Neuwagen wird nicht geliefert – Rechtslage bei Lieferverzug Auto

Neuwagen wird nicht geliefert – Rechtslage bei Lieferverzug

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Ukraine-Krieg, Corona-Krise, Lieferengpässe für Bauteile. All diese Umstände führen derzeit zu erheblichen Lieferschwierigkeiten in der Automobilindustrie. Verbraucher werden oftmals mit immer weiter nach hinten verschobenen Lieferterminen vertröstet. Sollten Sie selbst einen Neuwagen bestellt haben und warten seit langem auf die Lieferung, fragen Sie sich sicherlich, welche Rechte Ihnen nun zustehen. Schließlich verlässt man sich in gewisser Weise auf den Erhalt des neuen Wagens. Bleibt die Lieferung dann aus, können für Sie Schäden entstehen. In dem folgenden Artikel gehen wir näher darauf ein, welche Handlungsmöglichkeiten Sie im Falle einer ausbleibenden Neuwagenlieferung haben und worauf Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte achten müssen.

Was gilt beim Neuwagen-Lieferverzug?

Um beurteilen zu können, welche Bedingungen für Ihren Kaufvertrag gelten, werfen Sie zunächst einen Blick in die AGB oder Lieferbedingungen. In dem meisten Fällen verwenden Neuwagenhändler die Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB). Diese sind als unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) erstellt worden. An den Neuwagenverkaufsbedingungen hat zudem der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) mitgewirkt. Überdies sind die Musterbedingungen unter der Mitwirkung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) ausgestaltet worden.

In gut neunzig Prozent aller Fälle werden die Neuwagenverkaufsbedingungen von den Autohändlern übernommen. Es kann aber durchaus sein, dass Ihr Vertragspartner abweichende Regelungen trifft. Informieren Sie sich daher genau, welche Regelungen zur Grundlage Ihres Vertrages geworden sind.

Wann Lieferverzug bei einer Neuwagen-Bestellung vorliegt

Sollte Ihr Vertragspartner eine Lieferfrist überschritten haben, fragen Sie sich sicherlich, wann Sie daraus Rechte herleiten können. Zur Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, welche Art von Liefertermin oder Lieferfrist zur Grundlage des Vertrags geworden ist.

Die NWVB differenzieren zwischen unverbindlichen und verbindlichen Lieferterminen oder Lieferfristen. Liefertermine und Lieferfristen unterscheiden sich dadurch, dass Liefertermine ein genaues Datum für die Lieferung bestimmen, Lieferfristen einen Zeitraum, in dem die Lieferung erfolgen soll (z.B. in 6 bis 8 Wochen).

Ob in Ihrem Fall ein unverbindlicher oder verbindlicher Liefertermin vorliegt, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Daraus sollte hervorgehen, ob sich Ihr Verkäufer fest an einen bestimmten Liefertermin binden wollte, oder nicht.

Unverbindliche Liefertermine sind nicht gänzlich unverbindlich

Unverbindliche Liefertermine dürfen vom Autoverkäufer freilich auch nicht zeitlich unbefristet verlängert werden. Bezüglich des Eintritts von Verzug gilt bei unverbindlichen Lieferterminen folgendes: Sie können den Verkäufer sechs Wochen nach Überschreiten des Liefertermins zur Lieferung auffordern. Dieser Zeitraum verkürzt sich auf 10 Tage, wenn das Fahrzeug bei dem Verkäufer bereits vorhanden ist und für Nutzfahrzeuge generell auf zwei Wochen. Verzug tritt dann mit dem Zugang der Aufforderung ein.

Liegt hingegen ein verbindlicher Liefertermin vor, tritt der Verzug ohne Ihr Zutun bereits durch das Überschreiten des Liefertermins ein. Verbindliche Liefertermine sind bei Neuwagen-Bestellungen allerdings sehr selten. Sie sind eher bei Bestandsfahrzeugen und im Gebrauchtwagenhandel üblich.

