Dieser Beitrag wird in Kürze aktualisiert. Solange möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einzelne Informationen in diesem Artikel veraltet sein könnten.
Sie sind auf diesen Beitrag aufmerksam geworden, weil Sie eine Rechnung der Handelsregisterzentrale GCR GmbH bzw. GZR GmbH erhalten haben? In diesem Schreiben fordert man Sie als Unternehmensgründer oder Firmeninhaber auf, für die erfolgte Eintragung oder Veröffentlichung im Handelsregister überhöhte Gebühren zu zahlen. Was müssen Sie tun, wenn Sie bereits Geld an die Handelsregisterzentrale GCR GmbH überwiesen haben?
Schreiben der Handelsregisterzentrale GCR GmbH
Der uns vorliegende Brief der Handelsregisterzentrale GCR GmbH, mit dem insgesamt 785,40€ eingefordert werden, liest sich unter dem Betreff „Handelsregisterbekanntmachung“ wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank der Handelsregisterbekanntmachung einzutragen.
Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet unter www.gcr-zentrale.de bereitgestellt.
Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten ist eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung, mit dieser Offerte verbundenen Leistungen ist die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank www.gcr-zentrale.de. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle der Annahme durch eine einmalige Zahlung auf die untenstehende Bankverbindung zu entrichten. […]
Zahlbar innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt. Erst im Anschluss wird die Veröffentlichung in unserem Register erfolgen.
Brief der Handelsregisterzentrale GCR GmbH
Was tun, wenn ich an die Handelsregisterzentrale GCR GmbH gezahlt habe?
Wenn Sie in Unkenntnis der Betrugsmasche auf die Abzocker reingefallen sind, dürfte sich die Rückforderung des Betrages in den meisten Fällen als sehr schwierig erweisen.
Doch wenn Sie bestimmte Schritte befolgen und überlegt vorgehen, ist auch dieses Unterfangen nicht gänzlich aussichtlos. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen unseren aktuellen Artikel „Abzocke mit Handelsregistereintrag – wie bekomme ich mein Geld zurück“, in dem wir das bestmögliche Vorgehen ausführlich beleuchten.
Damit Sie keine Fehler beim Auffordern der Handelsregisterzentrale GCR GmbH bzw. GZR GmbH machen, nutzen Sie einfach unser Musterschreiben, dass wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.
Download Musterschreiben Rückforderung des Geldes
Ich habe das Schreiben der Handelsregisterzentrale GCR GmbH erhalten, aber noch nicht gezahlt
Sollten Sie diesen Beitrag dagegen noch rechtzeitig vor einer Überweisung des geltend gemachten Betrages gefunden haben, gelten gänzlich andere Verhaltensempfehlungen:
- Zunächst sollten Sie ermitteln, ob es sich bei dem erhaltenen Schreiben um eine „echte“ Rechnung handelt oder um einen bloßen Fake. In diesem Kontext hilft Ihnen der Bundesanzeiger, der auf seinem Internetauftritt eine Liste aller bekannten Anbieter solcher betrügerischen Leistungen veröffentlicht hat. Dort ist auch die Handelsregisterzentrale GCR GmbH bzw. GZR GmbH aufgeführt. Und auch das zuständige Amtsgericht steht Ihnen bei der Klärung der Echtheit des Schreibens zur Verfügung.
- Haben Sie die Fake-Rechnung sodann als solche enttarnt, sollten Sie den darin geforderten Betrag auf gar keinen Fall entrichten. Die bloße Aufnahme in ein solch betrügerisches Register wie dies auf der Internetpräsenz www.gcr-zentrale.de ohne ein von Ihnen erklärtes Einverständnis begründet schließlich noch keinen irgendwie gearteten Gebührenanspruch. Auswirkungen auf bereits erfolgte Eintragungen oder Änderungen im Bundesanzeiger oder Handelsregister hat das Ignorieren entsprechender Schreiben erst recht nicht.