Patentrecht

Kompetent im Patentrecht.

Unsere Anwälte sichern Ihre Forschungsleistung und schützen Ihre technischen Ideen und Erfindungen als geistiges Eigentum vor Nachahmern und Mitbewerbern

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Seit 2007 in Minden
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Recherchewesen

Umfassende Informationsbeschaffung zu Schutzrechten Dritter und Bewertung der Schutzmöglichkeiten einer Erfindung

Patentanmeldung

Unkomplizierte Anmeldung von Patenten sowie ergänzende Schutzmaßnahmen, wie etwa die wettbewerbsrechtliche Prüfung

Überwachung und Verteidigung

Dauerhafte Überwachung des gesamten Markts und einzelner Konkurrenten, Führung von Verletzungsverfahren, Löschung und Abgrenzung

Leistungen

  • Umfassende Betreuung sowohl für Einzel- und Privaterfinder als auch für international tätige Technologie- und Industrieunternehmen bei der Erlangung und Verteidigung ihrer Schutzrechte
  • Analyse und Bewertung Ihrer Ideen hinsichtlich deren Schutzmöglichkeiten und Kosten-Nutzen-Faktor
  • Betreuung Ihrer Patentrechte im Ausland einschließlich Recherchearbeit, Anmeldung und Verteidigung
  • Ausgestaltung von Lizenzverträgen und Beratung bei Auseinandersetzungen um Lizenzen
  • Wirksamer Schutz von kosten- und zeitintesiv erforschten Herstellungs- und Arbeitsverfahren, Stoffen und technischen Vorrichtungen

Häufige Fragen

Sichern Sie Ihren Vorsprung durch die Patentierung Ihrer Erfindungen und innovativen Lösungen und erschließen Sie neue Märkte, ohne sich um Nachahmer sorgen zu müssen.

  • Welche Punkte muss ich unbedingt bei der Patentanmeldung beachten?
  • Wie verteidige ich meine Rechte als Patentinhaber gegen Verletzungen meines Patents?
  • Wie melde ich mein Patent in anderen Ländern an? Gelten dort andere Voraussetzungen?
  • Brauche ich einen Patentanwalt, um mein Patent anzumelden?
  • Wie verwerte ich mein Patent? Wie kann ich Nutzungslizenzen vergeben?

Anmeldung einer Erfindung ins Patentregister

Patente zählen zu den klassischen Monopolrechten des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein Patent ist ein wichtiges Schutzrecht, um wirtschaftlich erfolgreiche Ideen und Erfindungen vor Nachahmern zu schützen und effektiv gegen Plagiate und Imitationen vorzugehen.

Das Ziel des Patentrechtes ist es, eine neue, technische Erfindung, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und welche gewerblich anwendbar ist, zu schützen.

Als neu gilt eine Erfindung gem. § 3 PatG, wenn diese nicht zum Stand der Technik gehört. Definiert wird der Stand der Technik, als alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.

Gelingt es nun einem Fachmann, eine Erfindung zu tätigen, die sich nicht in naheliegender Weise aus diesem Stand der Technik ergibt, so kann von einer erfinderischen Tätigkeit gesprochen werden.

Ist es möglich, diese Erfindung auf einem beliebigen gewerblichen Gebiet (etwa der Landwirtschaft) zu nutzen, gilt diese ferner als gewerblich anwendbar.

Patente werden auch für Erfindungen erteilt, wenn diese ein Erzeugnis zum Gegenstand haben, welches aus biologischem Material besteht oder dieses enthält. Gleiches gilt für Erfindungen, deren Gegenstand ein Verfahren ist, mit welchem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es Anwendung findet. Wird Biologisches Material mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt, so kann es, auch wenn es bereits in der Natur  vorhanden war, dennoch Gegenstand einer Erfindung sein.

Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden sind dagegen gemäß dem Patentgesetz nicht patentierbar. Gleiches gilt für: ästhetische Formschöpfungen (diese unterfallen dem Designrecht), Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen.