Neuwagen wird nicht geliefert wegen höherer Gewalt

Beachten Sie allerdings folgendes: Bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen beim Verkäufer oder Lieferanten, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend an der Einhaltung des Termins oder der Frist hindern, verlängert sich der Termin/die Frist um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Vor Beendigung der unverschuldeten Leistungsstörung tritt mithin kein Verzug ein. Der Begriff der höheren Gewalt ist leider recht undurchsichtig und weit gefasst. Die Rechtsprechung definiert den Begriff als ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urteil vom 16.5.2017, X ZR 142/15). Angesichts der vielen, derzeit herrschenden Krisen kann ein solcher Fall durchaus vorkommen. Lassen Sie sich hier aber nicht mit undurchsichtigen Floskeln von Ihrem Vertragspartner abspeisen. Die Corona-Krise beispielsweise betrifft uns mittlerweile seit mehr als zwei Jahren. Eine Unvorhersehbarkeit von dadurch bedingten Lieferverzögerungen kann daher nicht mehr uneingeschränkt angenommen werden. Mittlerweile müssen die Verkäufer ihre Lieferfristen dahingehend anpassen und etwaige Verzögerungen mit einplanen. Allerdings kann hierüber auch keine pauschale Aussage getroffen werden. Ob eine Unvorhersehbarkeit der Lieferschwierigkeiten vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab. Insbesondere von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der zu dieser Zeit herrschenden pandemischen Lage.

Wie Sie den Autohändler wirksam in Verzug setzen

Sollten Sie einen verbindlichen Liefertermin vereinbart haben, müssen Sie – wie gesagt – nichts tun, um den Verzug zu begründen. Eine Mahnung ist hier nicht erforderlich. Der Verzug tritt automatisch mit Überschreiten des Liefertermins ein.

Bei unverbindlichen Lieferterminen müssen Sie allerdings den Verkäufer zunächst anmahnen, um einen Verzug begründen zu können. D.h. Sie müssen den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Setzen Sie hierzu schriftlich eine bestimmte, angemessene Frist. Zwei bis drei Wochen werden in der Regel als angemessen angesehen. Geben Sie in der Mahnung genau an, auf welchen Vertrag (über welches Fahrzeug) Sie Bezug nehmen (Bestellnummer, Vertragszeichen etc.). Um hierbei Fehler zu vermeiden, können Sie gern unser Musterschreiben zur Mahnung bei Lieferverzug des Neuwagens verwenden.

Musterschreiben Mahnung bei Lieferverzögerung

Ihre Ansprüche als Neuwagen-Käufer bei Lieferverzug

Bleibt nun trotz der Mahnung die Lieferung weiterhin aus, können Sie Ihre „Sekundärrechte“ geltend machen. Um erklären zu können, wie dies funktioniert, muss zwischen verschiedenen Fallkonstellationen unterschieden werden.

Festhalten am Vertrag über den Neuwagen-Kauf

Sollten Sie trotz der anhaltenden Verzögerung der Lieferung an dem Vertrag festhalten wollen, können Sie von dem Verkäufer Schadensersatz für etwaige Verzögerungsschäden verlangen.

Voraussetzung dafür ist neben Vorliegens von Verzug das Bestehen eines Verzögerungsschadens. Bei einem Neuwagenkauf kann dieser durch Kosten für einen Mietwagen oder sonstige Mobilitätskosten wie Bus- oder Bahn-Tickets entstehen, wenn nicht der Verkäufer selbst einen Leihwagen zur Verfügung stellt.Beachten Sie allerdings, dass Verkäufer oftmals in ihren AGB Haftungsbeschränkungen regeln. So auch in den Regelungen der NWVB. Für Verzugsschäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Verkäufers verursacht wurden, wird Ihr Schadensersatzanspruch auf 5 % des Kaufpreises beschränkt. Für alle übrigen Formen der Fahrlässigkeit besteht allerdings keine Haftungsbeschränkung.

Damit Ihnen bei der Geltendmachung des Verzugsschadens keine Fehler unterlaufen, nutzen Sie gerne unser Musterschreiben zur Geltendmachung von Verzögerungsschäden. Dieses Musterschreiben können Sie unter nachstehendem Link herunterladen.

Musterschreiben Schadensersatz für Lieferverzug

BAFA Innovationsprämie

Immer wieder erhalten wir Anfragen aufgrund entgangener BAFA Innovationsprämien für E-Autos wegen Lieferverzögerungen durch die Autoverkäufer. Das Problem ist, dass die rechtzeitige Anmeldung des Fahrzeugs bei einem Lieferverzug des Neuwagens nicht mehr möglich ist. Dem Autokäufer entsteht ein ein Schaden, weil das Fahrzeug zu spät geliefert wird, wodurch die Gewährung des Umweltbonus entfällt. Wir wollen uns der Frage widmen, wann der Autohändler für einen solchen Schaden einstehen muss.

