Amazon sperrt Verkäuferkonto nach Meldung der Verletzung einer Marke Markenrecht

Amazon sperrt Verkäuferkonto nach Meldung der Verletzung einer Marke

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Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten.

Sie sind auf diesen Beitrag aufmerksam geworden, weil Sie eine E-Mail von notice-dispute@amazon.de erhalten haben. In der Amazon E-Mail macht man Sie als Inhaber eines Amazon Verkäuferkontos darauf aufmerksam, dass man einige Ihrer Angebote entfernt hat, ein Rechteinhaber eine Meldung an Amazon gesandt hat, wonach die Artikel eine Marke verletzen. Vielleicht wurde hat Amazon auch bereits Ihr Verkäuferkonto gesperrt oder Sie haben die Nachricht erhalten „Ihr Konto wurde deaktiviert“.

Wenn Sie jetzt falsch reagieren, riskieren Sie die dauerhafte Sperrung Ihres Marketplace Verkäuferkontos. Amazon ist für seinen „rigorosen“ Umgang mit Meldungen von Rechtsverletzungen bekannt. Nach einem Bericht des Bundeskartellamts vom 17.07.2019 hat Amazon im Jahr 2018 auf der Plattform amazon.de mehr als 250.000 Verkäufer-Konten dauerhaft gesperrt. Über 30.000 Händler-Konten waren von einer zumindest vorübergehenden Sperre betroffen.

Inhalt der Amazon Dispute E-Mail nach Meldung Markenrechtsverletzung

Wie beschrieben, geht der Sperrung des Accounts in den meisten Fällen zunächst eine Verwarnung voraus, die wie folgt aussieht.

Guten Tag,

wir haben einige Ihrer Angebote entfernt, weil wir eine Meldung von einem Rechteinhaber erhalten haben, wonach diese Artikel die folgende Marke verletzen. Die Angebote, die wir entfernt haben, sind am Ende dieser Nachricht aufgeführt.

Warum ist das passiert? Eines oder mehrere Ihrer Angebote verletzen möglicherweise die Rechte an geistigem Eigentum anderer. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie Hilfe benötigen, um zu verstehen, weshalb Sie die obige Marke verletzen, lesen Sie bitte die Richtlinie zu geistigem Eigentum über den Link https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/external/201361070 oder suchen Sie auf den Hilfeseiten in Seller Central nach „Richtlinie zu geistigem Eigentum“.

Wie kann ich mein Angebot wieder aktivieren? Bitte stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit, um Ihr Angebot wieder zu aktivieren:

Eine Rechnung, eine gültige Bestellnummer oder eine Vollmacht vom Hersteller oder Rechteinhaber, aus der hervorgeht, dass Ihre Verwendung der Marke rechtmäßig ist, an notice-dispute@amazon.de. Externe Links werden nicht akzeptiert. Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Anhänge in den folgenden Dateiformaten: .jpeg, .jpg, .pjpeg,.gif,.png und .tiff.

Wurden Ihre Angebote fälschlicherweise entfernt? Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt, erklären Sie uns bitte, warum. Ihre Erklärung sollte folgende Informationen enthalten:

Einen Beweis, dass Sie das gemeldete Produkt nie verkauft haben. Wir werden prüfen, ob ein Fehler aufgetreten ist ODER eine Erklärung, warum Sie fälschlicherweise gewarnt wurden. Wir werden prüfen, ob ein Fehler aufgetreten ist.

Was passiert, wenn ich die angeforderten Informationen nicht bereitstelle? Wenn wir die angeforderten Informationen nicht erhalten, bleiben Ihre Angebote weiterhin inaktiv. ASIN:  [Liste der ASIN Nummern der gerügten Artikel] Art der Verletzung: Marke, Beschwerdenummer: […] [E-Mail des Melders]

Sie können Ihre Verkäuferleistung unter (https://sellercentral-europe.amazon.com/performance/dashboard?reftag=email_warn) einsehen oder „Kundenzufriedenheit“ auf der Startseite der Amazon Verkäufer-App auf Ihrem iOS- oder Android-Gerät auswählen. Auf dem Dashboard „Verkäuferleistung“ sehen Sie, wie gut Ihr Konto hinsichtlich der Statistiken zur Verkäuferleistung und Richtlinien abschneidet, die für den Verkauf bei Amazon erforderlich sind.

Freundliche Grüße, Verkäufer Leistung Team Amazon.de

Meldung auf dem Amazon.co.uk Marketplace bei markenrechtlicher Meldung

Die Meldung mit Bezugnahme auf den englischen Amazon Marketplace erfolgt über die E-Mail notice-request@amazon.co.uk und liest sich wie folgt.

