop Deutschland GmbH den Rücktritt erklären und den Schadensersatz unter einer angemessenen Fristsetzung fordern müssen. Erst mit fruchtlosem Fristablauf hätte der Käufer Anspruch auf Erstattung der ihm außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten gehabt. Regelungsgrundlage für die doppelte Inverzugsetzung ist §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 S. 1 BGB.
Hier hat der Käufer der GameStop Deutschland GmbH aber nur eine Frist gesetzt, um ihm ein neues Spiel anstelle des gebrauchten zuzusenden. Hätte der Käufer seinen Anwalt damit betraut, für ihn den Anspruch auf Übersendung eines neuen Spiels einzuklagen, wäre diese Fristsetzung entbehrlich gewesen.