Vielen Autokäufern entgeht aufgrund des Lieferverzugs des Neuwagens die BAFA Innovationsprämie für E-Autos, weil das Auto statt der zugesagten Lieferung im Jahre 2022, z. B. erst im Jahre 2023 erfolgt. Plug-in-Hybride mit Verbrennungsmotor fallen etwa zum 01.01.2023 aus der BAFA Förderung. Für andere (noch förderfähige) Autos sinken ebenfalls zum Jahreswechsel die Fördersätze für die BAFA Prämie. Zum 01.09.2023 entfällt dann die Förderung für Bestellungen von Geschäftsfahrzeugen.

Wichtiger Merkposten für betroffene Fahrzeugbesteller: Die Schadensersatzhöhe ist gesetzlich gedeckelt. Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughändler auf Ersatz des entgangenen Umweltbonus wird beschränkt auf maximal 25 Prozent des Fahrzeugneupreises getreu der UVP des Herstellers im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses.

Bis heute ist aber nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang niedrigere oder ganz weggefallene BAFA Innovationsprämien als Schadensersatzpositionen anerkannt werden können. Die Rechtsprechung ist in Ermangelung höherinstanzlicher Zivilgerichtsurteile als „nicht gefestigt“ einzustufen. Darüber hinaus ist auch der Umstand, wann eine Zusage des Autoverkäufers (auch im Expose) mit Blick auf die Gewährung der Umweltprämie als „Garantieversprechen“ (oder Zusage mit ähnlichem Inhaltsrang) angesehen werden kann, noch nicht einheitlich von den Gerichten beantwortet worden. Es gibt zwar mehrere Gerichtsentscheidungen, die aber i.d.R. von den Wettbewerbskammern ausgingen und sich mit Fragen des unlauteren geschäftlichen Verhaltens im Zusammenhang mit Werbeaussagen bzgl. der BAFA Förderungen auseinandersetzen.

Wann mit haltbaren Rechtsprechungstendenzen für Autokäufer zu rechnen ist, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Sollten Sie als Autokäufer auf Ihrem Recht beharren oder abwarten, ob sich eine Rechtsprechungsentwicklung zu Ihren Gunsten ergibt?

Ich darf Ihnen den gut gemeinten Rat erteilen, dass Sie sich als betroffener Fahrzeugkäufer (mit aussichtsreichem Anspruchsbegehren) außergerichtlich an den Fahrzeugverkäufer wenden, soweit dieser sich im Lieferverzug befindet. Das bedeutet freilich auch, dass Sie dem Autoverkäufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Neuwagens gesetzt haben und dieser die Frist fruchtlos verstreichen ließ. Ob Sie dem Autoverkäufer einen schriftlichen Verjährungsverzicht abverlangen, bleibt Ihnen überlassen (Nachteile erfahren Sie dadurch jedenfalls keine).

Muster-Verjährungsverzicht beim Schadenersatz aufgrund entfallener BAFA Prämie

Der Verkäufer […] erklärt sich gegenüber Frau/Herrn […] einverstanden, im Falle der künftigen Klage auf Schadensersatzleistungen bzgl. des Lieferverzugs des Fahrzeugs […], bestellt am […] mit geplantem Lieferdatum zum […] bis zum […] auf die Einrede der Verjährung sowie auch auf die Einwendung der Verwirkung des Anspruchs zu verzichten.

Muster-Verzichtserklärung bzgl. der Verjährungseinrede

Nach hiesigem Erkenntnisstand geben Autohändler derzeit keine außergerichtlichen Verjährungsverzichtserklärungen ab, obgleich dies der Vermeidung zahlreicher fristwahrender Klagen von Autokäufern entgegenwirken könnte. Forderungen auf Schadensersatzzahlungen wegen entgangener BAFA Förderungen werden von nahezu allen Autohäusern ignoriert. Die Beilegungsbereitschaft wird aber steigen, wenn zunehmend „geprellte“ Kunden den Klageweg beschreiten und sich eine „käuferbegünstigende“ Rechtsprechungstendenz entwickelt.