Hello, We received reports from rights owners in the last months that products you sold are inauthentic (counterfeit).

Why did this happen? Several of your listings were infringing the intellectual property rights of others.

Your Amazon selling account remains deactivated. Your listings have been removed. Funds will not be transferred to you and may be held for 90 days or longer. Please ship any open orders to avoid further impact to your account.

Why is this happening? This decision was made after reviewing both your account and the information provided. We may not respond to further emails about this issue.

Sincerely, Seller Performance Team Amazon.co.uk

Amazon Meldung bei erfolgter Sperre des Verkäuferkontos

In einigen Fällen sperrt Amazon das Konto auch direkt. Die Nachricht lautet dann wie folgt.

Wir haben Ihr Konto und die von Ihnen bereitgestellten Informationen geprüft und uns entschieden, dass Sie nicht mehr bei Amazon.de verkaufen dürfen.

Im Folgenden gehen wir auf alle Fallkonstellationen ein und empfehlen praxiserprobte Lösungsoptionen für all diese Konfliktsituationen.

Was erwartet Amazon von Ihnen als Verkäufer?

Amazon Konto deaktiviert
Was tun, wenn das Amazon Konto deaktiviert wird

Egal welcher der oben dargestellten Situationen Sie sich befinden, Amazon erwartet bei der Meldung einer Verletzung von Markenrechten von Ihnen nunmehr eine Reaktion. Wir sprechen aus unserer persönlichen Praxiserfahrung im Umgang mit Amazon aus der Begleitung mehrerer Mandate imZusammenhang mit gesperrten Artikeln und gesperrten Marketplace Händler Konten.

Was Sie nicht tun sollten

Wir raten dringlich dazu, von folgenden unüberlegten Schritten Abstand zu nehmen.

  1. Vermeiden Sie Ausführungen zu Ihrer persönlichen Verkäufersituation und Umsatzeinbußen. Amazon ist sich bewusst, dass sich in Ihrem Lagerbestand nunmehr Artikel mit der Bezeichnung „inaktiv (nicht zugelassen)“ finden oder dass Ihr Account nicht mehr nutzbar ist, Guthaben „eingefroren“ wurden und dass dies weitreichende finanzielle Folgen für Sie haben kann. Erschöpfende Ausführungen verzögern die Korrespondenzführung oder sorgen direkt für eine Ablehnung der Anträge auf Wiederaufnahme der Artikel bzw. Freischaltung des Verkäufer Accounts.
  2. Führen Sie mit dem Amazon Verkäufer Support keine Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Amazon Richlinien. Die Zufriedenheit der Kunden ist laut Amazon das höchste Gut – das betont das Unternehmen immer wieder. Daran orientiere sich auch die Richtlinien von Amazon. Erlangt Amazon Kenntnis von einem Verstoß gegen die eigenen Richtlinien (sog. „Verkaufsrichtlinien und Verhaltenskodex für Verkäufer“) oder die Amazon Seller Richtlinien, werden entsprechende Schritte gegen den jeweiligen Anbieter eingeleitet. Diskussionen über die Bestandskraft der Richtlinien könnten zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
  3. Meiden Sie den Verweis auf zurückliegende Entscheidungen des Amazon Supports oder auf andere Auseinandersetzungenen Dritter mit Amazon. Das Vertriebsportal trifft immer eine Einzelfallentscheidung. Für den Support spielt keine Rolle, ob über die Meldefunktion (etwa über https://www.amazon.de/report/infringement) eine Verletzung des Urheber-, Patent-, Design- oder eben des Markenrechts, gemeldet wurde. Entscheidend ist, dass eine Meldung erfolgt ist und der Support daher davon ausgehen muss, dass ein Richtlinienverstoß vorliegt.

Wie Sie richtig reagieren

Soweit die Ihnen entgegengebrachten Vorwürfe, gegen Amazon-Richtlinien oder geltendes Recht verstoßen zu haben, unbegründet sind, sollten Sie die Korrespondenz mit Amazon und zusätzlich mit der Person, die die Meldung veranlasst hat, in Kontakt treten.

Bei einer Meldung einer Markenrechtsverletzung erwartet Amazon von Ihnen:

  • einen Beleg darüber, dass eine Lizenz zur Benutzung der angeblich verletzten Marke vorliegt;
  • den Nachweis, dass der Artikel nicht von Ihnen verkauft wurde oder
  • eine Darlegung der Umstände, aus denen hervorgeht, weshalb die Warnung fälschlicherweise erfolgt ist.