Wie alle gewerblichen Schutzrechte unterliegen Patente dem Territorialitätsprinzip. Ein Patent ist also national begrenzt. Eine Erfindung muss in jedem Land patentiert werden, in dem sie geschützt werden soll.

Welche Wirkung hat ein Patent?

Ein Patent gewährt seinem Inhaber ein zeitlich begrenztes Monopol, welches es ihm erlaubt, Unbefugten die Benutzung des patentierten Gegenstandes zu verbieten. Die patentierte Erfindung darf allein vom Patentinhaber im Rahmen des geltenden Rechts genutzt werden. Folgende Punkte sind jedem Dritten ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten:

  • Das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen oder Gebrauchen eines patentierten Erzeugnisses oder dessen Einfuhr und Besitz zu diesen Zwecken
  • Die Anwendung eines patentierten Verfahrens
  • Das Anbieten, Inverkehrbringen und Gebrauchen eines unmittelbar durch ein patentiertes Verfahren hergestellten Erzeugnisses, sowie dessen Einfuhr und Besitz zu diesen Zwecken

Wissenswertes zum Patent

Ein Patent kann als Vertrag zwischen dem Erfinder und dem Staat betrachtet werden. Im Austausch dafür, dass der Erfinder seine Erfindung der Öffentlichkeit bekannt macht, werden ihm Schutzrechte gewährt.

Durch die Veröffentlichung von Erfindungen werden Innovationen gefördert, denn ein Patent kann anderen Erfindern als Maßstab und Grundlage für Weiterentwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.

Recherchen in der Patentliteratur können Unternehmen davor bewahren, kostenintensive und unnötige Doppelentwicklungen zu tätigen. Auch kann so der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, vorgebeugt werden.

Das Recht auf ein Patent wird dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zugesprochen. Geht eine Erfindung auf mehrere Erfinder zurück, steht diesen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Im Falle, dass mehrere Erfinder eine Erfindung unabhängig voneinander erbracht haben, steht demjenigen das Recht zu, welcher die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat.

Dabei entsteht mit der Anmeldung einer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht automatisch ein Patent. Eine Erfindung wird nur dann patentiert, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde. Erst mit der Patenterteilung setzt dann das Schutz- und Verbietungsrecht ein. Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang. Dies gilt rückwirkend ab dem Anmeldetag.

Verzichtet der Patentinhaber durch eine schriftliche Erklärung an das Patentamt auf sein Patent so erlischt dieses. Gleiches gilt, wenn juristische Formalien beim Anmeldeverfahren des Patents nicht ordnungsgemäß ausgeführt oder fällige Zahlungen nicht rechtzeitig vorgenommen werden.

Unter den folgenden Umständen kann ein Patent auch widerrufen werden:

  1. Der Gegenstand des Patents ist nicht patentfähig.
  2. Das Patent offenbart die Erfindung nicht so klar und vollständig, dass ein Fachmann sie ausführen könnte.
  3. Der zentrale Inhalt des Patents ist den Darstellungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen oder einem von diesem verwendeten Verfahren ohne dessen Zustimmung entnommen worden (widerrechtliche Entnahme).
  4. Der Gegenstand des Patents geht über den Inhalt der Anmeldung in der Fassung hinaus, in welcher eingereicht worden ist.

Unterschied zwischen einem Patent und einer Patentschrift

Ein Patent ist ein Recht, welches beispielsweise im Rahmen eines Patentverletzungsprozesses geltend gemacht werden kann. Schutzgegenstand eines Patents ist, wie erläutert, eine technische Erfindung. Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit sowie Ausführbarkeit stellen die Schutzerfordernisse dar. Die Schutzbegründung wird nach Prüfung durch das Patentamt erteilt. Ein Patent kann zudem verkauft und lizensiert werden. Die Patentschrift dagegen ist lediglich die Veröffentlichung, in welcher der Gegenstand des Patents dargestellt wird.