Als betroffenem Neuwagenkäufer, dem die BAFA Innovationsprämie aufgrund einer Lieferverzögerung entgeht, möchten wir einen Handlungsleitfaden an die Hand geben.

Tipp bei entgangenem BAFA Umweltbonus

Wenn Ihnen die BAFA Innovationsprämie „durch die Lappen geht“, sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  1. Halten Sie den Fahrzeugverkäufer unter Fristsetzung an, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen und bestehen Sie auf der Abgabe einer Verwirkungs- und Verjährungsverzichtserklärung. Verzichtet der Fahrzeughändler auf die Einrede der Verjährung, dann ist sichergestellt, dass Ihre Schadensersatzansprüche nicht verjähren, während Sie auf eine höherinstanzliche Rechtsprechungsentwicklung warten (was wohl Jahre dauern wird).
  2. Verweigert das Autohaus die Zahlung des Schadensersatzes, ist aber bereit den Verjährungsverzicht zu erklären, so dürfen Sie ruhigen Gewissens auf die Lieferung Ihres Fahrzeugs warten und Sie können sich – tunlichst in Schriftform – die spätere gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz vorbehalten.
  3. Weigert sich das Autohaus Schadensersatz zu leisten und will es ferner auch keine Verjährungsverzichtserklärung abgeben, dann kommen Sie nicht umhin, sich zu entscheiden, ob Sie die BAFA Prämie abschreiben und das Fahrzeug dennoch erwerben, ob Sie vom Kauf zurücktreten oder aber Ansprüche auf Schadensersatz wegen der verspäteten Lieferung gerichtlich verfolgen. In letztgenanntem Fall empfehle ich Ihnen, dass Sie sich bei einem sachkundigen Rechtsanwalt eine „Klagerisikokalkulation“ einholen. Eine solche Kalkulation schafft die Basis, das Risiko der anstehenden Klage und die Verfahrenskosten zu erfassen. Ich kenne zahlreiche Fallkonstellationen, in denen gute Erfolgsaussichten auf eine klagweise Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen. Dazu zählen u.a. die Fälle, in denen der Autoverkäufer werbliche Aussagen getroffen hat, die eine gesicherte BAFA Förderung für Ihre Neuwagenbestellung in Aussicht gestellt hat. Überdies sind solche Fälle zu erwähnen, in denen fixe Lieferzusagen getroffen wurden.

Neuwagen-Bestellung stornieren – wie geht das?

Sollte die Verzögerung so erheblich sein, dass Sie nicht mehr an dem Vertrag festhalten wollen, gibt es für sie drei in Betracht kommende Optionen: Sie können unter Umständen den Vertrag widerrufen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder ggfs. Schadensersatz statt der Leistung geltend machen.

Widerruf beim Neuwagen-Kauf

Der Widerruf wird für Neuwagenkäufe wohl eher selten in Frage kommen. Denn er kommt nur für Verbraucherverträge in Betracht, die außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernabsatz (z.B. Online-Kauf) geschlossen wurden. Bei dem Kauf von Neuwagen ist dies recht unüblich. Allerdings ist es für Sie auch das weitestgehende Recht. Sie können Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen, was zur Folge hat, dass bereits erfolgte Leistungen zurückzugewähren sind. Es ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu beachten, die gem. § 356 Abs. 2 Nr. 1 lit. a BGB zu laufen beginnt, sobald Sie das Fahrzeug erhalten haben. Mithin können Sie, bis das Fahrzeug geliefert wird, jederzeit den Vertrag widerrufen.

Rücktritt vom Neuwagen-Kaufvertrag

Das Rücktrittsrecht steht Ihnen unabhängig von einer Verbrauchereigenschaft für alle Kaufverträge zur Verfügung, soweit die Voraussetzungen des § 323 BGB gegeben sind. Demnach ist neben einer Leistungsverzögerung der erfolglose Ablauf einer angemessenen Frist erforderlich. Idealerweise haben Sie diese bereits in der Mahnung gesetzt (s. o.). Zudem müssen Sie den Rücktritt i. S. v. § 349 BGB wirksam erklären. Auch hierzu können Sie unser Musterschreiben verwenden.

Der Rücktritt führt zu der Begründung eines Rückgewährschuldverhältnisses (§ 346 BGB). Da Sie in der Regel aufgrund der Lieferverzögerung von dem Verkäufer noch keine Leistungen erhalten haben, beschränkt sich dieses auf Ihren Anspruch zur Rückzahlung des Kaufpreises, wenn Sie diesen bereits entrichtet haben. Unser Musterschreiben zum Rücktritt von der Neuwagen-Bestellung hilft Ihnen.