Ihre Antwort sollten Sie richten an: notice-dispute@amazon.de bzw. notice-request-dispute@amazon.de. Die Antwort von Amazon erfolgt dann i.d.R. binnen weniger Tage über die E-Mail notice-request-dispute@amazon.de.

Zur Beschleunigung der Kommuikation mit den Amazon Mitarbeiters führen Sie gegenüber Amazon Ihre „Händler ID“ / „Verkäufer Token“ an. Diese finden Sie im Seller Central unter: > Einstellungen > „Informationen zu Ihrem Verkäuferkonto“ > Unternehmensdaten > Händlertoken (die Händler ID wird am Seitenende angezeigt) .

Amazon weigert sich das Konto freizuschalten

Fällt die Antwort trotz aller Mühen negativ aus (wie nachstehend dargestellt), lassen Sie sich nicht entmutigen, Sie sollten unverzüglich einen zweiten Versuch unternehmen. Dafür sollten Sie die Antwort von Amazon gründlich lesen. Nicht selten gibt Amazon Hinweise darauf, weshalb Ihre Eingabe zurückgewiesen wurde. Einige Beispiele möchten wir hier nennen.

Falscher Empfänger, unzureichendes Vorbringen

Wenn Sie nachstehende E-Mail erhalten, haben Sie die Korrespondenz entweder nicht über Ihren Korrespondenzlink geführt oder Sie haben Argumente vorgetragen, die Amazon als unzureichend ansieht.

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihren Antrag leider nicht akzeptieren, da er sich nicht auf die Meldung bezieht, die wir vom Rechteinhaber erhalten haben.

Überarbeiten Sie Ihre Antwort und richten Sie diese an notice-dispute@amazon.de bzw. notice-request-dispute@amazon.de unter Bezugnahme auf Ihre Fallnummer „[CASE …]“. Erfolgt nach 2 Tagen keine Reaktion, kann auch eine Korrespondenzführung über verkaeufer-performance@amazon.de erwogen werden.

Amazon erwartet von Ihnen regelmäßig die schriftliche Darstellung detaillierter Angaben zu:

  • den Ursachen der Rechtsverletzung,
  • den funktionellen Maßnahmen, die Sie getroffen haben, um künftige Rechtsverletzungen zu vermeiden, mitsamt der Begründung, weshalb diese geeignet sind, die Rechte des Kennzeicheninhabers zu wahren und
  • eine Darstellung der bereits gegenüber dem Markenrechtsinhaber veranlassten Schritte, die Sie unternommen haben, um die Rechte des Markenrechtsinhabers in Zukunft zu respektieren. Amazon spricht insoweit von einem Maßnahmenplan.

Damit Sie als Verkäufer Fehler in der Korrespondenz mit Amazon vermeiden, haben wir Ihnen hier einmal ein Musterschreiben zum kostenfreien Download bereitgestellt.

Musterschreiben an Amazon herunterladen

Führen Sie die Korrespondenz mit Amazon per E-Mail, am Besten über die Kontaktanschriften notice-dispute@amazon.de oder notice-request-dispute@amazon.de und führen Sie Ihre Fallnummer an.

Negative Antwort auf Ihre Korrespondenz

Der denkbar schwierigste Weg wartet auf Sie, wenn Sie folgende Meldung erhalten. Dann geht Amazon davon aus, dass die Meldung begründet war und Ihrerseits keine entscheidungserheblichen Aspekte mehr beigebracht werden können.

Guten Tag, wir haben Ihr Konto und die von Ihnen bereitgestellten Informationen geprüft und uns entschieden, dass Sie nicht mehr bei Amazon.de verkaufen dürfen. […] Aus Gründen der Vertraulichkeit geben wir keine Auskunft über unsere Prüfungsmethoden. Wir werden gegebenenfalls nicht auf weitere E-Mails zu dieser Angelegenheit antworten.

Freundliche Grüße,
Verkäufer Leistung Team
Amazon.de
http://www.amazon.de

Erhalten Sie eine solche E-Mail, dann sollten Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen, der bereits Erfahrungen in Auseinandersetzungen mit Amazon Europe gesammelt hat. Mit dem Rechtsanwalt sollte auch eine Inanspruchnahme des Initiatoren der Meldung eruiert werden. Wir können aus unserer Praxiserfahrung sagen, dass auch nach dem Empfang einer solchen E-Mail noch eine Kontenfreischaltung erwirkt werden kann.

