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Die Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert wurde von der Bergrecords GmbH damit betraut, wegen Urheberrechtsverstößen im Internet mit Bezug auf das Musikalbum „Seelenbeben“ der Interpretin Andrea Berg auszusprechen.
Bergrecords GmbH reagiert auf illegale Tauschbörsenangebote
Wer ist die Bergrecords GmbH?
Wenn man sich den Namen der Interpretin des Albums Seelenbeben (Andrea Berg) und die Unternehmensbezeichnung (Bergrecords GmbH) ansieht, so wird schnell klar, welche Rolle die Gesellschaft wahrnimmt. Andrea Berg (die eigentlich Andrea Ferber heißt) ist eine deutsche Schlagersängerin. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 751064 geführte Bergrecords GmbH mit Sitz in Aspach stützt sich auf den Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2014. Als Gegenstand der Unternehmenstätigkeit ist angegeben: die Entwicklung, Herstellung, Auswertung, Produktion und Vermarktung von Musik und ihren Interpreten auf Tonträgern und anderen Trägermedien, Künstlermanagement und -beratung, Musikproduktionen, Merchandising erfasst. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Andreas Ferber aus Backnang, der Sohn des Ehegatten von Andrea Berg. Die Bergrecords GmbH besitzt ausweislich des Abmahnschreibens die auschließlichen Rechte, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen an dem Tonträger Seelenbeben gegenüber dem Rechteverletzer anzumelden.
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Der Verwendungszweck des Abmahnschreibens, welches in vorliegendem Fall per Einwurf Einschreiben versandt wurde, ist aus den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bereits wortidentisch bekannt. Urheberrechtsverletzungen, die über eine Internet-Tauschbörse erfolgen, werden tatsächlich in den aller meisten Fällen über private Internetanschlüsse begangen. Dies ist dem Rechteinhabern verständlicherweise ein Dorn im Auge. Schließlich sorgen Tauchschbörsenangebote zu einem massenhaften rechtswidrigen Bezug von Tonaufnahmen, Filmen, Computerprogrammen und Videospielen im Internet. Dieser Bezug imInternet ist illegal und steht gänzlich den Interessen der Rechteinhaber entgegen. Dem will nunmehr auch die Bergrecords GmbH aus Aspach entgegen wirken.
ProMedia ermittelt Verstöße für die Bergrecords GmbH
Zur Ermittlung der Rechtsverletzungen wird insoweit auch eine bekannte Größe im Filesharing Ermittlungswesen betraut. Die ProMedia Gesellschaft zum Schutz Geistigen Eigentums mbH wurde zur Überwachung der Filesharing Bezugsquellen beauftragt. Die ProMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums hat ihren Gesellschaftssitz in Hamburg und ist im musikalischen Bereich vom Bundesverband Musikindustrie e.V. damit betraut worden, Urheberrechtsverstöße zu ermitteln. Wir hatten bereits im Jahre 2010 über die Ermittlungstätigkeiten der ProMedia z.B. für die Universal Music GmbH berichtet.
Gegenstand der Abmahnung
Inhalt des anwaltlichen Schreibens ist ein Downloadangebot mit Bezug auf die Tonaufnahme Seelenbeben in sogenannten Internet-Tauschbörsen. Das gleichnahmige Album erfuhr am 8. April 2016 seine Vertriebsveröffentlichung im Musikfachhandel und erschien unter dem Label der Bergrecords. Das Abmahnschreiben legt dar, dass durch Ermittlungssysteme der Firma ProMedia ein entsprechender Datentransfer über den Internetanschluss des Abgemahnten sichergestellt und protokolliert wurde, aus dem hervorgeht, dass das Musikwerk unter der dem Abgemahnten zum Verletzungszeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten wurde. Für die Rechtsverletzung an der Tonaufnahme macht die betraute Rechtsanwaltskanzlei im Auftrage der Bergrecords GmbH neben Ansprüchen auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch einen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Dabei wird in Abkehr zu Regelung des § 97 Abs. 3 S. 2 UrhG ein Gegenstandswert von 5.000 Euro herangezogen. Die Kosten des Auskunftsverfahrens gegen den Provider werden ebenfalls anteilig geltend gemacht. Der in dem Schreiben erfasste Schadensersatz orientiert sich an den Grundsätzen über die Lizenzanalogie. Zur gütlichen außergerichtlichen Beilegung wird eine Vergleichssumme ihv. 1.500 Euro unter einer Fristsetzung gefordert.
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Bevor ein Betroffener unbedarf die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet und an die legitimierten Rechtsanwälte zurück sendet, sollte er sich mit der Reichweite des Unterlassungsversprechens auseinandersetzen. Nur allzu gern berufen sich Rechteinhaber nach der Abgabe eines unverändert abgegeben Unterlassungserklärungsversprechens, das sich am Muster der der Abmahnung anliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung orientiert, auf ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterlassungsschuldners. Darüber hinaus sollten Internetanschlussinhaber, die mit dem getroffenen Vorwurf schier gar nichts anfangen können, zunächst einmal recherchieren, wie es zu der Verletzung kommen konnte, um Sicherungsmaßnahmen gegen künftige Verletzungshandlungen über den eigenen Internetanschluss in die Wege zu leiten. Andernfalls droht unmittelbar nach Abgabe einer Unterlassungserklärung im Wiederholungsfall einer gleichgelagerten Verletzung eine empfindlich hohe Vertragsstrafe, die nicht selten 5.000 Euro und mehr betragen kann.
Wer also blindlings die von der Kanzlei Grub Frank Bahmann Schickhardt Englert im Interesse der Bergrecords GmbH entworfene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, tut sich mitunter keinen Gefallen. Schließlich besteht dieMöglichkeit eine individualisierte modifizierte Unterlassungserklärung anstatt der – dem Schreiben – angefügten Muster-Erklärung zu nutzen.
Weiteres Vorgehen bei Empfang der Bergrecords GmbH Abmahnung
So sollte die Erlangung von sachgerechten Informationen zur Abmahnung eines Verstoßes an dem Musikwerk Seelenbeben und den in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüchen der Bergrecords GmbH im Vordergrund stehen. Denn letztlich geht es um den weitreichenden Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung. Soweit der Abgemahnte eine fachgerechte Einzelfallbetrachtung anstrebt, sollte sich dieser mit der Abmahnung an einen mit den technischen und rechtlichen Aspekten der Filesharing Fälle betrauten Rechtsanwalt wenden. Da die anwaltliche Beratung und Vertretung in diesen Angelegenheiten idR nicht vom Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherungen umfasst ist, sollte sich der Abgemahnte vor der Betrauung eines Rechtsanwalts nach dessen Kosten für eine umfassende Beratung und eine mögliche spätere Vertretung erkundigen.