Musterschreiben Rücktritt vom Neuwagen-Kauf

Schadensersatz wegen Lieferverzug

Anstelle oder neben der Erklärung des Rücktritts kommt noch die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB in Betracht.

Auch hierfür ist zusätzlich zu dem Vorliegen der Leistungsverzögerung der erfolglose Ablauf einer angemessenen Frist erforderlich, welche Sie bestenfalls schon in der Mahnung gesetzt haben. Allerdings ist darüber hinaus noch erforderlich, dass der Verkäufer den Umstand, aufgrund dessen die Lieferung ausbleibt, zu vertreten hat. Zu Gute kommt Ihnen hierbei die Beweislastumkehr des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB. Denn demnach muss der Verkäufer selbst nachweisen, dass ein Verschulden seinerseits nicht vorliegt, um Ihren Schadensersatzanspruch zurückweisen zu können.

Schließlich muss auf Ihrer Seite durch das Ausbleiben der Lieferung ein Schaden entstanden sein. Dieser könnte z.B. in höheren Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen Ersatzfahrzeugs bestehen.

Zu beachten ist auch hier die in den NWVB geregelte Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit. Diese beläuft sich auf 25 % des vereinbarten Kaufpreises für Verbraucher. Für Unternehmer und sonstige juristische Personen wird der Anspruch sogar ganz ausgeschlossen.

Wenn Sie als Neuwagenkäufer wegen des Lieferverzugs von der Neuwagen-Bestellung zurücktreten wollen, können Sie mit unserem Musterschreiben daneben auch einen Schadensersatz aufgrund des Lieferverzugs geltend machen.

Musterschreiben Schadensersatz nach Rücktritt

Gänzliches Ausbleiben der Leistung wegen Unmöglichkeit

Sollte die Lieferung für den Verkäufer gänzlich unmöglich werden, können Sie ebenfalls zurücktreten (§ 326 Abs. 5 BGB) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB), eine Fristsetzung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

In der Praxis wird die Unmöglichkeit der Leistung allerdings selten vorkommen.

Typische Verkäufer-Ausrede: „Das Fahrzeug wird nicht mehr hergestellt“

Wie zuvor dargelegt, gibt es nur selten den Fall der Unmöglichkeit. Zwar kommt es gelegentlich mal vor, dass ein Auto mal nicht mehr hergestellt wird, aber in aller Regel ist das Ende der Produktionszeitspanne bereits bei der Bestellung des Fahrzeugs erkennbar. Dennoch versuchen Autoverkäufer sich immer wieder gerne aus der Verantwortung zu ziehen. „Es tut uns leid, aber das bestellte Fahrzeug wird vom Hersteller nicht mehr produziert.“

So oder so ähnlich klingen die Bekundungen der Fahrzeugverkäufer.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, die Interessen der Firma […] zu vertreten. Gegenstand der Beauftragung ist Ihre Bestellung eines Mazda MX-30 e-SKYACTIV. Der Hersteller Mazda hat dieses Fahrzeug einseitig aus dem Programm genommen, das Fahrzeug ist auch nicht mehr gemäß Ihrer Bestellung lieferbar. Ihre Nachricht vom 01.01.2024 ist insofern nicht nachvollziehbar, als Sie mitgeteilt haben, dass Sie sich ein anderes Fahrzeug angeschafft hätten.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

Beispielhaftes Schreiben des Rechtsanwalts des Fahrzeugverkäufers aus einem von uns begleiteten Mandat aus 2024 [das Schreiben wurde leicht modifiziert]

Sollten Sie ein identisches Fahrzeug bei einem anderen Händler bestellen können, so liegt für gewöhnlich kein Fall der Unmöglichkeit der Fahrzeuglieferung vor.

Sonderproblem: Kreditfinanzierter Neuwagen-Kauf

Häufig werden bei Abschluss eines Kaufvertrags auch Vereinbarungen über die Finanzierung des Kaufpreises getroffen. Die Finanzierung mittels eines Kredits ist hierbei eine beliebte Option. Schließlich ist der Kauf eines Neuwagens immer mit erheblichen Kosten verbunden, die man selten auf einen Schlag begleichen kann. Trifft dies auch auf Ihren Vertrag zu, sind einige Besonderheiten zu beachten, wenn Sie aufgrund von Lieferschwierigkeiten den Vertrag beenden oder andere rechtliche Konsequenzen ziehen wollen.