Hier sollte aber mit Bedacht agiert werden und fundiert argumentiert werden. Der Aufwand, der nach dieser negativen Nachricht betrieben werden muss, um dem Amazon Händler Gehör im Streit um die Entsperrung um das Verkäuferkonto zu verschaffen, sollte nicht unterschätzt werden. Sie sollten hier vorsichtig von anwaltlichen Gebühren von wenigstens 1.000 Euro inkl. MwSt. ausgehen.

Das Vorgehen gegen den Initiatoren der markenrechtlichen Meldung

Um einen Markenverstoß bei Amazon zu melden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sind diese nicht erfüllt, liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen die Amazon Regeln vor.

Begründetheit der Meldung nach den Amazon Richtlinien

  1. Nur der Markeninhaber oder ein Bevollmächtigter dürfen den Verstoß melden.
  2. Weiterhin muss eine der drei folgenden Konstellationen gegeben sein: Auf Ihrer Produktdetailseite wird die fremde Marke widerrechtlich verwendet, beispielsweise beim Produkttitel, in den Produktbildern oder der Produktbeschreibung. Oder Ihr Produkt oder Ihre Produktverpackung ist unberechtigt mit der fremden Marke versehen (insb. „Produktpiraterie“). Oder aber das von Ihnen beworbene Produkt ist zwar echt, wird aber ohne Zustimmung des Rechtsinhabers von Ihnen im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft (sog. „Parallelimport“). Um welche Fallgruppe es sich genau handelt, muss der Melder in dem von Amazon zur Verfügung gestellten, unten abgebildeten Meldeformular angeben.
  3. Außerdem muss die Verletzung aktuell sein, d. h. im Zeitpunkt der Meldung des Markenrechtsverstoßes muss das betreffende Produkt bzw. die Produktbeschreibung noch auf dem Marketplace veröffentlicht sein.

Diese Voraussetzungen hat Amazon ins Leben gerufen, um Händler nicht gänzlich schutzlos fehlerhaften Meldungen auszusetzen. Schließlich sind die Folgen für Sie als Amazon Marketplace Verkäufer gravierend. Man muss sich vor Augen führen, dass Amazon den streitgegenständlichen Artikel in der Regel auf den Status „inaktiv (nicht zugelassen)“ setzt und damit vom Handel auf der Plattform ausschließt und überdies im Falle von weiteren Zuwiderhandlungen mit einer Kontensperre droht. Das bedeutet, dass Amazon bei der Meldung einer Markenrechtsverletzung einen „Strike“ bzw. eine gelbe Karte vergibt. Wann und ob dieser „befleckte“ Status wieder aufgehoben wird ist unklar.

Daher sei nochmals betont: Nur wenn all diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen, ist die Meldung richtlinienkonform. In allen übrigen Fällen hat der Melder gegen das Amazon Regelwerk verstoßen.

Diese Umstände sind besonders für die Korrespondenz mit Amazon von Relevanz.

Begründetheit der Meldung nach deutschem Recht

Liegt eine unbegründete Meldung vor, können und sollten Sie als betroffener Händler juristische Schritte gegen den Melder in Erwägung ziehen. Losgelöst von den Amazon Bestimmungen über die Meldelegitimation sollten Sie sich auch in juristischer Hinsicht fragen, ob es sich um eine begründete oder unbegründete Meldung handelt.

Grundsätzlich gewährt das Markenrecht dem Inhaber einer Marke nach § 14 MarkenG und Art. 10 MarkenRL das ausschließliche Verbreitungsrecht. Danach kann dieser es Dritten verbieten, Waren mit seinem Kennzeichen in den Verkehr zu bringen. Das beinhaltet auch das Recht, eine solche, oben dargestellte Meldung gegenüber Amazon zu veranlassen.

Das Markenrecht sieht aber Ausnahmen vor, in denen der Rechteinhaber die Benutzung seiner Marke hinnehmen muss. Dies ist insbesondere bei einer sog. „Erschöpfung“ und in Fällen des Ersatzteilhandels der Fall.

Sobald Waren vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung einmal in Verkehr gebracht worden sind, ist die Weiterveräußerung durch Dritte regelmäßig zulässig. Dies gilt dann auch ohne Rücksicht auf seine erneute Zustimmung. Das exklusive Weiterveräußerungsrecht des Markeninhabers ist dann nach § 24 MarkenG erschöpft.

Dies gilt auch für Importware aus anderen EU-Staaten. Außerdem darf der Markeninhaber Ihnen gem. § 23 MarkenG nicht untersagen, die Marke zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf anderen Waren als die des Markeninhabers zu benutzen. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn Ihre Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung als Zubehör oder Ersatzteil erforderlich ist.

