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Der Kurznachrichtendienst WhatsApp hat Ende August seine Nutzungsbedingungen aktualisiert. Bei der Änderung geht es hauptsächlich um Informationen, die an Facebook weitergegeben werden.
Was bedeuten die Nutzungsbedingungen von WhatsApp für den Datenschutz
Die Facebook Inc. hatte vor zwei Jahren den Kurznachrichtendienst WhatsApp übernommen. Nun sollen beide Dienste näher „zusammenrücken“. Was es genau mit der Änderung der Nutzungsbedingungen auf sich hat und welche Punkte geändert wurden wird im Folgenden erläutert.
Das Smartphone verheißt die neuen Vertragswerke
Beim Öffnen des Messengers öffnet sich ein Fenster und man wird gebeten den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zuzustimmen. Diese treten am 26. September in Kraft. Ablehnen scheint für die Whatsapp Betreiber hier keine Option, da nur eine Zustimmen-Schaltfläche zur Verfügung steht bzw. ein Aufschub der Entscheidung offeriert wird. Aufschieben lässt sich der Entschluss zur Zustimmung jedoch nur bis zum 25. September 2016. Danach soll – nach dem Wille der Whatsapp Betreiber – den neuen Nutzungsbedingungen zugestimmt werden. Neue Nutzer müssen sogar zukünftig den Nutzungsbestimmungen zustimmen, um die App überhaupt nutzen zu können.
WhatsApp und Datenschutz
Wie immer wenn es um Vertragsänderungen in Kommunikationsbereichen geht, erwachsen datenschutzrechtliche Fragen. Zunächst muss man erst einmal die Frage einwerfen, ob hier das deutsche Datenschutzrecht überhaupt zur Anwendung kommt. Die Antwort lautet für uns Whatsapp-Nutzer im Bundesgebiet kurz und knapp: Ja. Wenn in Deutschland Daten durch eine nicht im Bundesbebiet belegene Stelle (Facebook Inc. mit Hauptsitz in Kalifornien, US) erhoben werden, gilt in Anwendung des § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG auch deutsches Datenschutzrecht.
Die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig sind, wenn das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Für die Planungen bei Whatsapp sind keine legitimierenden Rechtsvorschriften in Sicht. Daher bedarf man für die Symbiose der Daten von WhatsApp und facebook der Einwilligung der WhatsApp Nutzer.
Dabei ist die Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Dieser ist auf den vorgesehenen Zweck der Datennutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf zudem grundsätzlich der Schriftform, es sei denn wegen besonderer Umstände erscheint eine andere Form angemessen. Warum Whatsapp nach meinem Dafürhalten praktisch keine dieser Maßgaben erfüllt, damit befasse ich mich im Nachgang. Aber erst einmal eine kurze Zusammenfassung des geplanten Vorhabens – ich finde der Begriff „Symbiose“ passt hier ganz gut.
Facebook und Whatsapp
Bisher waren die Daten von WhatsApp und der sozialen Medienplattform facebook.com strikt getrennt. Jetzt aber soll die Software WhatsApp Daten, wie zum Beispiel die Telefonnummern und Nutzungszeiten des betreffenden Smartphones, an Facebook weitergeben. Das hat viele Nutzer verunsichert, wie aus einschlägigen Forenberichten und auf Kontaktaufnahmen zu unsrer kanzlei bekannt ist. Am häufigsten wurden wir mit folgenden Fragen konfrontiert.
Muss man den Nutzungsbedingungen zustimmen?