Zunächst muss beachtet werden, dass sich die Besonderheiten und Rechtsfolgen dieser Konstellation danach richten, ob es sich um einen Verbrauchervertrag handelt oder nicht. Für Verträge zwischen Unternehmern gelten die allgemeinen Regeln. Das Schicksal des einen Vertrags ist grundsätzlich unabhängig von dem des anderen Vertrags.

Komplizierter wird es beim Verbrauchervertrag. Denn die §§ 358, 359 BGB sehen besondere Regelungen für verbundene Verträge vor. Verbundene Verträge sind gem. § 358 Abs. 3 BGB gegeben im Fall des Neuwagenkaufs, wenn ein Darlehensvertrag ganz oder teilweise zur Finanzierung eines Kaufvertrags über die Lieferung eines Neuwagens dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist wiederum gegeben, wenn der Verkäufer selbst die Zahlung des Kaufpreises finanziert oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten (z.B. einer Bank), wenn sich der Darlehensgeber bei dem Vertragsschluss der Mitwirkung des Verkäufers bedient. Einfach ausgedrückt: Schließen Sie den Darlehensvertrag zur Finanzierung des Fahrzeugs mit der Hausbank des Verkäufers oder einem Kooperationspartner des Verkäufers ab, liegen verbundene Verträge vor.

Nehmen Sie ohne Mitwirkung des Verkäufers einen Kredit bei einer Bank auf, die mit dem Verkäufer nicht in Verbindung steht, ist dies nicht der Fall. Regelmäßig steht Ihnen dann nämlich auch der Darlehensbetrag frei zur Verfügung.

Widerruf beim Darlehensvertrag

Wie bereits erörtert, kommt beim Neuwagenkauf ein Widerruf des Vertrags nur in Ausnahmefällen in Betracht. Neben der Möglichkeit, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, eröffnet das allerdings Gesetz noch eine weitere Möglichkeit, sich mittels Widerrufs vom Neuwagenkauf zu lösen, selbst wenn man den Vertrag in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen hat.

Denn im Falle des Verbraucherdarlehensvertrags steht Ihnen gem. § 495 Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Ist dieser Darlehensvertrag wie soeben beschrieben mit dem Neuwagenkauf verbunden, führt dies gem. § 358 Abs. 2 BGB dazu, dass Sie bei Erklärung des Widerrufs des Darlehensvertrags auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden sind. Praktisch ausgedrückt führt der Widerruf des Darlehensvertrags also auch zur Beendigung des Kaufvertrags.

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt gem. § 355 Abs. 2 S. 2 BGB bereits mit dem Vertragsschluss. Aus diesem Grund ist regelmäßig die Frist bereits abgelaufen, wenn der Lieferverzug des Verkäufers eingetreten ist. Allerdings eröffnet § 356b Abs. 1 BGB die Möglichkeit, auch nach einem längeren Zeitraum den Widerruf zu erklären, solange der Darlehensgeber Ihnen nicht alle notwendigen Vertragsdokumente zur Verfügung gestellt hat, und/oder seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Prüfen Sie also genau, ob Sie alle notwendigen Informationen erhalten haben, denn die Erklärung des Widerrufs ist für Sie immer die einfachste Option.

Leistungsverweigerungsrecht bzgl. der Ratenzahlung

Praktisch am bedeutsamsten für Sie wird allerdings die Möglichkeit der Leistungsverweigerung gem. § 359 Abs. 1 BGB sein. Demnach können Sie, wenn Ihnen Einwendungen aus dem Kaufvertrag zustehen, auch die Rückzahlung des Darlehens verweigern.