Nach deutschem und europäischen Recht müssen also folgende Voraussetzungen vorliegen, um die Meldung als rechtmäßig ansehen zu können:

  1. der Melder ist der Markeninhaber oder ein Lizenznehmer des Markeninhabers,
  2. die Nutzung der Marke auf Amazon erfolgte widerrechtlich,
  3. es liegt kein Fall der Erschöpfung vor,
  4. es liegt keine Markennutzung im Rahmen eines Ersatzteilgeschäfts vor.

Nur dann, wenn in Ihrem Fall alle der genannten Voraussetzungen gegeben sind, handelt es sich auch im juristischen Sinne um eine begründete Meldung. fehlt es auch nur an einer dieser Voraussetzungen, sollte ein Vorgehen gegen den Melder erwogen werden.

Abmahnung des Melders bei unbegründeter Meldung

Wenn sich nun unter Heranziehung der skizzierten Checkliste (zur Begründetheit der Meldung nach deutschem Recht) herausstellt, dass die Ihnen von Amazon übermittelte Meldung des Dritten tatsächlich unbegründet ist, erscheint zunächst eine Abmahnung des Melders sinnvoll. Dafür sollte der Melder allerdings in Deutschland geschäftsansässig sein. Andernfalls könnten Vollstreckungshürden und unkalkulierbare Unkosten erwachsen.

Soweit Sie eine solche Abmahnung aussprechen, verlangen Sie damit vorrangig die Ausräumung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer erneuten Meldung bei Amazon. Hierzu müssen Sie dem Melder eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung setzen. Sollte dieser die Wiederholungsgefahr aber nicht (fristgerecht) ausräumen, eröffnet sich Ihnen noch die Inanspruchnahme im Rahmen der einstweiligen Verfügung sowie auch der Klageweg, um den Primäranspruch auf Unterlassung vorläufig zu sichern bzw. weiter zu verfolgen.

Die Rechtsgrundlage für die Unterlassungsansprüche richtet sich danach, ob der Melder ein Mitbewerber ist oder nicht. Diese Eigenschaft kann bejaht werden, wenn ein sog. „konkretes Wettbewerbsverhältnis“ besteht. Dazu müssen Sie und der Melder jeweils versuchen, gleichartige Waren im selben Verbraucherkreis abzusetzen – mit der Folge, dass das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören kann.

  • Handelt es sich demnach um einen Mitbewerber, können Sie diesen wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen. Die unbegründete Meldung einer (angeblichen) Markenrechtsverletzung stellt schließlich eine Verbreitung unwahrer, zudem schädigender Tatsachen und darüber hinaus auch eine gezielte Mitbewerberbehinderung dar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.08.2021, 6 U 188/21; OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2020 – 4 U 7/20). Dies stellt nach § 4 Nr. 2 und Nr. 4 UWG eine unlautere Handlung dar. Der Unterlassungsanspruch ist in § 8 Abs. 1 S. 1 UWG geregelt. Wenn der Initiator der Meldung sich gegenüber Amazon auf ein eingetragenes Schutzrecht beruft, also eine Schutzrechtsverletzungsanzeige an Amazon meldet, so finden die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze über eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung Anwendung (LG München I, Urteil vom 14.10.2021, 7 O 12732/20).
  • Besteht das genannte Wettbewerbsverhältnis dagegen nicht, bedeutet dies für Sie keinesfalls den Verlust jeder Abmahnmöglichkeit. Es ändert sich lediglich der Grund der Abmahnung. Ist der Melder kein Mitbewerber, mahnen Sie nicht wegen eines Wettbewerbsverstoßes, sondern wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ab. Anspruchsgrundlage für Ihr Unterlassungsbegehren ist § 1004 BGB analog i.V.m. § 823 BGB.

In jedem Fall können Sie — unter der (nach juristischen Maßstäben) rechtswidrigen Meldung gegenüber Amazon — etwaig entstandene Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung vom Melder ersetzt verlangen. Selbiges gilt auch für erlittene Umsatzeinbußen. Diese können, soweit sie konkret nachweisbar sind, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.

Ferner können Sie den Melder zum Widerruf seiner Meldung an Amazon anhalten. Für den Widerruf der Meldung einer Markenrechtsverletzung ggü Amazon hält Amazon eine eigene Formularvorlage vor, die unter der URL https://www.amazon.de/report/infringement/retract/signin abrufbar ist.

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