Nein. Niemand kann einem anderen einen Vertrag aufzwingen. Doch bisweilen bietet die Applikation keine direkte Option, um die Nutzungsbedingungen abzulehnen. Zwar kann man bis zum 24. September 2016 die Zustimmung herauszögern, doch was unter einer fortährenden Verweigerung danach geschieht, lässt sich bereits jetzt erahnen. Auch wenn die WhatsApp Betreiber keine Stellungnahme abgeben, sogehen wir davon aus, dass WhatsApp das Ignorieren als Zustimmung wertet oder die Teilnahme an dem Kurznachrichtendienst (ohne die Zustimmung) verwehrt bleibt.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Hinlänglich bekannt sein sollte jedem WhatsApp Nutzer, dass seitens der App auf die eigene Telefonnummer sowie auf die Kontakte zugegriffen wird. Mit den Änderungen der Nutzungsbedingungen soll WhatsApp aber auf noch mehr Daten zugreifen und sie mit facebook teilen. Um welche Daten es dabei konkret geht, ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen. WhatsApp hat künftig beispielsweise einen Einblick in das Online-Shopping Verhalten seiner Nutzer. Als Vorteil für den Nutzer wird isoweit erwähnt, dass dieser zukünftig Liefer- und Versandbenachrichtigungen über den Kurznachrichtendienst erhalten kann. Auch Informationen über den Flugstatus einer bevorstehenden Reise sollen dem geneigten WhatsApp User die Anpassungen schmackhaft machen. Doch nicht allen Änderungen wird von jedem WhatsApp Nutzer sorglos begegnet. Denn es werden künftig auch Daten genutzt, um (eine auf den Nutzer abgestimmte) Werbung zu erhalten. Optional kann man (zumindest als Bestandsnutzer) seine WhatsApp Account Informationen mit Facebook teilen, um Facebook zu ermöglichen, seine Werbestrategien anzupassen. Unabhängig von dieser Einstellung werden in jedem Falle Chatpartner und Telefonnummern mit Facebook geteilt.
Kann man den Nutzungsbedingungen widersprechen?
Zwar wird man als WhatsApp Nutzer wohl den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen müssen, um die App weiterhin uneingeschränkt zu nutzen, dennoch kann man einem Teil derselben widersprechen. Dazu muss man in den Smartphone „Einstellungen“ auf die Funktion „Account“ klicken und dort „Meine Account Info teilen“ auswählen und die Datenweitergabe verneinen.
So verhindert man die Nutzung der Daten für Webezwecke. Ungeachtet dessen werden aber – wie oben geschildert – dennoch Daten wie etwa die Telefonnummern der Kontakte facebook zur Verfügung gestellt. Irritierend ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die eigenen Chats und die eigene Telefonnummer nicht auf facebook geteilt werde. Denn tatsächlich wird die eigene Rufnummer ja spätestens über die Nutzungsbedingungszustimmung fremder Kontakte bei Facebook landen.
Kann ich nach der Zustimmung noch nachträglich widerrufen?
Wenn man den Nutzungsbedingungen von Whatsapp bereits zugestimmt hat, kann man innerhalb einer Frist von 30 Tagen gegenüber der Facebook Inc. die Nutzung der Daten für Werbezwecke verbieten. Ein grundsätzlicher Widerspruch gegen die Datenweitergabe hingegen ist dem Nutzer nicht eröffnet.
Kritik der Datenschützer
Nach meinem Dafürhalten kritisieren Datenschützer die jüngsten Pläne von facebook zu recht. Die neuen Nutzungsbedingungen von Whatsapp bereiten den Weg in einen ungehemmten Datenaustausch vor. Es ermangelt der Transparenz, wie weitreichend vom Datenaustausch Gebrauch gemacht wird und es stellt sich mir die begründete Frage, ob die Nutzungsbedingungen nach deutschen Recht überhaupt eine wirksame Grundlage für den Datenaustausch darstellen. Nochmal rufen wir uns in Erinnerung, dass die Einwilligung in eine Datennutzung nur wirksam ist, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht, was wiederrum bedingt, dass der Betroffene auf den vorgesehenen Zweck der Datennutzung sowie auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen ist. Bereits an diesen beiden Voraussetzungen scheitert es meines Erachtens.
Wer aber WhatsApp weiterhin nutzen möchte, muss sich zunächst wohl damit abfinden, dass ein Datenverkehr in Richtung facebook erfolgt, deren Umfang der Willkür der Facebook Inc. untersteht. Selbst wenn man als Whatsapp Nutzer keinen Facebook Account besitzt, fließen personenbezogene Daten an die Facebook Inc. Alternativen zur Kommunikationsapplikation gibt es hinreichend und sollten aus Datenschutzaspekten durchaus mal getestet werden.
In jedem Fall sollte aber der Datenweitergabe bzgl. der eigenen Account-Info-Teilung an Facebook widersprochen werden. So bleibt man zumindest von ungehemmten Werbeattacken verschont. Immerhin sollen weder Profilbild, noch Status nicht mit facebook geteilt werden. Auch Chatinhalte sind vor Facebook sicher. Durch die „Ende-zu-Ende“ Verschlüsselung sind diese nicht für Dritte und damit auch nicht für die WhatsApp Betreiber selbst, einsehbar.