Das bedeutet für Sie folgendes: Wird Ihr Neuwagen nicht rechtzeitig geliefert, haben Sie gem. § 320 Abs. 1 BGB ein Recht darauf, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, bis der Verkäufer ordnungsgemäß geleistet hat, außer, Sie sind vertraglich zur Vorleistung verpflichtet. Das wird jedoch regelmäßig nicht der Fall sein, denn die NWVB sehen eine solche Vorleistungspflicht nicht vor. Trotzdem sollten Sie genau in Ihrem Vertrag nachsehen. Dieses Leistungsverweigerungsrecht ist eine Einwendung aus dem Kaufvertrag im Sinne von § 359 Abs. 1 BGB und berechtigt sie mithin dazu, gegenüber Ihrem Darlehensgeber die Zahlung von Raten zu verweigern, bis das Fahrzeug geliefert wurde. Sie müssen also nicht befürchten, bereits vor Erhalt des Fahrzeugs zur Zahlung von Raten verpflichtet zu sein.

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Zu guter Letzt stellt sich im Falle von verbundenen Verträgen die Frage, wie sich ein Rücktritt vom Kaufvertrag auf den verbundenen Darlehensvertrag auswirkt. Diese lässt sich glücklicherweise recht einfach beantworten. Denn Sie müssen, wenn Sie bereits wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, nicht noch zusätzlich den Rücktritt vom Darlehensvertrag erklären. Vielmehr werden beide Verträge beendet und rückabgewickelt.

Sie haben zudem gem. § 359 Abs. 1 BGB das Recht, die Zahlung weiterer Raten zu verweigern.

Sollten Sie trotz des Rücktritts vom Kaufvertrag den Darlehensvertrag weiter erfüllt haben, können Sie später gem. § 813 Abs. 1 S. 1 BGB die zu viel gezahlten Darlehensraten inkl. Zinsen und Kosten zurückfordern (OLG Naumburg, Urteil vom 01.02.2013, 10 U 29/12).

Tricks der Verkäufer beim Neuwagen-Kauf

Sind Sie gewerblicher Käufer, sollten Sie im Falle der Vertragsbeendigung besonders aufpassen, wenn Sie mit Ihrem Verkäufer folgende Vereinbarung getroffen haben.

Einige Neuwagenhändler (i. e. L. SEAT-Vertragshändler) machen bei Online-Angeboten über bestimmte CUPRA-Modelle eine sogenannte „Verpflichtungserklärung für gewerbliche Kunden ohne Großkundenvertrag“ zur Voraussetzung für den Kaufvertragsabschluss (wir hatten darüber im Zusammenhang mit Geschäftskunden Leasingangeboten berichtet). Diese hat folgenden Inhalt:

[Name/Vorname des Neuwagen-Käufers]

Hiermit erkläre ich verbindlich, dass das von mir bestellte, fabrikneue Fahrzeug der Marke CUPRA [Modell] [Fahrgestell-Nr.] von mir für mindestens 6 Monate und eine Laufleistung von mindestens 1.000 km nach Lieferung eingesetzt wird.

Den mir gewährten Sondernachlass werde ich zurückzahlen, falls das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß, vor Ablauf der 6 monatigen Frist oder mit einer Laufleistung von weniger als 1.000 km von mir veräußert bzw. auf einen anderen Halter zugelassen wird.

Ich werde außerdem auf Verlangen des CUPRA Händlers in geeigneter Form einen Nachweis über den vereinbarten Verwendungszweck und die Haltedauer erbringen. Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung übergebe ich dem liefernden CUPRA Händler.

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG:
Ich willige ein, dass die SEAT Deutschland GmbH die von mir gemachten Angaben überprüfen kann. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben oder Verstoß gegen die obigen Bedingungen behält sich die SEAT Deutschland GmbH eine entsprechende Nachbelastung vor.

[Datum/Ort] [Unterschrift des Kunden]

Auszug aus der Verpflichtungserklärung für gewerbliche Kunden ohne Großkundenvertrag

Sollten Sie eine solche Erklärung unterschrieben haben und wollen nun aufgrund eines Lieferverzugs vom Kaufvertrag zurücktreten, beachten Sie folgendes:

Es kann vorkommen, dass der Verkäufer Sie unter Berufung auf die Verpflichtungserklärung dazu auffordert, den sogenannten Sondernachlass zurückzuzahlen. Dieser Aufforderung sollten Sie allerdings nicht ohne Weiteres nachkommen. Denn die in der Verpflichtungserklärung enthaltenen Regelungen dürften einer AGB-rechtlichen Wirksamkeitsprüfung nicht standhalten. Aufgrund der unklaren Formulierungen und Undurchschaubarkeit der konkreten Verpflichtung des Käufers dürfte eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB vorliegen. Berufen Sie sich also dem Verkäufer gegenüber zunächst auf die Unwirksamkeit der Verpflichtungserklärung, wenn er von Ihnen eine Zahlung auf dieser Grundlage fordert.

Zusammenfassende Handlungsempfehlung bei Lieferverzögerung

Nun wurden Ihnen einige Optionen erläutert, die Ihnen offen stehen, wenn die Lieferung Ihres Neuwagens ausbleibt. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Checkliste: Neuwagen wird nicht geliefert

Wenn der bestellte Neuwagen nicht geliefert wird und der Autoverkäufer Sie immer wieder vertröstet, dann ist „guter Rat teuer“. Denn in der heutigen Zeit ist man auf die Mobilität zwingend angewiesen. Hier soll nochmal kurz zusammengefasst dargestellt werden, wie Sie im Falle der Lieferverzögerung vorgehen.

  1. Setzen Sie sich genau mit den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden AGB und Neuwagen-Lieferungsbedingungen auseinander und schauen Sie nach den dortigen Regelungen zum Lieferverzug.
  2. Setzen Sie den Neuwagen-Verkäufer bei Ausbleiben der Lieferung wirksam in Verzug.
  3. Sollte eine Lieferung des bestellten Fahrzeugs weiterhin ausbleiben, überlegen Sie sich, wie Sie weiter vorgehen wollen: Verzugsschaden geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen? Verwenden Sie hierbei einfach unsere kostenfreien Musterschreiben, um keine Fehler zu machen.
  4. Sie haben einen Kredit für die Finanzierung des Neuwagens aufgenommen? Beachten Sie, dass Sie im Falle verbundener Verträge die Zahlung von Finanzierungsraten verweigern können, solange das Fahrzeug nicht geliefert wird.
  5. Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Darlehensgeber alle Informationspflichten erfüllt hat, um prüfen zu können, ob für Sie noch ein Widerruf bei Ihrem Kreditvertrag in Betracht kommt. Das wäre für Sie die beste Option!
  6. Lassen Sie sich im Falle eines B2B-Geschäfts nicht ohne Weiteres auf die Rückforderung bestimmter „Sondernachlässe“ oder Prämien oder sonstiger Zahlungsforderungen ein. Oftmals sind die intransparenten Vertragsstrafen-Vereinbarungen schlechthin unwirksam.

Kostenfreie Musterschreiben für den Lieferverzug

Wir möchten Ihnen als Neuwagen-Käufer mit diesem Artikel einen echten „Mehrwert“ bieten. Oftmals braucht man keinen Rechtsanwalt, um zu seinem Recht zu kommen. Unsere anwaltlich geprüften Musterschreiben sollen Ihnen in der Auseinandersetzung mit dem Autoverkäufer helfen, wenn der bestellte Neuwagen nicht geliefert wird.

  • Für die formgerechte Inverzugsetzung stellen wir Ihnen hier ein Musterschreiben zur Verfügung. Das Musterschreiben zur Mahnung des Verkäufers bei Lieferverzögerungen soll Ihnen dabei helfen, den Autohändler im Falle des Ablaufs der (regelmäßig vereinbarten) unverbindlichen Lieferfrist „abzumahnen“.
  • Wenn der Autohändler auf die Mahnung nicht liefert und Sie dennoch weiterhin Interesse an der Lieferung des Fahrzeugs haben, dann kommt eine Geltendmachung der Ihnen entstandenen Verzögerungsschäden in Betracht. Mittels unseres Musterschreibens zur Anmeldung Ihrer Verzögerungsschäden gelingt Ihnen dies gewiss.
  • Haben Sie hingegen das Interesse an dem bestellten Fahrzeug verloren, dann können Sie sich unter den genannten Voraussetzungen die Neuwagen-Bestellung stornieren. Wir stellen Ihnen auch zu diesem Zweck ein Musterschreiben zum Rücktritt vom Neuwagen-Kauf zur Verfügung.
  • Wenn Sie den Rücktritt vom Vertrag über die Bestellung des Neuwagens erklärt haben, können Sie auch einen Schadensersatz mit Blick auf den erlittenen Verzugsschaden gegenüber dem Autoverkäufer geltend machen. Verwenden Sie hierzu gerne unser Musterschreiben zum Schadensersatz nach Rücktritt.
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